Einheitswertaktenzeichen

morgen,

es sollten ja jetzt ab 2006 die einheitswertaktenzeichen in der anlage V angegeben werden

der grund erschließt sich mir noch nicht so ganz

dass aber deswegen eine rückfrage vom FA kommt wundert mich schon etwas - sind diese daten nicht im rahmen der amtshilfe für die finanzämter bei den entsprechenden stellen abzufragen, wo auch die einheitswerte festgelegt werden ?

es wundert sich der inder

gruß

Ich kann Ihnen aus vertraulicher Quelle sagen, dass einige Bundesländer (also nicht alle) einen direkten Onlinezugriff auf die Katasterdaten haben, soweit es sich um ein Grundstück in demselben Bundesland handelt; aber auch ohne diesen elektr. Zugriff könnte eine Ermittlung im Rahmen der Amtshilfe, über die Bewertungsstelle des zuständigen FA für die Einheitsbewertung, erfolgen.

Vielleicht möchte man hier aber den Steuerzahler nur „erziehen“, damit er künftig das EW-Az. angibt.

Die Angabe dient übrigens dem späteren Riskomanagement, das die Finanzverwaltung einführen möchte.

Vielleicht möchte man hier aber den Steuerzahler nur
„erziehen“, damit er künftig das EW-Az. angibt.

nix gibts - die sollen sich um diesen unglaublich wesentlichen tatbestand der besteuerung selbst kümmern

Die Angabe dient übrigens dem späteren Riskomanagement, das
die Finanzverwaltung einführen möchte.

bitte mehr details - selbst die dame vom amt wusste nicht warum…

danke

gruß inder

Hallo,

nix gibts - die sollen sich um diesen unglaublich wesentlichen
tatbestand der besteuerung selbst kümmern

Der Steuerpflichtige hat aber eine Mitwirkungspflicht nach §90 AO.

Die Angabe des EW-Aktenzeichens dient u.a. dazu, einen jahresübergreifenden, maschinellen Vergleich der Einkünfte aus den einzelnen Vermietungsobjekten durchführen zu können, v. a. aber dazu, dass es gleich auffällt, wenn plötzlich ein Objekt wegfällt oder hinzukommt.

Gruß,
Markus

hallo,

also reiner kontrollpipifax für die verwaltung

dann sollen sie ihr aktenzeichen bei ihren kollegen erfragen

soweit geht m.e. die mitwirkungspflicht nicht, wenn daten selbst beschafft werden können

ich lass es mal drauf ankommen…

gruß inder

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Zu solch einem Verhalten kann ich nicht raten. Schell hat man ein Q auf der Akte stehen. Also kann ich an Dritte nur sagen: Nehmen Sie vom Verhalten des Inder nichts mit und vor allem, verhalten Sie sich nicht so, wenn Sie selbst auch vermieten.

Tragen Sie das Aktenzeichen ein und gut ist.

Die Unsinnigkeit dieses verhaltens erschließt sich mir leider nicht, was soll dieser Blödsinn?

Hallo,

Nehmen Sie vom Verhalten des Inder nichts mit und vor allem,
verhalten Sie sich nicht so, wenn Sie selbst auch vermieten.
Tragen Sie das Aktenzeichen ein und gut ist.

Dem kann ich nur voll zustimmen!
Noch ein paar Gründe, die dafür sprechen:

  • Ohne das EW-Aktenzeichen kann der Fall maschinell nicht verarbeitet werden, es wird also immer rückgefragt werden.
  • Wenn man eine Erstattung erwartet, ist man selber schuld, wenn man diese unnötig verzögert.
  • Notfalls kann auch Zwangsgeld festgesetzt werden, wenn der Steuerplfichtige seiner Mitwrikungspflicht nicht nachkommt. Das Finanzamt hat ein Ermessen, woher es sich seine Informationen beschafft, und eine Anfrage beim Steuerpflichtigen, der seinen Grundsteuerbescheid eigentlich haben sollte (da stehts das EWAZ nämlich auch drauf) kann schneller und einfacher sein als die Nachfrage bei einem anderen Amt, womöglich noch in einem anderen Bundesland.

