25% Einheitssteuer? „Ach, wie wäre das doch schön“, rufen diejenigen, die sonst jedes Einheitliche immer als „sozialistische Gleichmacherei“ verteufeln.
Diese Einheitssteuer ist, ebenso wie die Merz´sche „Bierdeckelsteuererklärung“ reine Volksverdummung. Als diese Forderungen aufkamen, haben sich Befürworter und Gegner sich gegenseitig populistisch zerfleischt. Nur eine Gilde nicht, die der Steueranwälte und Steuerberater. Die saßen im stillen Kämmerlein, klopften sich auf die Schenkel und hielten sich die Bäuche vor Lachen.
Denn, unser Steuersystem war im Grunde eigentlich ganz gut, bis o. g. Personen antraten. Früher z. B., hat sich Otto Normalverbraucher eine Kofferschreibmaschiene gekauft und das war es dann. Heute kauft er sich einen PC und versucht ihn von der Steuer abzusetzen. Der Finanzbeamte findet, dass in diesem Gerät auch Spiele eingebaut sind und lehnt ab. Nun kommt der Steuerberater ins Spiel und zieht instanzenreich vor die Finanzgerichte. Dieses fällt am Ende ein Urteil, dass man den PC bei gewissen Berufen, mehr oder weniger anteilig von der Steuer absetzen kann. Und hier wird die „Einheitssteuer“ konterkariert.
Das Steuerrecht soll, in seinem Ursprung, einheitlich sein. Dies liegt nicht im Sinne der Steueranwälte und Berater. Deren täglich Brot ist, ein höchst individuelles Steuerrecht anzustreben und so gerät das Steuersystem in einen Teufelskreis. Der Anwalt klagt, das Gericht gibt der Klage statt, das Gesetz wird geändert, der nächste klagt …usw… So läuft der Bürger Gefahr, beim Ausfüllen seiner Steuererklärung, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, worauf er wieder den Berater konsultiert. Der wiederum, s. o…
Um diese „Einheitssteuer und Bierdeckelerklärung“ einzuführen, müsste man die Finanzgerichte abschaffen. Dies würde die vorgenannte Zunft auf die Barrikaden treiben und sie würden, zu Recht, mit der Arbeitsplatzkeule drohen.
Verfassungsrechtlich ist das ebenso nicht machbar.
So wird die Freiheit, dass jeder sein eigenes Steuersüppchen kochen kann, dann zur Last aller Bürger.