Hallo!
Hallo auch,
Das Finanzamt schickt einen Fragebogen zur Feststellung des
Einheitswertes einer Immobilie. Offenkundig ist der
Einheitswert (was ist das eigentlich?)
Das ist ein rein rechnerischer Wert, der so tut, als hätten wir ein anderes Jahr (ich weiß jetzt nicht, ob 1935 oder 1956, ist aber auch egal).
Diser Wert hat nichts mit dem Verkehrswert zu tun.
von Grundstücksgröße,
Art, Größe und Zustand der Bebauung abhängig und dient dazu,
die Grundsteuer zu ermitteln.
Richtig.
Angenommen, es handelt sich um eine Immobilie in
fürchterlichem Zustand, unbewohnbar, heruntergewirtschaftet
von öffentlichen Stellen (früherer Staatsbesitz), Altlasten
auf dem Grundstück, das Ganze letztlich ohne Wert. Was stellt
dabei das Finanzamt als Einheitswert fest und welche
Auswirkung hat das auf die regelmäßig zu entrichtende
Grundsteuer?
Der Einheitswert wird halt vom Finanzamt festgestellt. Was die genau feststellen, weiß ich nicht, hängt immer vom Umstand ab…
Es empfiehlt sich, die Angaben genauestens zu beantworten, insbesondere bei den von dir genannten umständen. Gegen den Feststellungsbescheid kannst du Einspruch einlegen bzw. später auch klagen. Wenn dir später die Grundsteuer zu hoch vorkommt, kannst du dich nicht mehr auf einen evtl. fehlerhaften Bescheid hier berufen, wenn der einmal rechtskräftig ist.
Aufgrund des Einheitswertes wird win Steuermessbetrag errechnet (wieder ein rein rechnerischer Wert).
Auf diesen Messbetrag wird dann der Hebesatz der Gemeinde (Grundsteuer B) angewendet, was dann die zu errichtende Grundsteuer ergibt.
Nehmen wir weiter an, ein Privatmensch schafft es mit Geld und
Arbeit, Altlasten zu beseitigen und aus der Ruine ein
Schmuckstück von beträchlichem Wert zu machen. Kommt dann das
Finanzamt und will fortan mehr Grundsteuer haben?
Der Einheitswert wird regelmäßig fortgeschreiben - insofern wird da auch eine Veränderung eintreten.
Die Grundsteuer wird übrigens von der Gemeinde und nicht vom Finanzamt erhoben.
Gruß
HaWeThie