Gruß,
Markus

was hier blödsinn ist und was nicht, solltest du mal bei der verwaltung erfragen (was soll eigentlich dieses blöde „sie“ - in foren duzt man sich)

es gibt tatsächlich noch leute, die denn sinn der formulartreiberei in deutschland hinterfragen und auch entsprechend handeln

das führt dann dazu, dass z.b. schwachsinnige vorlagen wie die anlage EÜR vom amt wieder geknickt oder zumindest modifiziert werden oder ein verlustverrechnung, die niemand ausser einem programmierer versteht, wieder eingetütet wird

ich mache jedes jahr ca. 200 einkommensteuererklärungen und weisst du wieviel zeit dafür benötigt wird dieses aktenzeichen erstmal zu finden

mir gehen eben genau diese kontrollgeschichten gegen den strich - angaben in der steuererklärung, die nur dazu dienen, der verwaltung die arbeit zu erleichtern und ohne wirkung für die besteuerung bleiben

ähnlich gelagert z.b. der zwang zur abgabe der elektronischen voranmeldungen - ich habe mandanten, die sich dagegen wehren und eben noch keinen online-pc haben (ein kohlenhändler z.b.) - jedes jahr kommt ein schreiben vom amt mit der bitte ab sofort die dinge im elektr. verfahren abzugeben und jedes jahr verweise ich auf den bereits geführten schriftverkehr und die sache ist erledigt

mir geht es auch darum, sich als stpfl. nicht zum hampelmann der verwaltung machen zu lassen

selbes z.b. beim kindergeld: früher hatte die angabe des erhaltenen kindergeldes u.u. auswirkungen auf die veranlagung - viele mandanten, die wissen, das der freibetrag günstiger ist, haben erst gar kein kindergeld beantragt - bei nachfragen zum nachweis wurde auf die kindergeldkasse verwiesen und man solle sich dort die nötigen informationen einholen wollen - hat auch immer funktioniert…

und zu deinem Q auf der akte: manchmal sollte man als steuerpflichtiger oder dessen vertreter seinen standpunkt auch mal vertreten und nicht bei jedem zucken des finanzamtes den schwanz einziehen, wie hier von ihnen (dir) geraten…

p.s. habe mittlerweile mit 2 sachbearbeitern beim amt tel. die beide nicht wussten wozu das aktenzeichen benötigt wird - diese tragen einfach einen platzhalter ein, damit der pc die erklärung annimmt - soviel zu deiner paranoia…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Nehmen Sie vom Verhalten des Inder nichts mit und vor allem,
verhalten Sie sich nicht so, wenn Sie selbst auch vermieten.
Tragen Sie das Aktenzeichen ein und gut ist.

Dem kann ich nur voll zustimmen!
Noch ein paar Gründe, die dafür sprechen:

  • Ohne das EW-Aktenzeichen kann der Fall maschinell nicht
    verarbeitet werden, es wird also immer rückgefragt werden.

siehe artikel oben: das FA trägt idr wohl einfach platzhalter ein

  • Wenn man eine Erstattung erwartet, ist man selber schuld,
    wenn man diese unnötig verzögert.

um gottes willen…

  • Notfalls kann auch Zwangsgeld festgesetzt werden, wenn der
    Steuerplfichtige seiner Mitwrikungspflicht nicht nachkommt.

ja, und auch sicher ersatzzwangshaft - würde mal die kirche im dorf lassen…

Das Finanzamt hat ein Ermessen, woher es sich seine
Informationen beschafft, und eine Anfrage beim
Steuerpflichtigen, der seinen Grundsteuerbescheid eigentlich
haben sollte (da stehts das EWAZ nämlich auch drauf) kann
schneller und einfacher sein als die Nachfrage bei einem
anderen Amt, womöglich noch in einem anderen Bundesland.

ich bleibe dabei: informationen dieser art, die vllt. im selben amt gespeichert sind, können durch leichtes verlegen des hinterteiles in einen anderen flur des hauses selbst beschafft werden - stattdessen wird lieber ein brief an den stpfl. verschickt

für mich faulheit, die nicht zu unterstützen ist…

gruß inder

MOD Teilthread abgeschlossen
Hi,

Jetzt reichts. Das verstösst gegen die Nettiquette

ich bleibe dabei: informationen dieser art, die vllt. im
selben amt gespeichert sind, können durch leichtes verlegen
des hinterteiles in einen anderen flur des hauses selbst
beschafft werden - stattdessen wird lieber ein brief an den
stpfl. verschickt

für mich faulheit, die nicht zu unterstützen ist…

Der Thread wird abgeschlossen. Eventuell wird auch das Ganze gelöscht.

Schöne Grüße
Cirwalda MOD Steuerrecht