Eingruppierung für Tarifvertrag

Hallo,

bei uns in der Firma wird zum erstenmal ab Mai 11 nach Tarif bezahlt.Die Eingruppierung bzw.Tarifvertrag wurde von Betreibsrat in der Mehrheit zugestimmt,obwohl alle Arbeitnehmer über einen Kamm geschorren wurden.Meine Frage ist,können sich die Arbeiternehmer gegen diese ungerechte Eingruppierung wehren,trotz das der Betriebsrat zu dieser Eingruppierung zugestimmt hat.

Hallo Latti2000 !
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht eigene Verhandlungen mit dem Chef zu führen.Einen Einspruch gegen das Betriebsrat Recht gibt es nicht.Da dieses auf demokratische Weise in Kraft getreten ist.Nur wenn du nicht in der Gewerkschaft bist,oder du Mitstreiter findest,kannst du gegen diesen Beschluss,Einspruch erheben.Denn ab sofort ist dein Chef an die Beschlüsse des Betriebsrates gebunden.Bitte lasse dir den Tarifvertrag vom Betriebsrat aushändigen.Dort kannst du nachlesen welche Möglichkeiten des Einspruches es gibt.

Gruß Reklar

Der Betriebsrat ist für die Eingruppierung im Tarifvertrag zuständig, sofern dies nicht durch die Tarifpartner abschließend gemacht wurde.

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Muß aber trotzdem nochmal nachfragen die Eingruppierung muß per Beschluss des Betriebrates zugestimmt werden.

Hallo,

da Eingruppierungen immer auch Individualrecht sind, kann jeder AN grundsätzlich sich bei AG oder BR über seine Eingruppierung beschweren und auch dagegen klagen.
&Tschüß
Wolfgang

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Muß aber trotzdem
nochmal nachfragen die Eingruppierung muß per Beschluss des
Betriebrates zugestimmt werden.

Ja ohne dem geht nichts.
Gruß Reklar.

Sorry - kann zu Betriebsratsentscheidungen nichts sagen

gorbes

Ein Tarifvertrag kann nur zwischen Tarifvertragsparteien abgeschlossen werden (Tarifvertragsgesetz (TVG)). Hieraus:
§2 (1) Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.

Der Betriebsrat ist KEINE Tarifvertragspartei und kann daher keinen Tarifvertrag abschliessen!!! Auch keinen Haustarifvertrag, dazu wird auf Arbeitnehmerseite immer eine Gewerkschaft benötigt!

D.h. wenn ein Arbeitnehmer kein Gewerkschaftmitglied und er bisher keinen Tarifvertrag hat, gilt für ihn eine Eingruppierung nicht (Ausnahme über Änderungsündigung wurde ein Tarifvertrag vereinbart). Üblicherweise wird gern allen Mitarbeitern ein Tarifvertrag angeboten, auch den Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern, damit der AG nur mit der Gewerkschaft verhandeln muss und nicht mit jedem AN Einzelverhandlungen führen muss.

§77 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sagt z.B., dass Arbeitsentgelte und sonstige Angelegenheiten, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein können.

Nach §99 BetrVG muss der AG den Betriebsrat über die Eingruppierung oder Umgruppierung informieren, der BR kann aber nur zustimmen oder ablehnen.

Also, wie ich die Frage verstanden habe, hat der BR hier eindeutig seine Kompetenzen überschritten! Damit ist die Vereinbarung zwischen AG und BR für die AN nicht bindend.

Verweist den BR doch mal auf §23 BetrVG „Verletzung gesetzlicher Pflichten“. Danach kann ein Viertel der Belegschaft beim Arbeitsgericht die Auflösung des BR verlangen. Wahrscheinlich fehlt dem BR aber nur das Wissen über Tarifverträge und er hat sich vom AG dazu bewegen lassen einen Tarifvertrag zu vereinbaren. Ich habe das Gleiche auch einmal erlebt. Zum Glück kannte ich aber das TVG.

