Angenommen ein Arbeitnehmer hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Falls der Arbeitnehmer zum Ende des 3. Quartals 2006 kündigen möchte, wann muss er dann spätestens seine Kündigung abgegeben haben? Konkret gefragt, angenommen er würde am 21.8.06 (Montag) kündigen, wäre dies noch termingerecht?
Ist eigentlich eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende zulässig und für einen Arbeitnehmer bindend, sofern die tarifliche Kündigungsfrist kürzer und damit für ihn vorteilhafter wäre?
Also ich würde sagen, der Arbeitnehmer muß am 18. August seine Kündigung beim Arbeitgeber einreichen, wenn er zum 30.September kündigen möchte. Dann ist die Kündigung auf jeden Fall fristgerecht.
Vertragsfreiheit
Ist eigentlich eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist
von 6 Monaten zum Monatsende zulässig und für einen
Arbeitnehmer bindend, sofern die tarifliche Kündigungsfrist
kürzer und damit für ihn vorteilhafter wäre?
Sofern § 622 Abs. 6 eingehalten wird, sind 6 Monate Kündigungsfrist zulässig.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Siehe auch Vertragsfreiheit nach Grundgesetzt: Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG
Gruß
Stefan
Hallo
Ist eigentlich eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist
von 6 Monaten zum Monatsende zulässig und für einen
Arbeitnehmer bindend, sofern die tarifliche Kündigungsfrist
kürzer und damit für ihn vorteilhafter wäre?
Sofern § 622 Abs. 6 eingehalten wird, sind 6 Monate
Kündigungsfrist zulässig.
Nein! Denn hier ist nicht das BGB ausschlaggebend sondern das TVG:
Absatz 3 http://bundesrecht.juris.de/tvg/__4.html
Beeinhaltet der TV also eine solche Öffnungsklausel nicht, müßte die tarifvertragliche Küfrist maßgeblich sein.
Gruß,
LeoLo
1 „Gefällt mir“