Einhaltung von Fristen bei Rechnungen

Wir haben in 2010 gebaut, sind im Nov 2010 eingezogen und haben nun nach knapp 2 Jahren überraschender Weise noch eine Rechnung von unserer Abwasserbeseitigungsgesellschaft für die Erstellung eines Grundstücksanschlusses erhalten.
Wir haben sofort am 10.10.2012 Widerspruch eingelegt, da die Rechnung unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt war. Nun hatten wir lange nichts gehört und wir dachten, die Sache sei erledigt. Heute, also über 3 Monate später erhielt ich eine Erklärung zu der Rechnung und eine Ablehnung unseres Widerspruches.

Bevor ich mich in diese komplizierte Angelegenheit vertiefe, wollte ich fragen, ob es Fristen bei Rechnungen gibt, da die Rechnung knapp 2 Jahre nach Grundstücksanschlusserstellung kam.

  1. Frage: Gibt es Fristen für eine Reaktion auf einen Widerspruch, da die Ablehnung unseres Widerspruches nach 3 Monaten erfolgte.

Danke für Antworten!

Ich weiss nur dass 6 Monate spätestens nach Leistungsende man die zugehörige Rechnung erwarten kann.

Leider keine hilfreiche Auskunft möglich.Bekannt ist, dass die abwasserverbände ihre spez. Satzungen haben und ständig zu lesen ist, dass diese dann nach Jahren mit Forderungen kommen.
Und die Bearbeitung des Widerspruchs mit 3 Monaten ist m.E.nach mit max.3 Monaten gedeckt.
Würde empfehlen, im Internet mal zu forschen, was pber diese Abwassergesellschaft zu finden ist.
sorry, abeer kann nicht direkt helfen. mfg idefixer