Liebe/-r Experte/-in,
in wieweit fallen diese unter das Waffengesetz und darf ich eines „führen“- also bei mir haben, wenn ich den „kleinen Waffenschein“ habe ???
Ich müßte es schon genau wissen!!!
Gruß Ingo
Liebe/-r Experte/-in,
in wieweit fallen diese unter das Waffengesetz und darf ich eines „führen“- also bei mir haben, wenn ich den „kleinen Waffenschein“ habe ???
Ich müßte es schon genau wissen!!!
Gruß Ingo
Der „Kleine Waffenschein“ berechtigt nur in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis zum Führen einer PTB-Waffe! Mit dem Messer hat dieser gar nichts zu tun. Das Waffengesetz sieht diese Messer als gleichwertige Waffe an, d.h. du könntest genau so gut eine scharfe Schusswaffe führen. Erst bei der Festlegung des Strafmaßes würde der Richter einen Unterschied machen.
Hallo,
Einhandmesser unterliegen grundsätzlich einem Führverbot in der Öffentlichkeit.
Genauer kann man es hier nachlesen:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtsla…
Ein kleiner Waffenschein ändert nichts am Führverbot (auch kein Waffenschein). Ein kleiner Waffenschein berechtigt einen nur, eine Schreckschusswaffe mitzuführen. Aber auch hier gibt es viele Einschränkungen (wie beim normalen Waffenschein). Bei Menschenansammlungen, Öffentlichen Veranstaltungen, in Kaufhäuser oder anderen Gebäuden darf man auch mit einem kleinen Waffenschein keine Schreckschusswaffe mitführen. Bei Messern die man führen darf, gilt dies auch. Es ist nicht alles und überall erlaubt !
Also Waffenscheine für Messer (egal ob klein oder „normal“) gibt es nicht. Alles was man über das Führen von Messern wissen muss, steht in dem Link oben.
Gruß - Michel
Vielen Dank- gruß Ingo