Liebe Wissende,
wie ich gehört habe, wird man bei einem Jobwechsel innerhalb des Öffentlichen Dienstes (TVÖD) im ersten Jahr automatisch tiefer eingruppiert. Ist das tatsächlich so üblich und um wie viele Tarifstufen darf das neue Gehalt tiefer liegen als das alte?
Gruß
Matthias
Hallo,
im TVÖD gibt es ja die eigentlichen Entgeltruppen 1 - 15 und die sog. „Erfahrungsstufen“ 1 - 6.
Die Entgeltgruppe hängt von der betreffenden Stelle und der jeweiligen Berufsausbildung ab. Die Erfahrungsstufe beginnt meines Wissens bei jedem Wechsel immer wieder bei 2.
Viele Grüße
Florian