Eingruppierung bei Tarifverträgen

Hallo! :o)

Kann mir von euch jemand sagen wo ich nachlesen kann, dass bei der Eingruppierung in einen Tarifvertrag (hier Versicherungsgewerbe) die Ausbildungszeiten als Berufsjahre angesehen werden?

Man hatte mir mal gesagt, dass dies so ist. Also als Beispiel:

  • 3 Jahre Ausbildung zum Versicherungskaufmann
  • 4 Jahre Versicherungskaufmann im Innendienst

Für mich würde sich jetzt hier eine Anzahl von 7 Berufsjahren ergeben. Somit wäre man laut den aktuellen Gehaltstabellen zwischen Berufsjahr 6 und 7 eingestuft (und dann zwischen TGIII und TGVII).

Ich muss wie gesagt nur wissen, wo ich verbindlich nachlesen kann, dass die Ausbildungsjahre mit dazugehören. Wäre nett, wenn mir da jemand von euch helfen könnte.

Und was noch ganz hilfreich wäre:
Die Tätigkeiten werden ja nach verschiedenen Gruppen geliedert (z. B. „einfache Sachbearbeitung“, „mit erhöhten Anforderungen“, „qualifizierte Sachbearbeitung“, „besonders qualifizierte Sachbearbeitung“, etc.
Kann mir von euch jemand sagen, wo da genau die Unterschiede liegen? Gibt es irgendein Verzeichnis o. ä., welches die Tätigkeiten bei z. B. „einfacher Sachbearbeitung“, „qualifizierter Sachbearbeitung“, etc. aufführt?

Danke schonmal im Voraus! :o)

Viele Grüße,
McMercury

Kann mir von euch jemand sagen wo ich nachlesen kann, dass bei
der Eingruppierung in einen Tarifvertrag (hier
Versicherungsgewerbe) die Ausbildungszeiten als Berufsjahre
angesehen werden?

Hallo McMercury, da gibts keine allgemeine Regelung. Sowas wird dann in dem betroffenen Tarifvertrag selbst geregelt. Du müsstest also dort nachsehen (möglicherweise auch im Manteltarifvertrag - insofern einer dazu existiert). Selbigest bei der „Charakterisierung“ der Tätigkeitsmerkmale (unter Umständen gibts auch einen Kommentar zum Tarifvertrag).

MfG

Hi,

mein Problem ist aber, dass ich gar keinen Tarifvertrag habe. Ich möchte nur prüfen, ob mein normaler Vertrag dem Tarifvertrag entspricht, bzw. dann ggf. durchsetzen, dass er dem Tarifvertrag angeglichen wird.

Dazu benötige ich diese Infos. Wäre nett, wenn ihr mir irgendwelche hilfreichen Infos geben könntet.

Viele Grüße,
McMercury

Dazu benötige ich diese Infos. Wäre nett, wenn ihr mir
irgendwelche hilfreichen Infos geben könntet.

Hallo McMercury, es gibt nicht nur mehr als 60.000 Tarifverträge in Deutschland, sondern die sind bei den Branchen sogar oft nochmal separat nach den Bundesländern geregelt. Es nützt also nichts, wenn du hier nur dein Gewerbe anführst und meinst, dass das als Suchcharakteristikum reicht.
Bezugsquelle für Tarifverträge sind die Gewerkschaften (nur für Mitglieder!). Einige wenige TV findet man auch im Internet. Wenn für dein Arbeitsverhältnis kein TV gilt (und für die Geltung gibts 3 Möglichkeiten: 1. AG ist im AG-Verband und AN in der Gewerkscaft 2. Der TV wird per Arbeitsvertrag als gültig vereinbart 3. der TV ist allgemeinverbindlich) dann dürfte es schwer sein für dein Arbeitsverhältnis etwas durchzusetzen, was nur per TV gilt (aber versuchen kann man es natürlich … allerdings fehlt als Grundlage der Anspruch des TV).

MfG