Hallo Ihr lieben Leut,
die Eingangsstufe vor meinem Haus ist sehr hoch. Da ich sehr schwere Knieprobleme habe (in naher Zukunft Vollprothese links und rechts) habe ich Probleme durch die hohe Eingangsstufe an die Haustür zu gelangen.
Ich habe einen Grad der Schwerbehinderung von 70 mit Zusatzbuchstaben G.
Ich möchte gerne eine Vorstufe von ca. 15 cm Höhe an arbeiten lassen. Diese Vorstufe würde ca. 40 cm in den öffentlichen Fußweg ragen.
Ich hatte mal gehört, gelesen und ich glaube auch gelernt, dass ein Eingriff in den öffentlichen Gehwegbereich in einer Tiefe von 50 cm nicht genehmigungspflichtig ist. Ich weiß aber leider nicht mehr, in welchem Gesetzestext dies zu finden ist.
Zuständig für diese Angelegenheit ist in meiner Stadt das Tiefbauamt.
Weiß jemand von Euch, wo ich diesen Paragraphen oder diese Verordnung finden kann?
Kennt jemand von Euch diesen Paragraphen bzw. diese Verordnung?
Weiß jemand von Euch, ob dieser Eingriff wirklich genehmigungspflichtig ist?
Vielen Dank für Eure Bemühungen!