Einhaltung von Gemeindevorschriften?

Hallo!

Gemeinden erlassen ja oftmals die absonderlichsten Vorschriften, die, meiner Meinung nach, häufig stark einschränkend auf die persönliche Freiheit wirken.

Nehmen wir einmal, rein theoretisch, an, eine Gemeinde hätte für eine Siedlung bestimmte Hausfarben (weiß bis grau) vorgeschrieben.
Und nun kommt da jemand und streicht sein Haus knallrot.

Womit müsste derjenige rechnen?
Wie kann er sich wehren?

Wer beschließt solche Vorschriften überhaupt?

Gruß, Nemo.

Hallo!

Nun, das ist doch weder absonderlich noch willkürlich. Vor allem ist es vorher bekannt.
Rückwirkend wird so etwas nicht beschlossen, das wäre eine sehr große Ausnahme, wo es dann auch Bestandsschutz für Altbauten gäbe. Niemand müsste umstreichen, aber bei geplantem Neuanstrich, Neubau, Erweiterung müsste dann die „neue“ Farbe genommen werden, nur als Beispiel.

In Ortgestaltungssatzungen(oft weniger streng, mehr „soll“ als „muss“) oder Bebauungsplänen( ziemlich strikt) kann man so etwas rechtswirksam vorschreiben. Bußgelder sind da auch benannt.
Aber die gibts obendrein, es kann im Streitfall auch der Rückbau (z.B. Neuanstrich) verlangt werden.
Mag sein es muss über das Gericht gehen, aber wenn die Vorschrift rechtswirksam war und die Farbe so stark abweicht, dann gibts da auch kein Vertun !

Und hier ginge es ja „nur“ um den Anstrich.  Es kann aber auch um den Rückbau(Abriss,Teilabriss) ganzer Gebäude gehen, wenn die z.B. größer, höher oder falsch angeordnet auf Grundstück stehen !

Beschließen tut es die Gemeinde selbst, der Plan wird öffentlich ausgelegt und  Einwendungen angenommen und bewertet und auch mal eingearbeitet.
Auch wird der Plan natürlich von der übergeordneten Behörde( Landkreis etwa) bearbeitet und auf rechtliche Belange überprüft.
Irgendwann tritt der dann in Kraft und gilt.

MfG
duck313

Servus,

und was passiert jetzt, wenn jemand wie angefragt sein Haus in einem für diesen Ort nicht erlaubten Farbton streicht?

Wird die Gemeinde den Abriss des Hauses verfügen? Ein Bußgeld verhängen? Streichen in einer anderen Farbe mit Zwangsgeld und Erzwingungshaft durchsetzen?

Schöne Grüße

MM

Und nun kommt da jemand und streicht sein Haus knallrot.

Womit müsste derjenige rechnen?

Mit einem knallroten Haus über das sich alle das Maul zerreißen!

Wer beschließt solche Vorschriften überhaupt?

Bei einem (Neu-) Baugebiet gibt es meistens einen Bebauungsplan, der u. a. auch die Farben von Häusern und deren Dächern vorgibt. Soll die Wohngebiete schön ordentlich aussehen lassen (es gibt auch visuelle Gewalt! >> knallrote Häuser).

Gruß _unplugged

Hallo,

ja, die Maßnahme wird durchgesetzt und durch „geeignete finanzielle Aspekte befördert“. Passiert nicht gar so selten, und normalerweise wissen die Leute auch ganz genau, dass sie da Mist gebaut haben, zahlen/gestalten um, und machen davon nicht auch noch den Lauten. Es gibt aber auch Leute die es brauchen, so etwas vor der gesamten Medienöffentlichkeit erklärt bekommen zu müssen.

Hier spielte neulich jemand das Spiel mit einer andersfarbigen Haustür, und ging, wie zu erwarten, damit unter.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Gemeinden erlassen ja oftmals die absonderlichsten
Vorschriften, die, meiner Meinung nach, häufig stark
einschränkend auf die persönliche Freiheit wirken.

