Hallo,
angenommen, es wird vom Vermieter beabsichtigt, eine bauliche Veränderung an einer Mietsache ohne Einverständnis des Mieters vorzunehmen.
Um dem entgegenzuwirken möchte der Mieter eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken.
Frage:
Was empfiehlt der/die Fachmann/-frau?
Sollte der Mieter einen Rechtsanwalt einschalten
oder selbst bei Gericht vorstellig werden?
Danke für die Antwort/en.
Netten Gruß
*S*
Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Da kann jeder seine Anträge selbst stellen.
Wenn der Mieter das kann, dann kann er das machen. Wenn der Antrag fehlerhaft ist, hat er die Folgen dann selbst zu verantworten.
Was sollen wir da raten?
vnA
Hallo,
Was empfiehlt der/die Fachmann/-frau?
Sollte der Mieter einen Rechtsanwalt einschalten
oder selbst bei Gericht vorstellig werden?
vielleicht erstmal beim Mieterbund nachfragen. Das kostet weniger als ein Gespräch beim Anwalt.
Gruß
T.
Hallo,
die Mietvereine kosten zu erst einmal eine Aufnahmegebühr, sind also nicht umsonst und dann haben die durchaus so lange Wartezeiten, dass es für eine einstweilige Verfügung bereits zu spät ist.
Wenn man keine juristischen Kenntnisse einer einstweiligen Verfügung hat, kann davon nur abgeraten werden, denn wenn die einstweilige Verfügung Erfolg haben würde und die gegnerische Partei legt dann Rechtsmittel ein, gibt es sowieso ein Gerichtsverfahren und da sollte man dann doch wiederum einen Anwalt haben.
Übrigens; wenn die Gegenseite verliert, wird der Anwalt von denen bezahlt; TIP einmal einen Anwalt anrufen und vorab die Kosten abklären, evtl. Beratungsschein.
lG
Hallo Xenia1956,
besten Dank für Deine aussagekräftige Antwort.
Dafür gebe ich ein *
Besten Dank und schönen Gruß
*S*