Viel Erfolg!

In der Firma wird zum erstenmal ab Mai 2011 nach Tarif
bezahlt.
Die Eingruppierung bzw.Tarifvertrag wurde von
Betriebsrat in der Mehrheit zugestimmt,obwohl alle
Arbeitnehmer über einen Kamm geschorren wurden.
Können sich die Arbeiternehmer gegen diese ungerechte
Eingruppierung wehren,trotz das der Betriebsrat zu :dieser Eingruppierung zugestimmt hat.

Hallo,

hier kann ich nur bedingt antworten.

IdR ist eine Tarifvertragseinstufung eine Mindestanforderung. Eine Einstufung über einen Tarifvertrag ist idR immer möglich.

VG

Klar, es besteht ein Widerspruchsrecht und auf dieser Seite ist der Ablauf gut beschrieben:

http://igmetall-conti-schaeffler.de/Ansicht.81+M5d25…

Gruß
Cress

wow … ist ein komplexer vorgang … aber ohne jegliche Art von Hinterwissen kann ich jetzt nur sagen JA da der Betriebsrad dem zugestimmt hat
sorry mehr kann ich bei dieser info nicht machen.
da das ganze ja auch von der gewerkschaft abgesegnet ist

Hallo, bitte das nochmal prüfen, wenn Ihr Eure Entlohnung über den Tarifvertrag bekommt, dann muss auch eine Eingruppierung sein. Viele Grüße

Hallo, die Einbindung des Betriebsrats bei Eingruppierungen ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Dieses bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich mit Ergebnissen der Zustimmung des BR einverstanden erklären müssen. Bei Eingruppierung kommt es auf die wesentlich verrichtete Tätigkeit an, die sich dann als Einstufung im Tarif widerspiegelt. Sollte die Einstufung mit Tätigkeitsjahren gekoppelt sein, so gelten ihre zurückgelegten Tätigkeitsjahre. Sie können sich relativ einfach zur Wehr setzen -geht ohne Anwalt- indem sie zum Arbeitsgericht gehen, dem Rechtspfleger die Situation schildern und er für sie eine Klage formuliert. Auch bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht brauchen sie keinen Anwalt. Viel Glück.

Hallo!
Ein Tarifvertrag sieht immer verschiedene Kriterien vor. zB. Anzahl Jahre der Beschäftigung, Einstzgebiet, Alter des AN, Qualifikation, Verantwortung, …

Für mich heißt „über einen Kamm scheren“, dass alle genau so eingestuft werden, wie es der Tarif vorsieht. Solltest du damit meine, dass alle das selbe Geld bekommen, egal was der jenige in dieser Fa. macht, kann man sich & MUSS man sich beim Betriebsrat über die Gründe erkundigen und Mißstände gemeinsam mit dem Betriebrat aus der Welt schaffen. Das kann ich mir aber nicht vorstellen, dass du die gleiche Bezahlung für alle meintest. Oder doch?
Ole

In der Regel muss sich der Betriebsrat an Recht und Gesetz halten und ist sehr engen rechtlichen Kriterien unterworfen! Ob die Betriebsvereinbarung korrekt ist lässt sich mit Hilfe ein Arbeitsrecht-RA heraus bekommen!

Sorry, das weiß ich nicht.

Hallo ,

Um deine Frage richtig beantworten zu können müsste ich wissen , um welcher Tarifvertrag es sich handelt ( welche Gewerkschaft ) un inwiefern betrachtest du die Eingrupierung als ungerecht ?
M.f.G.

Hallo,

es handelt sich um IG BCE,und da wurden alle in der niedrigsten Tarifgruppe eingruppiert.Egal ob manche Kollegen nur eine Maschine bedienen können oder nicht.

Hallo ,
Soweit ich beurteilen kann ist die Eingrupierung rechtswidrig .
WER genau bearbeitet bei euch die Eingrupierungen , habt ihr einen Betriebsrat ?

Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen.
MfG susisorglos