Hallo, seit geraumer Zeit sind Probleme innerhalb eines Mietverhältnisses von Partei A vorliegend. Mietmängel werden nicht beseitigt, der Vermieter B stand immer unangekündigt vor der Tür etc… Nach fast zwei Jahren der Duldung musste Partei A nunmehr den Schritt der Mietminderung gehen und musste auch die Androhung einer zivilrechtlichen Unterlassung schriftlich ankündigen, weil alles Reden nicht gefruchtet hat. Dieses Schreiben, dass der Vermieter B nicht mehr unangekündigt auf dem Grundstück ist, hat B wohl so zur Kenntnis genommen. Dafür hat sich B eine andere Sache überlegt, um das Leben von Partei A schwer zu machen. B läuft um das Grundstück herum, bleibt stehen und beobachtet A auf Schritt und Tritt. B starrt A richtig an. A fühlen sich dadurch belästigt und empfinded es als starken Eingriff in dir Privatsphäre. Kann A dagegen etwas tun oder muss A das Gaffen dulden? Vielen Dank für die Informationen! -------- ---------------------------------------------------------------
Hallo!
Das man dem Vermieter nur schwer eine „Besichtigung“ seines Hauses von außen, bzw. sogar von außerhalb des Grundstückes verwehren kann sollte klar sein.
Wie immer käme es auf den Einzelfall an. Hier also auf die Häufigkeit der „Besichtigungen“, auf die Dauer und auf das Verhalten dabei.
Ob er etwa in den Garten einblicken kann, wenn sich dort die Mieter aufhalten und ein Recht auf Ungestörtheit haben. Oder ob er extra „einen langen Hals macht“ um über Zaun zu blicken.
Im Prinzip kann man sich wie beim unerwünschten(unangemeldeten) Betreten des Grundstücks auch gegen das aufdringliche und wohl auch absichtlich auffällige Verhalten außerhalb des Grundstückes rechtlich wehren.
Stichwort : Unterlassungsklage.
Dazu ist Rechtsrat erforderlich.
Und dazu sollte man vorher ein „Belästigungs-Tagebuch“ anlegen, damit man Zeitpunkt, Dauer und daraus die Regelmäßigkeit der störenden Besuche festhält.
Einfach wird das aber nicht !
MfG
duck313
Das ist definitiv schon mal gut zu wissen! Wissen Sie ggf. auch, ob man das ganze neben dem Tagebuch mit Fotos dokumentieren sollte, bzw. darf? Vielen Dank!
Das ist definitiv schon mal gut zu wissen! Wissen Sie ggf.
auch, ob man das ganze neben dem Tagebuch mit Fotos
dokumentieren sollte, bzw. darf? Vielen Dank!
Die Frage nach Dürfen ist eine lustige. Auch wenn das sicherlich eine Grauzone ist wird sicher niemand verbieten, in den eigenen 4 Wänden den eigenen Zaunbewuchs genau in dem Moment zu fotografieren, wo der Vermieter da steht und zufällig in einer Ecke des Fotos zu sehen ist.
Jetzt musst man nur noch entscheiden, ob man dabei gesehen werden will oder ob man das lieber unauffällig von drinnen macht. Wenn der Vermieter das sieht wird es unweigerlich zu einer Eskalation der Situation kommen und je nachdem den Vermieter dazu veranlassen dies zukünftig zu unterlassen (und sich etwas Schlimmeres einfallen zu lassen) oder aber irgendwie handgreiflich/ausfällig oder sonstwie unangenehm zu werden.