Genau das ist ja auch beabsichtigt. Die Folge ist zwar langweilige Eintönigkeit, aber krasse Geschmacksverirrungen und grobe stilistische Fehlgriffe der einzelnen Bauherren (oder Sanierer) werden vermieden. Es gibt abschreckende Beispiele, wo ganze Neubaugebiete aus den Katalogen verschiedener Typenhausanbieter hingestellt wurden, leider ohne die geringste Rücksicht auf die Region. Da steht dann das Blockhaus zwischen einem säulengeschmückten mediterranen Gebäude und einem Haus, dessen Ebenbild jemand im Schwarzwaldurlaub aufgeschnappt hat. Daneben eine Hütte im typischen Rot schwedischer Häuser. Jedes für sich eigentlich in Ordnung, im Gesamtbild aber zum Weglaufen.

Auch in älteren Gebäudebeständen sieht es mancherorts nicht besser aus. Da können sich oft nicht einmal die Eigentümer eines Doppelhauses über ein halbwegs stimmiges Ganzes einigen. Unterschiedliche Dachpfannen werden verwendet, die beim besten Willen weder mechanisch noch optisch zusammenpassen. Einer saniert seine alte zum Stil des Hauses passende Haustür und der Nachbar setzt 'ne Aluminiumtür ein, wie man sie in den 70ern als Kneipentür kannte. Billig geschossen. Dumm nur, dass sie nach außen aufschlägt. Bemerkenswert auch, was man mit Butzenscheiben in Plasterahmen so alles anstellen kann. Von überhaupt nicht harmonierenden Fassadenverkleidungen ganz zu schweigen. Was auch immer man sich an Scheußlichkeiten vorstellt, die Realität toppt alles.

So gesehen sind Vorgaben der Gemeinde gar nicht verkehrt, die dem grausamen Spiel halbwegs erträgliche Grenzen setzen.

Gruß
Wolfgang

Hier spielte neulich jemand das Spiel mit einer andersfarbigen Haustür, und ging, wie zu
erwarten, damit unter.

Dessen Haus wurde abgerissen und auf der entstandenen Brachfläche wurde zur Strafe ein Atommüll-Zwischenlager eingerichtet…

Eine etwas realistischere Betrachtungsweise könnte im Sinne des Erkenntnisgewinns von Vorteil sein. Sonst kommt man dem Vorwurf querulatorischen Verhaltens durchaus näher.

Hätte besagter Mensch einfach sofort zum Farbeimer gegriffen, wäre der kleine „Ausrutscher“ mit ein paar Euro für die passende Farbe der Haustür aus der Welt zu schaffen gewesen. So wurden es sicherlich mindestens Hunderte. Die Bloßstellung der eigenen Blödheit in der Medienöffentlichkeit gab es gratis dazu. Und ich tippe mal, dass man in dem Haus mit der jetzt richtigen Farbe der Haustür sogar nahezu so gut leben kann, wie vorher.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Es gibt abschreckende Beispiele, wo ganze Neubaugebiete aus den Katalogen
verschiedener Typenhausanbieter hingestellt wurden, leider
ohne die geringste Rücksicht auf die Region. Da steht dann das
Blockhaus zwischen einem säulengeschmückten mediterranen
Gebäude und einem Haus, dessen Ebenbild jemand im
Schwarzwaldurlaub aufgeschnappt hat. Daneben eine Hütte im
typischen Rot schwedischer Häuser.

Ich finde es schade, daß es sowas nicht öfter gibt. Warum muß immer alles gleich aussehen und immer so wie früher? Das hab ich noch nie verstanden.

Grüße TG

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Hallo.

Ich muss sagen, dass ich irgendwie zwischen beiden Ansichten schwanke.
Ich kann Wolfgangs Ansicht verstehen, bin aber auch gegen jede Gängelung in dieser Hinsicht.

Wenn sich die Leute selbst einigen, meinetwegen, aber andererseits erscheint mir das Ganze einfach als rigorose Einschränkung individueller Freiheit.
Ergebnis typisch deutscher Regulierwut.

Ich meine, wem die Haustür in dem Beispiel von Wiz nicht gefällt, der schaut halt nicht hin, oder?

Solang sie keine Musik macht…

Aber das ist hier nicht der rechte Platz für solche Diskussionen.

Ich danke euch,

Nemo.

Hallo!

Da steht dann das
Blockhaus zwischen einem säulengeschmückten mediterranen
Gebäude und einem Haus, dessen Ebenbild jemand im
Schwarzwaldurlaub aufgeschnappt hat. Daneben eine Hütte im
typischen Rot schwedischer Häuser.

Ich finde es schade, daß es sowas nicht öfter gibt.

