Eingruppierung Bauhofmitarbeiter EG 3?

Hallo

Wer kann weiterhelfen?

Wir sind 5 Bauhofmitarbeiter und arbeiten in einer kleinen Gemeinde in Sachsen.

Leider sind wir nur in der Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Wir haben folgende Berufe gelernt.

Gärtner - Fachrichtung Obstbau
Maurer
Schlosser
Straßenwärter
und ein Kollege hat leider keinen Berufsabschluss

Sind wir richtig eingruppiert?

Bei meinen Recherchen im Internet bin ich auf folgende Seite gestoßen:

http://www.bkpv.de/ver/html/gb2013/hofmann_13.htm

Ich finde das sehr interessant und gut wie der bayerische kommunale Prüfverband die einzelnen Arbeiten für den Bauhof in dieser Tabelle aufführt und bewertet hat. Ich bin nun auf der Suche nach genau so einer Tabelle die auch für uns (Sachsen) gilt…

Wo bekomme ich noch Informationen zum Thema Eingruppierung?

Vielen lieben Dank:-)

Hallo,

Will es versuchen.

Bei diesen Tabellen muss man genau wissen, welche Bedeutung die einzelnen Formulierungen haben und wie sie im Zweifelsfall auch ausgelegt werden.
Oft lesen die Betroffenen das heraus, was sie sich wünschen, d. h. was für sie positiv sein könnte.

Könnte sein, dass es das gar nicht gibt. manche Arbeitgeber scheuen vor sauberen, scharfen Formulierungen. (Da wird dann am Tarifvertrag ruminterpretiert.)

Der Reihenfolge nach:
Personal-/Betriebsrat
Gewerkschaft
(Personalvertretung der Aufsichtsbehörde)
usw.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Eure Schul- bzw. Berufsabschlüsse spielen zuerst mal für eine Eingruppierung grundsätzlich keine Rolle.
Maßgeblich ist Eure tatsächliche Tätigkeit bzw. eure Aufgaben. Zusätzlich muß dann auch der Arbeitsvertrag geprüft werden, ob dort Tätigkeiten und/oder Aufgaben definiert sind.
Das ist auch wichtig für die Frage, ob überhaupt ein Tarifvertrag ganz oder teilweise gilt. Das ist nämlich auch bei Gemeinden als Arbeitgeber nicht selbstverständlich.,

Grundsätzlich gibt es für alle Manteltarife im öD eine sogenannte „Entgeltordnung“ und/oder Eingruppierungsmerkmale. Diese sind entweder direkter Teil des Manteltarifvertrages oder aber in einem separaten Vertragswerk festgelegt.

Wie schon geschrieben, sollte der Personalrat in Sachen Eingruppierung erste Anlaufstelle sein.

&Tschüß
Wolfgang

Ich bin selber Personalrat und bin auf der Suche nach einer Lösung für dieses Problem:-)

Gewerkschaft ist mir zu teuer, will erstmal versuchen mich so durchzuschlagen.

Ich müsste eine Übersicht finden die ich dann meinen Dienststellenleiter vorlegen kann, wo drin steht welche Tätigkeit welcher Entgeltgruppe entspricht. Also z.B. : Winterdienst mit Multicar Entgeltgruppe 5 und dann müssen diese Arbeiten 50 % ausmachen („Hälftemaß“)

Eine Stellenbeschreibung nimmt ein externes Unternehmen demnächst vor und werden wir demnächst noch bekommen.

Hallo,

Aha. Was meinen denn Deine Personalratskolleginnen und -kollegen?

Ein Anwalt für Arbeitsrecht könnte es auch tun …
Nebenbei: Wenn es zum Arbeitsgerichtsprozess kommen würde, wie sieht Dein Rechtsschutz aus?

Es ist nicht immer die Hälfte, es gibt Fälle in denen genügt beispielsweise auch ein Drittel „herausgehobene Tätigkeit“ (Beispielsweise im TV-H). Im Deinem Einzelfall kann ich es aber nicht beurteilen …
Geh auf jeden Fall davon aus, dass Dein Dienststellenleiter erstmal diskutieren wird. Und dass er behauptet, es besser zu wissen. Das musst Du erstmal widerlegen (können).

Dann versuch die Informationen von diesem „externen Unternehmen“ zu bekommen. Die sollten auch der Personalvertretung ihre Arbeit offenlegen.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Zum Argument „Gewerkschaft zu teuer“: Was denkst Du, wer den Tarifvertrag mit wem ausgehandelt hat?

Aber gewerkschaftlich erkämpfte Standards (Eingruppierungsmerkmale) willst du schon in Anspruch nehmen ? So was kann man auch „Trittbrettfahrer“ nennen.

Und Seminare zum Eingruppierungsrecht waren auch „zu teuer“ ???