Hallo… meine Zwillinge 19 Monate haben ihren Leiblichen Vater das letzte mal vor 10 Monaten gesehen. Kann ich ihn Gesetzlich dazu bringen die Kinder regelmäßig zu Besuchen ? Wenn der Vater das recht hat die Kinder zu sehen, haben dann nicht die Kinder das gleiche Recht?
Hallo,
es ist tatsächlich im § 1626 BGB festgeschrieben, dass zum Wohle der Kinder, das Umgangsrecht mit beiden Eltern gehört.
Problem dabei ist, dass viele Gerichte den eigentlich umgangsberechtigten Elternteil nicht zwingen wollen/können. Sie sehen keinen Sinn darin, einen erwachsenen Menschen dazu zu verdonnern, dass er Umgang macht. Für die Kinder sehen sie auch keinen Gewinn, wenn ein Elternteil zwar den Umgang wahr nimmt, diesen aber nicht ausgestaltet.
Hinzu kommt ein höchstrichterliches Urteil, das die Umgangspflicht eines Vaters, der in einer bestehenden Ehe mit einer anderen Frau ein Kind gezeugt hatte, nicht wahrnehmen muss.
Vereinzelt gibt es Urteile wo der umgangspflichtige Elternteil zum Umgang verurteilt wurde.
Ich habe aber einen anderen Vorschlag für Dich. Wie wäre es, wenn ein Vater, der sein Kind nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen sieht, dem Vater Deiner Kinder „den Kopf wäscht“? Mit ihm von Mann zu Mann bzw. von Vater zu Vater spricht?
Hierzu würden sich die Mitglieder eines Vätervereines, z. B. vom VAfK, anbieten.
Schau Dir doch mal die HP von www.vafk.de an. Sie ist zwar überwiegend auf „Väterrechte“ ausgelegt, aber ich bin mir sicher, dass man Dir auch gerne hilft.
Unter der Hotline 0700-82837783 kann man Dir einen Vater nennen, der in der Nähe des Vaters Deiner Kinder wohnt. Voraussetzung, dass es dort einen Vater gibt.
Wenn Du möchtest, kann ich diesen Anruf bei der Hotline aber auch abnehmen, wenn Du mir die Kontaktdaten des Vaters durch eine Privatmail zukommen lässt.
Übrigens: ich finde es schön, dass Du Deinen Kindern den Vater erhalten willst.
Viele Grüße
hallo ,
natürlich kannst du das umgangsrecht gerichtlich einklagen und auch durchsetzen aber es würde vermutlich nichts bringen wennn der vater jetzt schon kein interesse an den kindern zeigt .
natürlich der richter auch strafen verhängen zb geldstrafe wenn er sich nicht ans besuchsrecht hält -aber das kannn weder in deinem noch im sinne deiner kinder sein wenn der umgang erzwungen ist .
noch sind die kinder klein und in einem alter wo sie noch nicht all zu viel mitbekommen - daher harck ihn ab und kümmer dich drum das er wenigstens den unterhalt zahlt wenn er schon sonst seine verantwortung als vater nicht gerecht wird !
lieben gruss nancy
Hi, so gerne ich deine Frage mit ja beantworten würde , so bin ich mir nicht sicher.Vom logischen Standpunkt her ja, aber ob es dem Kind gut tut , den Vater zu etwas zwingen!?!?Mein Rat wäre das ganze mal mit dem Jugendamt zu besprechen. Sorry hätte gerne mehr geholfen,ich verstehe manche Väter einfach nicht.
Mfg Enrico
Hallo… meine Zwillinge 19 Monate haben ihren Leiblichen Vater
das letzte mal vor 10 Monaten gesehen. Kann ich ihn Gesetzlich
dazu bringen die Kinder regelmäßig zu Besuchen ? Wenn der
Vater das recht hat die Kinder zu sehen, haben dann nicht die
Kinder das gleiche Recht?
