Einhaltung der Kündigungsfrist wg. Lieferzeit Küche

Hallo zusammen,

muss die Kündigungsfrist für einen Mietvertrag zwingend eingehalten werden, wenn z.B. wg. Lieferzeit einer Küche, für den Nachmieter ein frührer Einzug nicht möglich ist?

Folgender Hintergrund:
Nach 5 Jahren Mietdauer beschließt sich ein Paar zum Kauf einer eigenen EBK und vereinbart schriftlich mit dem Vermieter, dass die bestehende Küche (des Vermieters) eingelagert und bei evtl. Auszug natürlich wieder eingebaut wird.

Zwischenzeitlich verschenkt der Vermieter die eingelagerte Küche innerhalb der Familie.

Nun haben die Mieter der Wohnung kurzfristig eine neue Wohnung gefunden und kündigen fristgerecht, jedoch mit der Option das Mietverhältnis vorzeit zu lösen, soweit ein geeigneter Nachmieter gefunden wurde.

Der Vermieter teilt nun mit, dass er eine neue Küche für die Wohnung kaufen wird. Da diese Küche jedoch eine Lieferzeit von 8 Wochen hat, ist eine vorzeitige Lösung des Mietverhältnisses nicht möglich.

Ist es wirklich die Schuld der Mieter, wenn der Vermieter die eingelagerte Küche verschenkt?

Hallo!

muss die Kündigungsfrist für einen Mietvertrag zwingend
eingehalten werden, wenn z.B. wg. Lieferzeit einer Küche, für
den Nachmieter ein frührer Einzug nicht möglich ist?

Kündigungsfrist ist Kündigungsfrist. Alles andere ist Kulanz.

Und wenn eine neue Küche nun mal nicht da ist, kann der Vermieter auf die gesetzliche Kündigungsfrist bestehen. Warum auch nicht?

Und der Mieter hatte ja auch eigentlich nicht vor auszuziehen, sondern „nur“ eine eigene Küche einzubauen.
Hätte der Mieter direkt gekündigt, hätte der Vermieter die alte Küche ja gar nicht verschenken brauchen und müsste jetzt auch schon gar nicht eine Neue kaufen.

Darüber schon mal nachgedacht?

Aber das scheint dem Mieter ja alles egal! Er fragt sich nur, wie er am einfachsten für IHN aus der Sache raus kommt.

Ist es wirklich die Schuld der Mieter, wenn der Vermieter die
eingelagerte Küche verschenkt?

Das hat alles NICHTS mit der Kündigungsfrist zu tun, an die sich der Mieter nun mal zu halten hat.

Viele Grüße
die sich echt langsam fragt in was für einer Gesellschaft wir heute leben

Falls eine völlig richtige Antwort nicht reicht hier noch einmal.

Es gibt kein Recht auf ein vorzeitiges Vertragsende, selbst nicht bei Stellung
von x Nachmietern.
Das ist ein Märchen, dass leider immer wieder aufkommt.
Verträge sind einzuhalten! Von beiden Seiten.

Komisch das solche Fragen immer nur in Verbindung mit der Miete gestellt werden.
Bei Mobilfunkverträgen oder Zeitungsabos z.B. scheint den Leuten ganz klar zu sein, dass der Vertrag einzuhalten ist. Da werden die dollsten Vertragsbedingungen akzepziert, nur um das neue Handy zu erhalten.

Und es zeigt sich auch hier wieder, dass es regelmäßig nichts bringt Mietern entgegen zu kommen und Zugeständnisse zu machen. Später wird genau das oftmals gegen den Vermieter verwendet.
Wer hat eigentlich die Kosten des Ausbaus bezahlt bzw. trägt die Kosten des Wiedereinbaus?

Hallo,

die sich echt langsam fragt in was für einer Gesellschaft wir
heute leben

um die Frage zu beantworten,
in einer verwahrlosten egozentrischen Giergesellschaft in der jeder zu glauben scheint, das eigene EGO ist das Maß der Dinge bei dem vertraglich vereinbarte Regelungen nie, niemals zum Nachteil gereichen, denn die kann man sich ja so hindrehen wie einem das am besten erscheint.

Gruß

BHShuber

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