Einhaltung der Gewährleistungsfrist durch Klage?

Jemand kauft einen Gebrauchtwagen. Die Gewährleistungszeit beträgt 1 Jahr. Es treten nach 11 Monaten Mängel auf. Der Käufer fordert Nachbesserung. Hat er durch die Forderung gegenüber dem Verkäufer sein Gewährleistungsrecht geltend gemacht oder muss er innerhalb des verbleibenden Monats noch Klage erheben, falls der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Nachbesserungsfrist (2 Wochen) reagiert?

Hallo,

siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/203.html

Dem „Jemand“ ist aber schon bekannt, dass nicht jeder Defekt einem Mangel gleichzusetzen ist und dass, selbst wenn der Defekt zweifelsfrei und nachweisbar auf einen Sachmangel zurückzuführen ist, der „Jemand“ den Beweis erbringen muss, dass dieser Sachmangel schon bei Gefahrübergang bestand?

Gruß

S.J.

Vorsichtshalber ist anzuraten, die Klage binnen der Restzeit zustellen zu lassen. Das ist sicherer, als sich auf § 203 BGB zu berufen, auch wenn der jedenfalls meiner Ansicht nach einschlägig ist.