Hallo,
angenommen es geht um einen Weohnungs-Einheitsmietvertrag, der Oktober 2003 geschlossen wurde. 2011 will Mieter ausziehen und überlegt, wie gewisser Passus im MV zu deuten ist. Bspw.:
„Die Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter / Mieter.“ (jeweils davor wäre ein Kreuzel zu setzen, es ist aber keins, weder bei Mieter noch bei Vermieter gesetzt. Was trifft dann in dem Fall zu? Muss Mieter oder Vermieter die Schönheitsreparaturen übernehmen?
Danke!
Hallo,
in diesem Falle trägt nach BGB der Vermieter die Kosten der Renovierung.
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Sollte aber der Mieter die Renovierung bereits stillschweigend übernommen haben, hat er sie mW auch weiterhin zu tragen, da er ja freiwillig eine Renovierungspflicht angenommen und durchgeführt hat.
Hallo, es gilt, was im Vertrag steht: ist bei anzukreuzenden Positionen nichts angekreuzt, ist dies auch nicht Bestandteil des Vertrags, d.h. im vorliegenden Fall: es müssen keine Schönheitsrep. durchgeführt werden, und das ist gut so! Klingt banal, aber wenn es anders wäre, wäre ja Mieterabzocke Tür und Tor geöffnet.- Gruß Achim