Hallo zusammen,
muss die Kündigungsfrist für einen Mietvertrag zwingend eingehalten werden, wenn z.B. wg. Lieferzeit einer Küche, für den Nachmieter ein frührer Einzug nicht möglich ist?
Folgender Hintergrund:
Nach 5 Jahren Mietdauer beschließt sich ein Paar zum Kauf einer eigenen EBK und vereinbart schriftlich mit dem Vermieter, dass die bestehende Küche (des Vermieters) eingelagert und bei evtl. Auszug natürlich wieder eingebaut wird.
Zwischenzeitlich verschenkt der Vermieter die eingelagerte Küche innerhalb der Familie.
Nun haben die Mieter der Wohnung kurzfristig eine neue Wohnung gefunden und kündigen fristgerecht, jedoch mit der Option das Mietverhältnis vorzeit zu lösen, soweit ein geeigneter Nachmieter gefunden wurde.
Der Vermieter teilt nun mit, dass er eine neue Küche für die Wohnung kaufen wird. Da diese Küche jedoch eine Lieferzeit von 8 Wochen hat, ist eine vorzeitige Lösung des Mietverhältnisses nicht möglich.
Ist es wirklich die Schuld der Mieter, wenn der Vermieter die eingelagerte Küche verschenkt?