Hallo,
bin mir jetzt nicht sicher, ob ich Dea richtig verstanden habe. Bei dem Begriff des faktischen Eingriffs geht es im Ergebnis nicht um die Finalität des Eingriffs sondern vielmehr um die Frage, ob ohne eigentlichen Eingriff eine Beeinträchtigung des Grundrechts stattfindet.
Wenn Du darüber etwas gelesen hast, bist Du bestimmt über die Glykol-Entscheidung des BVerfG gestoßen. Hier hat die Regierung verbraucherinformativ über mit Glykol gestreckte Weine informiert. Sie hat damit eigentlich nicht – bzw. nicht direkt - in Art. 12 GG eingegriffen, da kein Verbot der Weine ausgesprochen wurde. Vielmehr ist eine wohl unübersichtliche Liste mit betroffenen Produkten erstellt und veröffentlicht worden.
Faktisch (also rein tatsächlich) wurden jedoch viele - insb. deutsche und österreichische - Weine gemieden, welche nicht betroffen waren, so dass Winzer teilweise auch in existenzielle Not gerieten.
Dies ist m.E. der faktische Eingriff.
Der imperative Eingriff meint wohl den finalen Eingriff. Ist mir aber so noch nicht untergekommen.
Ansonsten noch ein Schönes Wochenende.
Gruss
Akkon