Gibt es allerorten. Sieh dir Einfallstraßen beliebiger Städte an - bunt gemischte Reihe von Einfamilienhäusern, mehrstöckigen Bürobauten, flachen Imbissbuden und Gebrauchtautohändlern mit Fähnchen. Schön geht anders. Dort zieht man freiwillig nicht mal gegen Honorar hin.

Warum muß immer alles gleich aussehen und immer so wie früher?

Muss es ja gar nicht. Nur ein erträglich aussehendes Ganzes sollte es ergeben. Solches Ziel ist nach aller Erfahrung nicht zu erreichen, wenn man jedermann nach Gutdünken, Kassenlage, Sonderangebot im Baumarkt und Vorbildern der gerade aktuellen Fernseh-Trash-Serie murksen lässt.

Rigide und weitgehend sinnfreie Vorgaben wie in den 50ern - die Rahmen der Blumenfenster der bis ins Detail identischen Siedlungshäuser hatten abwechselnd pastellorange, blau und rot zu sein - gibt es längst nicht mehr.

Gruß
Wolfgang

Moin auch,

Rigide und weitgehend sinnfreie Vorgaben wie in den 50ern - gibt es längst nicht mehr.

Nein? Hauswände nur weiss oder grau, Dächer nur in Rot- oder Braunrottönen, Dachform nur Sattel oder Sattelwalmdach, Giebel nur parallel zu Straße (besonders lustig, da die Straße eine Kurve hat), Mauer oder Zaun maximal 1,00 m hoch im Schnitt (was extrem schwierig ist wegen Gefälle der Straße), Bepflanzung der Vorgärten genau vorgegeben (soundsoviel Sträucher der 1. Kategorie, soundsoviel der zweiten Kategorie etc.), First- und Traufhöhe nur von x bis y m…

Aus einer Bebauungsordnung von 2008. Mit erscheint vieles darin ziemlich sinnlos (und manches wurde vor Gericht auch gekippt).

Ralph

Hallo,

es gibt hier nicht schwarz und weiß, sondern man muss das richtige Maß treffen, das einerseits den Bauherren genug Freiheit lässt, andererseits aber auch dem guten Gedanken des „die Freiheit des einen endet an der Freiheit des anderen“ gerecht wird. Es ist nun mal immer auch die Freiheit des Nachbarn zu berücksichtigen, der den Wert und die Freude am eigenen rustikalen Blockhaus nicht dadurch beeinträchtigt sehen will, dass der auf der einen Seite auf einen neongelben, verwinkelten Klotz schauen muss, und auf der anderen Seite auf eine fensterlose schwarze Mauer von zweieinhalb Stockwerken Höhe.

Sicherlich toben sich viel Stadtplaner und Stadtbauräte, … gerne auch mal jenseits nötiger Beschränkungen aus, und wollen sich Denkmäler ihres eigenen Stils setzen lassen, für die es keine sinnvolle Begründung gibt. Dagegen sollte man durchaus auch im Einzelfall vorgehen. Auf der anderen Seite gibt es aber eben auch gute Gründe für diverse Beschränkungen, gerade wenn es um das notwendige Einfügen von Neubauten in gewachsene Strukturen geht, die einen gewissen einheitlichen Stil vermitteln.

Wichtig sind natürlich - wo es möglich ist - immer unterschiedliche Angebote von Seiten der Kommunen bereit zu halten, die den Bauwilligen eine gewisse Auswahl ermöglichen. Wobei man aber natürlich auch da mE nicht alles zulassen und möglich machen sollte.

D.h. wenn sich eine passende Ecke für Häuser im Schwedenstil findet, die auch von der natürlichen Anlage her zu so einem Gesamteindruck passt, dann kann das ja eine schöne Sache werden. Und wenn sich eine andere Gegend für eher mediterrane Gebäudeformen findet, ebenso. Das heißt aber nicht, dass sich zwangsläufig auch ein Angebot für neongelbe verwinkelte Klötze ergeben muss. Und ob man im selben Baugebiet Schweden direkt an Italien grenzen lassen muss, ist natürlich auch eher fraglich.

