meine Frau und ich haben im September letzten Jahres ein 25 Jahre altes Einfamilienhaus gebraucht gekauft.
An diesem Einfamilienhaus gibt es einen Carport für 2 PKW der laut Unterlagen 12 Jahre alt ist.
Nun habe ich gestern ein Schreiben vom Finanzamt bekommen:
Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts für Neubau eines Carports für 2 PKW lt. Baugenehmigung vom 06.04.2010.
Ich vermute unsere Vorgänge haben uns verschwiegen, dass der Carport Bau erst nachträglich wahrscheinlich auf Drängen des Amtes beantragt und genehmigt wurde.
Jetzt sollen wir dem Finanzamt Unterlagen zum Carport zukommen lassen für eine Ermittlung des Einheitswerts und haben folgende Probleme:
Der Bau war vor 12 Jahren, es gibt dazu nahezu keine Unterlagen
Die früheren Eigentümer sind ausgewandert, es gibt keinen Kontakt und keine Adresse
Hallo,
Dein Vorredner meinte sicher - gemäß der Fragestellung -, dass das Bauamt im Besitz der Nachtragsbaugenehmigungsunterlagen sein wird… und diese kann man dann auch kopieren und dem Finanzamt zur Verfügung stellen