Einheitlicher Steuersatz für Ausländer?

Hallo,

wisst Ihr, ob es einen einheitlichen Steuersatz (z.B. 25 %) auf Mieteinnahmen für Ausländer (Amerikaner und Kanadier) gibt, die in Deutschland Immobilien kaufen wollen?
Wenn nicht, nach welchen Steuersätzen werden diese Einküfte bearbeitet?

Danke & Gruß

Für Steuerausländer, die weder über einen Wohnsitz (§ 8 AO) in DE verfügen noch sich regelmässig in DE aufhalten (§ 9 AO) und Mieteinkünfte aus einem Grundstück in D beziehen, gibt es in der Tat einen Mindeststeuersatz von 25% (§ 1 (4) iVm §§ 49 (1) Nr. 6, § 50 (3) EStG).

Es ist aber bei EU/EWR Bürgern nur die deutsche „normale“ Steuer als "Mindest"betrag anzusetzen, wenn diese geringer wäre als 25%.

Es ist aber bei EU/EWR Bürgern nur die deutsche „normale“
Steuer als "Mindest"betrag anzusetzen, wenn diese geringer
wäre als 25%.

ich denke in einem solchen fall ist immer eine veranlagung durchzuführen und keine antragsveranlagung, weil dem mieter einen steuerabzug aufzubürden wäre unrealistisch. auf jeden sind zahlreiche sondervorschriften zu beachten.

diese überprüfung sollte m. E. schon automatisch bei der beschränkten steuerpflicht erfolgen; was anderes gibt auch das gesetz nicht her.