Einheitswert (Haus) – Finanzamt

Guten Abend!
 
Nach dem Tod meiner Mutter bin ich Eigentümerin des Einfamilienhauses/ Baujahr 1953. Vom Finanzamt kam der Bescheid: Einheitswert 15.134 €. Blicke nicht ganz durch. Das Haus werde ich wohl verkaufen müssen, da ich ebenerdig wohnen muss/Rollstuhl. Hat dieser Einheitswert einen Bezug zum Hausverkauf und muss man das dem Käufer sagen? Ach ja – wegen der Grundsteuermessbetrag. Warum ist der Einheitswert so niedrig? Muss ich das neu berechnen lassen? Wir haben ja 2014.

Gruß Italy

Hallo!

Das ist ein fiktiver Wert, der nur zur Bemessung von Steuern ermittelt wird. Er hat nichts mit einem möglichen Zeitwert oder Verkaufswert zu tun. Der ist sicherlich weit höher !
Allein das nackte Grundstück ist sicherlich schon mehr als diese 15.000 € wert.

Das ist grob gesagt, die erzielbare Jahresrohmiete (ohne alle Nebenkosten) des Hauses, berechnet nach Stand 1935 und dann mit irgendwelchen Formeln hochgerechnet.

Bei einem Verkauf muss man da nichts angeben. Es wird auch nichts neu berechnet.

MfG
duck313

Servus,

der Einheitswert bezieht sich auf die Wertverhältnisse zum 01.01.1964 - deswegen ist er auch in DM ausgewiesen. Er dient heute nur noch der Festsetzung der Grundsteuer und einer bei Wohngebäuden belanglosen Operation bei der Gewerbesteuer.

Für den Käufer ist dieser Wert interessant, weil er daraus abschätzen kann, wie hoch die Grundsteuerbelastung ist.

Schöne Grüße

MM

Danke für eure Antworten - habe jetzt den totalen Überblick.
Es ist nur schlimm, dass man nicht so schreiben kann wie man will - sofort ist die Verwarnung da. Nur rein sachlich, präzise und verständlich schreiben - entsetzlich!!!
Wenn ich nicht dran denke, flege ich eines Tages raus. Vielleicht ist das auch wieder falsch formuliert.

Gruß Italy

Hallo,

der Einheitswert der Finanzämter hat nichts mit dem Verkehrswert der Immobilie zu tun,sondern dient lediglich der Berechnung der Grundsteuern.

In den alten Bundesländer wird dieser nach dem Stichtag 1.Januar 1964 ermittelt und in den neuen Bundesländern nach dem Stichtag 1.Januar 1935.

Der Verkehrswert einer Immobilie kann aufwendig nach dem Bewertungsgesetz ermittelt werden oder aber einfacher durch das in der jeweiligen Region herrschende Marktangebot.
Ist die Nachfrage nach Wohnraum groß,kann ich auch eine Hundehütte für teueres Geld verscherbeln,will hingegen keiner dort Immobilien kaufen,drückt das die Preise in den Keller und man kann als Käufer für 50.000,- € 160 Qm Haus plus 3000 Qm Grundstück bekommen.

Was wir bisher nur aus Westernfilmen kannten,wird mittlerweile in Deutschland auch Real…nämlich Geisterstädte.

Hi,

Angenommen es gibt da den kleinen Klaus. Er sitzt im Rollstuhl und hat ein Häuschen geerbt, dass er verkaufen muss/will weil es nicht Behinderten gerecht ist…
Angenommen der Wert beträgt 100000000 Fastilliarden :smile:

oder

Angenommen Person A hat ein Haus geerbt, dass verkauft werden soll…

Beides ist FAQ:1129 konform und es dürfen auch Zahlen genannt werden.

MFG