Einhaltung von Ruhepausen

Es heißt ja

"§ 4 Ruhepausen

1Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Ich habe dazu folgende Frage:

In $ 22 heißt es ja

„entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,“.

Muss ein Arbeitgeber auch wirklich darauf bestehen und akribisch kontrollieren, ob der Arbeitnehmer die Pausen auch einhält - oder reicht lediglich eine Gewährung bzw. was ist als Gewährung genau zu verstehen?

Vielen Dank!

Hallo,

ich weiss nicht genau, worauf Deine Frage abzielt, aber

gewähren heisst, der AG muss die gesetzlich vorgesehenen Ruhepausen ermöglichen.
(es geht z.B. nicht, einem AN eine Beschäftigung durchgehend von 8.00 - 17.00 Uhr zuzuweisen, bei der er den Arbeitsplatz nicht verlassen darf und dauernd anwesend sein muss, z.B. im Verkauf, im Callcenter usw.)

Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Jeder AN kann in seiner Freizeit tun, was er möchte - also auch arbeiten.

Der AG kann die Pausenzeiten konkret festlegen oder Zeitfenster einräumen, in denen die Pausen eingelegt werden können. Ausser der Ruhepause von 45 Min. nach 9 Std. Arbeitszeit. Die ist fix.

Grüße
Maralena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Der AG
muss die Pausen gewähren,
kann die Pausenzeiten vorschreiben,
muss nicht auf die Einhaltung achten!

Was der AN in seiner Pausenzeit macht, ist ihm selbst überlassen - ich kenne wenig Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für die Pause rauswerfen…

LG
Guido

Wo soll das denn stehen?
Hi!

können. Ausser der Ruhepause von 45 Min. nach 9 Std.
Arbeitszeit. Die ist fix.

Wie kommst Du denn darauf?

Da steht doch:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

LG
Guido

ich weiss nicht genau, worauf Deine Frage abzielt,

Mir geht es darum, ob der Arbeitgeber Sorge zu tragen hat (z.B. aus Gesundheitsaspekten), dass der Arbeitnehmer auch ja die Ruhepausen einhält oder ob lediglich die Gewährleistung/Ermöglichung dieser ausreicht.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen zählen nicht zur
Arbeitszeit. Jeder AN kann in seiner Freizeit tun, was er
möchte - also auch arbeiten.

Okay, das beantwortet meine Frage, Aber ist das wirklich sicher so?

Gruß,

Andreas

Hallo,

Was der AN in seiner Pausenzeit macht,

D.h. der Arbeitgeber hat auch keine Sorgfaltspflicht (z.B. Gesundheitsaspekt), dass er sie auch tatsächlich macht? Also wenn der Arbeitnehmer, wider besseren Wissens und trotz Gewährleistung, einfach weniger Pausen macht, liegt das nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers?

Gruß,

Andreas

Gesunder Menschenverstand
Hi!

D.h. der Arbeitgeber hat auch keine Sorgfaltspflicht (z.B.
Gesundheitsaspekt), dass er sie auch tatsächlich macht? Also
wenn der Arbeitnehmer, wider besseren Wissens und trotz
Gewährleistung, einfach weniger Pausen macht, liegt das nicht
im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers?

Sagen wir mal so: Er sollte ihn nicht unbeding ermuntern!

Aber was soll ein AG machen, wenn sein MA sich weigert, die Pause zu nehmen?

LG
Guido, der nur selten eine „echte“ Pause gemacht hat

Ich habe nochmal eine Nachfrage.

Im Gesetzestext heißt es ja auch

Länger als sechsStunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne
Ruhepause beschäftigt werden.

Hat der Arbeitnehmer hier wirklich keine Kontroll- bzw. Sorgfaltspflicht, dass dies eingehalten wird?

Hat der Arbeitnehmer hier wirklich keine Kontroll- bzw.
Sorgfaltspflicht, dass dies eingehalten wird?

Ich gehe davon aus, dass du Arbeitgeber meinst. Wie soll er das denn in die Tat umsetzen? In Firmen mit zig-tausend Mitarbeitern Pausenkontrolleure einstellen? Bei Arbeitnehmern auf verteilten Baustellen rausfahren und schauen, ob auch Pause gemacht wird?
Das sind i.d.R Erwachsene. Da kann man wohl davon ausgehen, dass die so wie vereinbart ihre Pausen machen.

[MOD] Magst Du es auf einem Silbertablett?
Hi!

Ich habe nochmal eine Nachfrage.

Du merkst schon, dass Du hier dauernd die gleiche Frage stellst, welche Dir schon mindestens zweimal korrekt (zumindest, was diesen Aspekt betrifft) beantwortet wurde?

LG
Guido [MOD]

Hallo Guido

Tja und jetzt komme ich mal wieder um die Ecke und zweifle die „Korrektheit“ der Antworten zumindest so pauschal an…

Hähä!

So, alle setzen!
Bücher raus!
ArbZG § 16 (2), § 17 aufschlagen!
BetrVG § 80 aufschlagen!
ArbschG §§ 3 ff. aufschlagen!
JArbschG § 11 (3) aufschlagen!
BGB §§ 241, 618 aufschlagen!
Aufsatz: Prüfung der Relevanz der §§ im Hinblick auf die Ausgangsfrage.
mindestens 100 Wörter bis morgen 10.00 Uhr.
Wer’s nicht macht: Unterschrift der Eltern beibringen!

:o)

Gruß,
LeoLo

Okay, das beantwortet meine Frage, Aber ist das wirklich sicher so?

Selbstverstanzloch nicht. Alle, die Dir hier antworten, wollen Dich nur verarschen. Bleib also ruhig hartnäckig - irgendwann rutscht mal irgendwem die Wahrheit raus; und es macht auch nix, die gleiche Frage turnusmäßig zu wiederholen. Schließlich musst Du uns pathologische Lügner ja mal auf dem falschen Fuß erwischen, und das kann ein wenig dauern.

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Hallo!

Zum Thema. Durchsetzungsmöglichkeiten des Arbeitgebers:

Kommt drauf an, ob es z.B. ein (Gleit-)zeitkonto o.ä. gibt.
Dann hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten abzuziehen von der tatsächlichen Arbeitszeit - ob sie nun durch den Arbeitnehmer genommen wurden oder nicht.
Was meinst Du, wie schnell ein Mitarbeiter bereit ist, seine Pausen auch tatsächlich nach den gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, wenn er merkt, dass ihm die Zeiten eh abgezogen werden von der Arbeitszeit…

VG

Konkret
Hi LeoLo,

jetzt mal weg mit dem ganzen Paragraphenmist (braucht eh niemand *bg*) und rein in die Praxis:

Was KANN ein AG mehr machen, als die Pausen ermöglichen?

Und jetzt noch etwas weiter: Ich gehe mal von Mitarbeitern aus, die recht selbständig arbeiten. Musterbeispiel: Außendienstler!

LG
Guido

Hallo Guido

Was KANN ein AG mehr machen, als die Pausen ermöglichen?

Überprüfen, ob sie auch gemacht werden.

Ist natürlich ein weites Feld, aber ich versuche mal wenigstens etwas das Ganze auszuleuchten…

Der „drastischste und deutlichste“ Beispiel-§ ist sicherlich der
JArbschG § 11 (3):
(3) Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird.

Aber auch in anderen Fällen hat der AG die Pflicht im Rahmen des Zumutbaren sicherzustellen, daß das ArbZG eingehalten wird. Fürsorgepflicht ist hier sicherlich ein entscheidendes Thema. Einfach so die Hände in Unschuld waschen, ist nicht. Bei einem Berufskraftfahrer z.B., der dauernd eine „volle“ Scheibe mit in den Betrieb bringt, kann man als AG nicht sagen „Ach, wenn er nicht will, dann ist das sein Pech.“ Das „Ermöglichen“ der Pausen reicht also hier ganz bestimmt nicht aus!

Was er konkret machen kann? Eine Person (zum Beispiel einen Schichtleiter) bestimmen, die Einhaltung der Pausen zu verifizieren. Oder selber stichprobenartig an den Arbeitsplätzen auftauchen. Oder der bekannteste Weg ist sicherlich das Einführen eines Zeiterfassungsgerätes. Oder oder oder…

Natürlich gibt es immer Fälle, wo die Kontrollmöglichkeiten des AG begrenzt sind, aber es kommt halt auf den konkreten Einzelfall an. Inwieweit ein AG für Verstösse durch den AN tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden kann, sei dahingestellt. Auch hier: einzelfallabhängig.

Übrigens sieht die Sachlage auch ohne Kontrollmöglichkeiten schon ganz anders aus, wenn der AG bemerkt, daß die Pause nicht eingehalten wird, z.B. weil er zufällig im Büro vorbeikommt, während der AN arbeitet, obgleich eigentlich Pause angesagt ist…

Und jetzt noch etwas weiter: Ich gehe mal von Mitarbeitern
aus, die recht selbständig arbeiten. Musterbeispiel:
Außendienstler!

Da wird er kaum eine Möglichkeit haben, aber das besagt ja nicht, daß er in anderen Fällen von der Verantwortung freigesprochen ist. Ein sicherlich zutreffendes Negativbeispiel rettet euch aber nicht :smile: Hihi.

Gruß,
LeoLo

Danke!
Hi!

Damit wäre dann die Frage aber ganz sicher erschöpfend beantwortet! :wink:

LG
Guido

P.S. Ich glaube, so ganz weit auseinander liegen wir gar nicht! Das JArbSchG hatte ich mal ausgeklammert, und der Rest sollte eigentlich klar sein.

Hi LeoLo,

jetzt mal weg mit dem ganzen Paragraphenmist (braucht eh
niemand *bg*) und rein in die Praxis:

Was KANN ein AG mehr machen, als die Pausen ermöglichen?

Also mich hat mal ein Arbeitszeitmensch tierisch angemacht, weil ich nach ner Dienstreise pünktlich zum Ende der Gleitzeit auf der Matte stand um zu arbeiten (und ihm die Zeiten für die Dienstreise zum nachtragen zu geben).
„Was wollen SIE denn JETZT schon hier…sie hatten doch noch gar nicht genug PAUSE!!! Na mal schauen, ob mein Programm das mitmacht, aber nicht das das einreißt, Fahrtzeit ist Arbeitszeit, verstanden, dann will ich sie frühenstens 10 Stunden nach Ankunft hier wieder sehen, verstanden!!!“
Ich war Praktikantin in der 2. Woche und wollt doch eigentlich so vorbildliches Verhalten zeigen. *schmoll*
Gruß Susanne

o.t.
Hallo,

So, alle setzen!
Bücher raus!

Herr Lehrer ich weiß nichts was! *meld*

ArbZG § 16 (2), § 17 aufschlagen!
BetrVG § 80 aufschlagen!
ArbschG §§ 3 ff. aufschlagen!
JArbschG § 11 (3) aufschlagen!
BGB §§ 241, 618 aufschlagen!

Ich hab keines dieser Bücher … aber als Alternative ca. 900 andere. „äähm“

Aufsatz: Prüfung der Relevanz der §§ im Hinblick auf die
Ausgangsfrage.
mindestens 100 Wörter bis morgen 10.00 Uhr.

Siehe Entschuldigung.

Wer’s nicht macht: Unterschrift der Eltern beibringen!

Meine Dochter hadde gestern so fiel im Haushald tzu dun, das sie die aufgebenen Hausaufgaben nich machen gonnde. [gefälschte Unterschrift]

:o)

@ Ivo oder Guido Ich brauch keine Löschbenachrichtigung für den Quatsch