Hallo,
es gibt hier nicht schwarz und weiß, sondern man muss das richtige Maß treffen, das einerseits den Bauherren genug Freiheit lässt, andererseits aber auch dem guten Gedanken des „die Freiheit des einen endet an der Freiheit des anderen“ gerecht wird. Es ist nun mal immer auch die Freiheit des Nachbarn zu berücksichtigen, der den Wert und die Freude am eigenen rustikalen Blockhaus nicht dadurch beeinträchtigt sehen will, dass der auf der einen Seite auf einen neongelben, verwinkelten Klotz schauen muss, und auf der anderen Seite auf eine fensterlose schwarze Mauer von zweieinhalb Stockwerken Höhe.
Sicherlich toben sich viel Stadtplaner und Stadtbauräte, … gerne auch mal jenseits nötiger Beschränkungen aus, und wollen sich Denkmäler ihres eigenen Stils setzen lassen, für die es keine sinnvolle Begründung gibt. Dagegen sollte man durchaus auch im Einzelfall vorgehen. Auf der anderen Seite gibt es aber eben auch gute Gründe für diverse Beschränkungen, gerade wenn es um das notwendige Einfügen von Neubauten in gewachsene Strukturen geht, die einen gewissen einheitlichen Stil vermitteln.
Wichtig sind natürlich - wo es möglich ist - immer unterschiedliche Angebote von Seiten der Kommunen bereit zu halten, die den Bauwilligen eine gewisse Auswahl ermöglichen. Wobei man aber natürlich auch da mE nicht alles zulassen und möglich machen sollte.
D.h. wenn sich eine passende Ecke für Häuser im Schwedenstil findet, die auch von der natürlichen Anlage her zu so einem Gesamteindruck passt, dann kann das ja eine schöne Sache werden. Und wenn sich eine andere Gegend für eher mediterrane Gebäudeformen findet, ebenso. Das heißt aber nicht, dass sich zwangsläufig auch ein Angebot für neongelbe verwinkelte Klötze ergeben muss. Und ob man im selben Baugebiet Schweden direkt an Italien grenzen lassen muss, ist natürlich auch eher fraglich.
Gruß vom Wiz