Hallo,
ich denke(bin mir ziemlich sicher), dass der Vater dazu verpflichtet werden kann. Ich finde deine Anschicht super, aber bist du dir sicher , dass das für die Kinder wirklich gut ist? Trotzdem finde ich es super, wenn du möchtest, das die Kinder ihren Vater kennen und Kontakt haben
Alles Gute dir und deinen Kindern!!
Hallo,
zuerst hat nicht der Vater das Recht die Kinder zu sehen, sondern die Kinder haben nach dem Kindschaftsrecht ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Gesetzlich zwingen kann man leider niemanden, Umgang mit seinen Kindern auszuüben. Es ist schade, wenn keine Interesse an den eigenen Kindern besteht.
Viele Grüße
Ralf
Guten Tag!
Die Frage ist, ob es zum Wohl der Kinder wäre.
Man kann ein Verfahren auf Umgangspflicht einleiten, aber zwingen kann man ihn dadurch auch nicht wirklich. Wenn er nicht will, nimmt er sie eben nicht. Dann können bei Nichteinhaltung Bußgelder verhängt werden usw… Aber wie geht er bei dem Streß mit den Kindern um, wenn er sie ja eigentlich nicht sehen möchte? Leider hast du dazu nicht viel geäußert und daher ist dies nur Einschätzung…
Nette Grüße
Simone
guten tag… wenn es sich um eheliche kinder handelt wird bei der scheidung um umgang und sorgerecht entschieden. ansonsten kannst du beim standesamt einwilligen das sie den namen des vaters bekommen, aber das bedeutet dannn für Immer, änderung im nachhinein Nicht mehr möglich und wenn du dann bei gericht streitigkeiten mit dem ex hast, wird dem vater
der kinder immmer mehr recht eingeräumt , denn es sind ja seine, sie tragen ja seinen namen.
dann kannst du beim j.a. gemeinsammes sorgerecht deinem ex geben, wenn du dann mit deinen kindern in den urlaub willst und einen reisepass brauchst
muss er mitunterschreiben, wenn er keine lust dazu hat
hast de pech gehabt, …
dann haben natürlich Beide eltern recht auf umgang mit ihrem kinde, können , müssen aber nicht. zwingen kann man niemanden dazu.
die kinder haben ebenfalls recht auf umgang mit ihren beiden eltern.
fordert ein elternteil umgang mit seinem kind, per gericht, so wird eine umgangsregelung gemacht - dieser kann der elternteil der das nicht so will ablehnen.
macht mann bei gericht einen vergleich, also einigt man sich auf etwas bestimmtes, so ist diese vereinbarrung-vergleich, für Immer, einmal zugestimmt, fertig. wenn sodann der eine elternteil trotz gerichtlicher vereinbarrung oder gerichtlichem beschluss das kind Nicht zum umgang herausgibt,
weil das kind nicht zum bsp-vater will, so kann durch das jugendamt einem deswegen das sorgerecht entzogen werden.
so, also ein Kind kann mann mittels seiner vertrauensperson , das wäre ja die mutter,
zum umgang Zwingen,
denn ein umgang zwischen kind und vater dient dem kineswohl,
einen vater der nicht will den kann man nicht zwingen , das würde in sein privates und persönliches recht eingreifen.
auch wenn er sich 5jahre lang Nicht meldet und dann plötlich kommt , bei gericht einen umgangsantrag stellt oder gar die kinder ganz zu sich nehmen will da er geheiratet hat und möchte das Seine kinder in einer familie aufwachen, … kann er machen, denn dann geht es um das kindeswohl.
ich würde an deiner stelle mich ersteinmal nur um die kinder und um dich kümmern, familie und freundes kreis aufbauen, jeden schritt genau überlegen,
… der vater kommt von alleine und will dieses und jenes wenn die kinder interessant werden.
so weit meine gesammelten weisheiten, hoffe dir weitergeholfen zu haben,
alles gute.
Getrennt lebende Elternteile müssen nur zahlen, aber keinen Umgang einhalten.
Der andere Elternteil hat dann das Nachsehen, wenn die Kinder leiden, können aber nur den Umgang bei Kindswohlgefährdung beschränken und nicht erzwingen.
VG Marqueena