Hallo zusammen,
kann ein Expert Hinweise geben? So ist der Fall: Die Firma hat im Januar Insolvenz gemeldet. Momentant werden alle Mitarbeiter durch Insolvenzgeld vorfinanziert. Es ist klar dass die Insolvenz die Kündigungsfrist nicht berührt. Aber das Insolvenzgeld gilt nur bis Ende März. Wenn ein Mitarbeit neues Angebot bekommt und jetzt sich kündigen will, muss er noch seine Kündigungsfirst (angenommen 3 Monate zum Monatsende) einhalten? Ist das nicht komisch? Das heisst, dass er zum Ende Mai kündigen muss, obwohl die Gehälter von April und Mai gar nicht garantiert werden können? Was meint Ihr?
Ist der Aufhebungsvertrag zwischen dem Arbeitsgeber und Arbemitnehmen die einzige vernünftige Lösung in diesem Fall?
Viel Dank für Info im voraus!
Hallo,
Insolvenzgeld gilt nur bis Ende März. Wenn ein Mitarbeit neues
Angebot bekommt und jetzt sich kündigen will, muss er noch
seine Kündigungsfirst (angenommen 3 Monate zum Monatsende)
bei mir ist es etwas her (2002) und nagel mich bitte nicht darauf fest, aber damals war es so, dass im Fall der Insolvenz die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. War bei mir damals kein Problem.
Gruß
S.J.
Danke Steve. Aber wenn der AN ein neues Angebot bekommt, wäre es für ihn besser, eher von der Insovenzsituation aus zu kommen. Leider anscheinend muss er die Kündigungsfrist einhalten.
Danke Steve. Aber wenn der AN ein neues Angebot bekommt, wäre
es für ihn besser, eher von der Insovenzsituation aus zu
kommen. Leider anscheinend muss er die Kündigungsfrist
einhalten.
3 Monate zum Monatsende ist ja recht lang. Ist diese Frist vertraglich vereinbart oder gesetzlich geregelt (aufgrund langer Betriebszugehörigkeit)?
„3 Monate zum Monatsende“ ist nach der Vertragvereinbarung. Wenn man schnell von dieser Krise ausgeht, ist das echt zu lange. Vor allem wenn man weiss, dass die Gehälter nicht mehr garantiert werden könnnen. Daher ist meine Frage entstanden. Muss mann die Kündigungsfrist einhalten, egal in welcher Situation?
„3 Monate zum Monatsende“ ist nach der Vertragvereinbarung.
Wie ich bereits schrieb, gelten nicht die einzelvertraglich vereinbarten, sonern die gesetzlichen Fristen, also 4 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15ten.
Danke sehr. Aber wir sind so informiert dass die Insolvenz berührt nicht die Kündigungsfrist nicht. Die Frist wird wie im Vertrag vereinbart bleiben. Also im Vertrag ist die Frist 3 Monate. Trotzdem danke schön wünsch Dir schönes Wochenende!
Hi!
„3 Monate zum Monatsende“ ist nach der Vertragvereinbarung.
Wie ich bereits schrieb, gelten nicht die einzelvertraglich
vereinbarten, sonern die gesetzlichen Fristen, also 4 Wochen
zum Monatsende bzw. zum 15ten.
Hast Du dafür auch eine Quelle?
http://lexetius.com/2001/8/125
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/insolvenz-ende…
Gruß
Guido
Hallo,
Hast Du dafür auch eine Quelle?
http://lexetius.com/2001/8/125
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/insolvenz-ende…
Zitat aus meinem Posting „bei mir ist es etwas her (2002) und nagel mich bitte nicht darauf fest“, aber der Herr Guido muss natürlich wieder den Zeigefinger heben und daruf hinweisen, dass er im Recht ist.
Ich werde dieses Brett künftig meiden…
S.J.
Expertenforum und so
Hi!
Zitat aus meinem Posting „bei mir ist es etwas her (2002) und
nagel mich bitte nicht darauf fest“,
Zitat aus Deinem letzten Posting:
Wie ich bereits schrieb, gelten nicht die einzelvertraglich vereinbarten, sonern die gesetzlichen Fristen, also 4 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15ten.
Keine Einschränkung sondern schlicht sachlich falsch - zumal das ziterte Urteil schon vor der Jahrtausenwende gesprochen wurde!
Ich werde dieses Brett künftig meiden…
Hm - was soll ich sagen?
Yippie?!
Gruß
Guido, der es einfach nur arm findet, dass es Leute gibt, die mit Korrekturen nicht klarkommen
Hallo Guido,
danke sehr. Ich wollte nur wissen ob der AN auch die Kündigungsfrist einhalten auch wenn er ein neues Angebot hat. Das scheint so.
Danke noch mal!
Gruß