Hallo liebe Experten.
Ich studiere an der FH-Düsseldorf Sozialpädagogik und muss
eine Hausarbeit in einem Rechtsseminar mit dem Thema
„Eingriffsbefugnisse von Polizei und Ordnungsbehörden im Rahmen
der Gefahrenabwehr“ schreiben.
Leider bin ich auf dem Gebiet nicht besonders bewandert.
Der Hauptteil meiner Hausarbeit soll sich mit den Fragestellungen befassen:
-
Was ist ein Eingriff?
.Platzverweis
.Identitötsfeststellung
.Durchsuchung
.Sicherstellung und Beschlagnahme
.Freiheitsentzug
-
Wann darf eingegriffen werden?
.Gefahrenabwehr
.nichteingreifende Mittel
.eingreifende Mittel
.Straftat im Verdacht
Habe ich Aspekte vergessen oder sind welche nicht korrekt? Bei der zweiten Fragestellung möchte ich nicht auf repressive Mittel eingehen.
Vielen Dank für alle Antworten
Hallo!
Habt Ihr keine Bibliothek an der FH Düsseldorf?
- Was ist ein Eingriff?
.Platzverweis
.Identitötsfeststellung
.Durchsuchung
.Sicherstellung und Beschlagnahme
.Freiheitsentzug
Das sind Beispiele und keine Definition.
- Wann darf eingegriffen werden?
.Gefahrenabwehr
.nichteingreifende Mittel
.eingreifende Mittel
.Straftat im Verdacht
Eingegriffen werden darf, wenn eine Rechtsgrundlage dafür besteht. Dazu schaust du dir das Landespolizeigesetz an. Bei Straftaten musst du betonen, dass insofern auch ein Verstoß gegen die öffentlicher Sicherheit vorliegt - es also um Gefahrenabwehr geht und du den Unterschied zur Strafverfolgung kennst.
Bei
der zweiten Fragestellung möchte ich nicht auf repressive
Mittel eingehen.
Du darfst ü b e r h a u p t nicht auf Repression eingehen, denn damit würdest du suggerieren, den Bereich der Gefahrenabwehr nicht zu kennen.
Levay