Einheitliche und gesonderte Feststellung

… was denn nun?
Einheitliche und gesonderte Feststellung

Hallo zusammen,

seit Mitte des Jahres 2010 läuft unsere Band als GbR. Ich habe nun die Verluste (leider im ersten Jahr nur Verluste) in meiner privaten Steuererklärung unter Berücksichtigung der Anlage G angegeben (inklusive Steuernummer des Gewerbebetriebs).

Im Juni habe ich dann über meine private Steuernummer eine Steuererstattung erhalten. HIer wurden eindeutig auch die Einkünfte (Verluste) aus dem Gewerbebetrieb berücksichtigt.

Heute bekomme ich Post vom Finanzamt und werde darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Einheitliche und gesonderte Feststellung für das Gewerbe noch nicht eingereicht habe. Dafür hätte ich nun noch bis Mitte August Zeit.

Kann sich das jemand erklären?

Ich hatte alles eingereicht. Gewinn- und Verlustrechnung, sämtliche Rechnungen über die Ausgaben, sämtliche Einnahmen und alles auf den Namen der GbR. Und nun wollen die noch eine Steuererklärung von mir haben? Ich hatte mich vorher extra noch erkundigt, ob ich bei einer GbR eine extra Steuererklärung abgeben muss. Aber man sagte mir mehrfach, dass die Anlage G reichen würde.

Was habe ich falsch gemacht?

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo zurück !

Falsch gemacht haben Sie gar nicht mal so viel, nur eine Steuererklärung zu wenig eingereicht. :wink:

Für Ihre persönliche Einkommensteuer (mit der Anlage G) haben Sie eine Steuernummer erhalten. Sie als Einzelperson stellen aber nicht die GbR dar. Das sind doch mindestens 2 oder mehrere Personen oder ?

Wenn Sie also ein Unternehmen (Band) mit mehreren Beteiligten (GbR) haben, dann ist auch für die GbR eine sogenannte Feststellungserklärung mit der dazu gehörigen Gewinermittlung unter der Steuernummer der GbR (denn die hat dann auch eine) abzugeben.

Das Finanzamt prüft dann die Erklärung und (jetzt kommt der Knackpukt) rechnet den Gewin oder hier Verlust, den einzelnen Beteiligten gleichermaßen zu, stellt diesen also fest.

D.h. es kann durchaus sein (je nachdem in welchem FA Sie geführt werden) dass Sie:

  1. zwei Stuernummern haben (Ihre ESt und dann die der GbR),
  2. Die Bearbeitung in zwei verschiedenen Bezirken des Finanzamtes erfolgt und
  3. der Verlust den Sie sich in Ihrer Einkommensteuererklärung angesetz haben, gedrittelt bekommen und dann noch eine Nachzahlung zu leisten haben.

Hoffe das hilft (also die Erklärung, nicht das evt. Nachzahlen) :wink:

Grüße, majowi

Hi,

vielen Dank für die Antwort.
Ich verstehe das noch nicht so ganz. Wieso sollte der Verlust noch irgendwie verteilt werden?

Ich bin wie folgt vorgegangen. Ich habe bereits eine Gewinn und Verlustrechnung beim FA eingereicht. Die GbR läuft über 2 Personen. Ich habe den Verlust durch 2 geteilt (dies geht aus der Aufstellung hervor).
Diesen Verlust haben die beiden Gesellschafter nun in ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben. Mitsamt allem Belegen etc.

Verstehe daher die zweite Steuererklärung nicht.

Könnten Sie das noch etwas erläutern?

Vielen Dank und viele Grüße

CG