Einhaltung Kündigungsfrist bei Eigenkündigung

Arbeitnehmer (A) hat eine 14 tägige Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses.Ist noch in der Probezeit und möchte kündigen. Schriftlich natürlich. ab wann zählen die 14 Tage? Zählt der Tag, wann der Brief per Einschreiben abgeschickt wurde? und heisst 14 Tage = 2 Wochen oder kann dann auch mitten in der Woche mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden?

ab wann zählen die 14 Tage?
Zählt der Tag, wann der Brief per Einschreiben abgeschickt
wurde?

Nein, ab dem nächsten Tag nachdem der AG die Kündigung erhält.

und heisst 14 Tage = 2 Wochen

Ja.

oder kann dann auch
mitten in der Woche mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt
werden?

Wenn nichts weiter da steht als die 14 Tage (und nicht z.B. ‚‚zum Monatsende‘‘), dann gelten die 14 Tage ab dem Datum (bzw. ab dem nächsten Tag), wenn der AG die Kündigung erhält.