Bevor ich in Gehaltsverhandlungen gehe, würde ich gerne wissen ob sowas realistisch ist:
Ich bin Diplom-Sozialpädagogin aus dem Saarland und habe das Angebot einer Stelle im örtlichen Jugendamt (ASD).
Eingruppiert werde ich in S14 TVÖD SuE.
Ich habe in wenigen Wochen 4 Jahre Berufserfahrung und beende demnächst eine Weiterbildung.
Derzeit arbeite ich in einer Einrichtung der freien Jugendhilfe.
Ich möchte in die Stufe drei eingruppiert werden.
Meine Argumentation: fast vier Jahre Berufserfahrung in einem für die neue Arbeit relevanten Arbeitsfeld, eine für die neue Arbeit relevante fast abgeschlossene Weiterbildung und Diplom, statt Bachelor als Abschluß.
Ich bin mir relativ sicher, dass Sie mir nur Stufe 2 anbieten werden.
Absoluter Kompromiss wäre für mich, dass ich für die Dauer meiner Probezeit in Stufe 2 komme und danach dann in die Stufe 3 eingruppiert werde.
Sind meine Erwartungen realistisch oder pokere ich zu hoch?
Danke für das Beantworten meiner Frage
Hallo,
in diesem Fall sollte Anlage D des TVöD gelten:
Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigte in benanntem Fall: D 12 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Nr.3 Abs.2
Anstelle des §16 gilt folgendes: Die Entgeltgruppen S2 bis S18 umfassen sechs Stufen. Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die Beschäftigte über einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in Stufe 2; verfügt sie über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zu Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst(§34 Abs.3 Satz 3und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden…
Das ist die Gesetzesgrundlage. Eingruppierungen sind und bleiben Verhandlungssache. War der alte AG auch öffentl.D.? Welche Eingruppierung hattest du bisher? Wenn sie unter S16 war besteht kaum eine Möglichkeit. Die neue Eingruppierung erfolgt ähnlich wie bei Höhergruppierungen.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Viel Glück!
nitsrek
Hallo!
Danke für die Beantwortung.
Derzeit bin ich noch bei einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt. Dieser hat einen Haustarif, angelehnt an den TVÖD SuE (S11, Stufe 3).
Da ich im März meine vier Jahre Berufserfahrung inne habe und höchstwahrscheinlich auch zum 1.3. angestellt werde, sollte ja dann tatsächlich Stufe drei drin sein. Insbesondere, da ich ja aktuell auch noch eine arbeitsfeldrelevante Weiterbildung absolviere. Wobei auch noch die Frage ist, ob Sie meine bisherige Tätigkeit als einschlägige Berufserfahrung ansehen (meiner Meinung nach absolut!). Ich werde aufgrund meiner Vita (ich weiß, dass meine Vita auf einem durchaus hohen Niveau ist und Sie mich sehr gerne haben wollen) einfach deutlich machen, dass ich eben nur Stufe drei akzeptiere. Wenn Sie mich nicht dafür einstellen wollen, dann eben nicht. Hab keinen Druck unbedingt die Stelle haben zu müssen, da unbefristet angestellt und an sich zufrieden mit aktuellem Job. Jetzt weiß ich ja auch, dass das keinesfalls zu hoch gepokert und unrealistisch ist.
Hi tvödinteressiert,
zum ersten muss ich sagen, dass dir die Stufe 3 eigentlih sowieso zusteht, da du im ersten Jahr Stufe 1, dann zwei Jahre in stufe zwei und ab dem vierten Jahr in Stufe 3 eingruppiert wirst., wo du dann vier jahre verbleiben wirst. Von daher ist dein Pokern nicht zu hoch gegriffen. Ich würde einfach mal abwarten, was sie dir wirklich anbieten und dann mit deinen Argumenten aufwarten.
Ich wünsche dir viel Glück
Beim TVöD SuE ist die Dauer in Stufe 2 ein Jahr länger, als beim normalen TVöD. Also erst nach drei Jahren in Stufe 2 geht es in Stufe drei. Aber damit passt das dann wieder mit den vier Jahren, wie auch von Dir geschrieben.
sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen!