Hallo Guido
Was KANN ein AG mehr machen, als die Pausen ermöglichen?
Überprüfen, ob sie auch gemacht werden.
Ist natürlich ein weites Feld, aber ich versuche mal wenigstens etwas das Ganze auszuleuchten…
Der „drastischste und deutlichste“ Beispiel-§ ist sicherlich der
JArbschG § 11 (3):
(3) Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird.
Aber auch in anderen Fällen hat der AG die Pflicht im Rahmen des Zumutbaren sicherzustellen, daß das ArbZG eingehalten wird. Fürsorgepflicht ist hier sicherlich ein entscheidendes Thema. Einfach so die Hände in Unschuld waschen, ist nicht. Bei einem Berufskraftfahrer z.B., der dauernd eine „volle“ Scheibe mit in den Betrieb bringt, kann man als AG nicht sagen „Ach, wenn er nicht will, dann ist das sein Pech.“ Das „Ermöglichen“ der Pausen reicht also hier ganz bestimmt nicht aus!
Was er konkret machen kann? Eine Person (zum Beispiel einen Schichtleiter) bestimmen, die Einhaltung der Pausen zu verifizieren. Oder selber stichprobenartig an den Arbeitsplätzen auftauchen. Oder der bekannteste Weg ist sicherlich das Einführen eines Zeiterfassungsgerätes. Oder oder oder…
Natürlich gibt es immer Fälle, wo die Kontrollmöglichkeiten des AG begrenzt sind, aber es kommt halt auf den konkreten Einzelfall an. Inwieweit ein AG für Verstösse durch den AN tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden kann, sei dahingestellt. Auch hier: einzelfallabhängig.
Übrigens sieht die Sachlage auch ohne Kontrollmöglichkeiten schon ganz anders aus, wenn der AG bemerkt, daß die Pause nicht eingehalten wird, z.B. weil er zufällig im Büro vorbeikommt, während der AN arbeitet, obgleich eigentlich Pause angesagt ist…
Und jetzt noch etwas weiter: Ich gehe mal von Mitarbeitern
aus, die recht selbständig arbeiten. Musterbeispiel:
Außendienstler!
Da wird er kaum eine Möglichkeit haben, aber das besagt ja nicht, daß er in anderen Fällen von der Verantwortung freigesprochen ist. Ein sicherlich zutreffendes Negativbeispiel rettet euch aber nicht
Hihi.
Gruß,
LeoLo