Ein Tarifvertrag kann nur zwischen Tarifvertragsparteien abgeschlossen werden (Tarifvertragsgesetz (TVG)). Hieraus:
§2 (1) Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.
Der Betriebsrat ist KEINE Tarifvertragspartei und kann daher keinen Tarifvertrag abschliessen!!! Auch keinen Haustarifvertrag, dazu wird auf Arbeitnehmerseite immer eine Gewerkschaft benötigt!
D.h. wenn ein Arbeitnehmer kein Gewerkschaftmitglied und er bisher keinen Tarifvertrag hat, gilt für ihn eine Eingruppierung nicht (Ausnahme über Änderungsündigung wurde ein Tarifvertrag vereinbart). Üblicherweise wird gern allen Mitarbeitern ein Tarifvertrag angeboten, auch den Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern, damit der AG nur mit der Gewerkschaft verhandeln muss und nicht mit jedem AN Einzelverhandlungen führen muss.
§77 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sagt z.B., dass Arbeitsentgelte und sonstige Angelegenheiten, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein können.
Nach §99 BetrVG muss der AG den Betriebsrat über die Eingruppierung oder Umgruppierung informieren, der BR kann aber nur zustimmen oder ablehnen.
Also, wie ich die Frage verstanden habe, hat der BR hier eindeutig seine Kompetenzen überschritten! Damit ist die Vereinbarung zwischen AG und BR für die AN nicht bindend.
Verweist den BR doch mal auf §23 BetrVG „Verletzung gesetzlicher Pflichten“. Danach kann ein Viertel der Belegschaft beim Arbeitsgericht die Auflösung des BR verlangen. Wahrscheinlich fehlt dem BR aber nur das Wissen über Tarifverträge und er hat sich vom AG dazu bewegen lassen einen Tarifvertrag zu vereinbaren. Ich habe das Gleiche auch einmal erlebt. Zum Glück kannte ich aber das TVG.
Viel Erfolg!
In der Firma wird zum erstenmal ab Mai 2011 nach Tarif
bezahlt.
Die Eingruppierung bzw.Tarifvertrag wurde von
Betriebsrat in der Mehrheit zugestimmt,obwohl alle
Arbeitnehmer über einen Kamm geschorren wurden.
Können sich die Arbeiternehmer gegen diese ungerechte
Eingruppierung wehren,trotz das der Betriebsrat zu :dieser Eingruppierung zugestimmt hat.