Einhaltung von Verträgen

Hallo,

Parteien A und B schließen einen Dienstleistungsvertrag ab. Partei A zahlt und Partei B erbringt die Dienstleistung. Partei A wird nun während der Laufzeit des Vertrages beruflich an einen Ort versetzt, an dem B die Dienstleistung nicht mehr erbringen kann.
Kann B dann weiterhin bis zum Ende der Vertragslaufzeit auf die Erfüllung des Vertrages durch A bestehen (muss A also weiter zahlen?), oder kann A (weil B den Vertrag nicht erfüllen kann) den Vertrag vorzeitig kündigen?

Gruß Thomas

Die Frage lässt sich so nicht beantworten. Wenn ich dich recht verstanden habe, geht es hier um ein Dauerschuldverhältnis, etwa um einen Fitnessstudiovertrag. In diesem konkreten Fall kann keine Rede davon sein, dass der Vertragspartner nicht erfüllen kann; vielmehr ist es doch so, dass der Kunde die angebotene Leistung nicht in Anspruch nimmt.

Zunächst lohnt sich ein Blick in die AGB des Vertrage, in denen solche Fälle geregelt sein dürften. Ansonsten hilft nur das Gesetz weiter, das es erlaubt, Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund zu kündigen. Was ein wichtiger Grund ist, lässt sich aber nur schwer definieren; die Frage ist recht kasuistisch, und es kommt wie so oft auf alle Einzelheiten des konkreten Sachverhalts an.

Grundsätzlich ist die vorzeitige Kündigung durch den Kunden jedenfalls denkbar.

Levay