Einhaltung der Ruhezeit

Hallo Wissende,

angenommen ich habe an einem Tag Spätdienst bis 20.00 Uhr und am nächsten Tag Frühdienst ab 06.00 Uhr, dann lägen zwischen beiden Diensten 10 Stunden Ruhezeit. Was ist aber wenn ein AN einen Anfahrtsweg zur Arbeit von einer Stunde und mehr hat, dann verkürzt sich demzufolge die Ruhezeit um min. 2 Stunen, wenn nicht sogar mehr.

1.Hat der AG damit das Ruhezeitengesetz verletzt und/oder muss er
gewährleisten, dass ein AN auch die vorgegebene Ruhezeit einhält ,
indem der AG darauf achtet, dass z.B. AN die von weiter weg kommen,
keinen sogenannten „kurzen Wechsel“ machen??

2.Gehört der Anfahrtsweg zum „privatem Freizeitvergnügen“ und der AG
muss darauf keine Rücksicht nehmen?

Vielen Dank vorab für Eure Antworten
LG
Sandra

Auch hallo.

Das müsste bereits helfen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Obwohl: wollen die AG nicht durchsetzen, dass die Fahrt zur Arbeit NICHT als Arbeitszeit gilt von wg. Bezahlung im Krankheitsfall…?

mfg M.L.

Hallo

angenommen ich habe an einem Tag Spätdienst bis 20.00 Uhr und
am nächsten Tag Frühdienst ab 06.00 Uhr, dann lägen zwischen
beiden Diensten 10 Stunden Ruhezeit. Was ist aber wenn ein AN
einen Anfahrtsweg zur Arbeit von einer Stunde und mehr hat,
dann verkürzt sich demzufolge die Ruhezeit um min. 2 Stunen,
wenn nicht sogar mehr.

Nö. Die Wegezeit ist hier Ruhezeit im Sinne des ArbZG.

2.Gehört der Anfahrtsweg zum „privatem Freizeitvergnügen“ und
der AG muss darauf keine Rücksicht nehmen?

Korrekt.

Gruß,
LeoLo

Danke
Hallo LeoLo,

mit diesen Aussagen kann ich auch was anfangen, danke dafür!

Gruss Sandra