Gruß vom Wiz

Hi
der Behörde stehen alle Möglichkeiten des Verwaltungsvollstreckungsrechts zur Verfügung.
Das fängt (wenn die ordnungsbehördliche Verordnung missachtet wurde und Verwaltungsakte nicht zum Erfolg führen) beim Zwangsgeld an (wird neben einer Geldbuße nach dem OWiG) erhoben - geht bis hin zur Ersatzvornahme, d.h. die Behörde lässt das machen und stellt dem Bürger die Kosten in Rechnung (und wer weiss, wie teuer öffentliche Bauarbeiten sind…)

Eine Abrissverfügung wäre sicher unverhältnismäßig - aber schon beim Thema Zwangsgeld fangen manche an zu schwimmen - vor allem, wenn so die einzelnen Eskalationsstufen ausgespielt werden.

Gruß
HaweThie

1 Like

Hi
wie lange lebst du schon in D, dass du nicht weißt, dass die örtlichen Vorschriften (Satzungen) durch die Gemeindevertretung (Gemeinderat) erlassen werden - sich aber durchaus an Gesetze halten müssen. Eine „Willkür“ ist nicht möglich.
Satzungen werden veröffentlich und da kann man sich durchaus gegen wehren.
Dazu müsste man aber in der Zeitung auch den Punkt „Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung“ (oder so) lesen und dann handeln.

Gruß
HaWeThie

Aus einer Bebauungsordnung von 2008. Mit erscheint vieles
darin ziemlich sinnlos (und manches wurde vor Gericht auch
gekippt).

Ralph

Hallo Ralph.

Das erinnert mich dann schon irgendwie an KZ- Vorschriften.
Witzig, dass man das dann erst vor Gericht anfechten kann.

Und traurig!

Gruß, Nemo.

Hi
wie lange lebst du schon in D,

Fast seit meiner Geburt.

:dass du nicht weißt, dass die

örtlichen Vorschriften (Satzungen) durch die
Gemeindevertretung (Gemeinderat) erlassen werden

Das weiß ich schon, es hat mich nur vorher kaum interessiert.

  • sich aber
    durchaus an Gesetze halten müssen. Eine „Willkür“ ist nicht
    möglich.

Ha, ha, ha! Wo im Gesetz steht, dass Vorgartenzäune höchstens 1m hoch sein, Häuser nur grau gestrichen werden dürfen?

Satzungen werden veröffentlich und da kann man sich durchaus
gegen wehren.
Dazu müsste man aber in der Zeitung auch den Punkt
„Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung“ (oder so) lesen und
dann handeln.

Es soll vorkommen, dass sich jemand ein Haus kauft, das schon lange da steht, wodurch die örtlichen Bauvorschriften dann relativ alt und längst beschlossen sind.

Gruß
HaWeThie

Gruß Nemo.

Moin auch,

das mit dem KZ habe ich überhört, der Vergleich hinkt auf allen vieren. Was diese Bebauungsordnugn so traurig macht ist, dass
a) Manche sich daran gehalten und dadurch z.T. sehr hohe Unkosten hatten
b) manche sich nicht daran gehalten haben und als Konsequenz einfach nichts passiert ist
c) Teile davon vom Gericht als unwirksam erklärt wurden (nachdem schon 70% der Grundstücke bebaut waren)

Die Jungs und Mädels aus Kategorie a) haben heute noch Kragenweite 48.deswegen.

R.

Nirgendwo steht, wie hoch Zäune sein dürfen - außer in der gemeindlichen Satzung.
Das nennt sich u.a. Kommunale Selbstverwaltung und steht im Grundgesetz.
Danach darf jede Gemeinde über bestimmte Dinge selbst entscheiden, solange nicht gegen Gesetze verstoßen wird. Und wenn die Gemeindeverwaltung aus irgendwelchen Gründen ein bestimmtes Erscheinungsbild in seinen Baugebieten haben will, dann darf sie das so festlegen.
Und diese Festlegung wird nicht willkürlich getroffen sondern durch die Gemeindevertretung und teilweise langen Diskussionen festgelegt.
Wenn dich die Aufgaben der Gemeindevertretung nicht interessiert haben, ist das traurig, aber deine eigene Schuld.
Die alten Satzungen kann man durchaus auch nachlesen - hier finde ich alle im Netz - notfalls musst du halt hin zur Behörde (Gemeindeverwaltung) und dir die für dein Baugebiet zutreffenden Vorschriften dort besorgen.
Ist mit Aufwand verbunden, aber nicht zu ändern.
Soooo viel wird halt vom mündigen Bürger schon erwartet.

Gruß
HaWeThie