Eingriff Schutzbereich imperativ vs. faktisch

Hallo,
Es geht um den Eingriff in ein Schutzbereich eines Grundrechts.
Ich lese (nicht im GG selbst) einerseits das durch imperative Maßnahmen der öffentl. Gewalt in das Grundrecht eingegriffen werden kann, anderseits durch faktische Maßnahmen der öffentlichen Gewalt.

Was sind denn jetzt imperative Maßnahmen und was faktische? am besten mit Bsp?

Bin kein Jurist.danke

Hallo,

was Du meinst ist der Streit um den klassischen und den modernen Eingriffsbegriff. Bei der Frage, ob in den Schutzbereich eines Grundrechts eingegriffen worden ist, stellte der frühere klassische oder auch finale Eingriffsbegriff darauf ab, ob der Staat mit einer bestimmten Maßnahme zielgerichtet und imperativ in ein Grundrecht eingegriffen hat. Der Eingriff wurde also von der Sicht des Staates und der Qualität des Eingriffsaktes selbst bestimmt. Der heutige, moderne Eingriffsbegriff, geht davon aus, dass der finale Begriff zu eng ist und den Bedürfnissen der Grundrechte nicht ausreichend gerecht wird. Daher versteht er unter einem Eingriff jede irgendwie geartete Beeinträchtigung eines Grundrechts und wird aus der Sicht des Grundrechtsträger bestimmt. Es ist hier also unwichtig, ob der Staat final, imperativ in ein Grundrecht eingreift, auch beiläufige und ungewollte Beeinträchtigungen eines Grundrechts, das, was Du mit faktischen Maßnahmen bezeichnest, stellen somit einen Eingriff dar.

Für die Klausur bedeutet das, dass als Obersatz nur die Frage gestellt wird, ob die angegriffene staatliche Maßnahme dem Grundrechtsträger die Ausübung seines grundrechtlich gewährleisteten Verhaltens ganz oder teilweise unmöglich macht. Der Eingriffsakt selbst wird nicht qualitativ untersucht.

Gruß,
Dea

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danke owT
.

Hallo,

bin mir jetzt nicht sicher, ob ich Dea richtig verstanden habe. Bei dem Begriff des faktischen Eingriffs geht es im Ergebnis nicht um die Finalität des Eingriffs sondern vielmehr um die Frage, ob ohne eigentlichen Eingriff eine Beeinträchtigung des Grundrechts stattfindet.

Wenn Du darüber etwas gelesen hast, bist Du bestimmt über die Glykol-Entscheidung des BVerfG gestoßen. Hier hat die Regierung verbraucherinformativ über mit Glykol gestreckte Weine informiert. Sie hat damit eigentlich nicht – bzw. nicht direkt - in Art. 12 GG eingegriffen, da kein Verbot der Weine ausgesprochen wurde. Vielmehr ist eine wohl unübersichtliche Liste mit betroffenen Produkten erstellt und veröffentlicht worden.

Faktisch (also rein tatsächlich) wurden jedoch viele - insb. deutsche und österreichische - Weine gemieden, welche nicht betroffen waren, so dass Winzer teilweise auch in existenzielle Not gerieten.

Dies ist m.E. der faktische Eingriff.

Der imperative Eingriff meint wohl den finalen Eingriff. Ist mir aber so noch nicht untergekommen.

Ansonsten noch ein Schönes Wochenende.

Gruss

Akkon