Einheitswertbescheid/Grundsteuermessbescheid

Hallo Forengemeinde,

angenommen jemand hat sich vor 5 Jahren ein kleines Häuschen geleistet.
Eine gewisse Zeit verging und die Grundsteuer wurde auf einen bestimmten Betrag festgesetzt.

Im Dezember 2003 wurde eine Doppelgarage auf dem Grundstück errichtet.
Dies wurde vom Finanzamt zum Anlass genommen,

A per Einheitswertbescheid auf den 01.01.03
Wertfortschreibung auf den 01.01.03

B per Grundsteuermessbescheid
Neuveranlagung auf den 01.01.03

die Beträge aus meiner Sicht drastisch zu erhöhen.

Einheitswert: 9.765 € bisher 5.879 €
Grundsteuermessbetrag 25,38 € bisher 15,29 €

Die Erhöhung wird als unverhältnismäßig hoch empfunden,
wenn man die bisherigen Werte gegenüberstellt.

Wie gesagt in 2003 wurde nur die Doppelgarage errichtet.
Kann davon ausgegangen werden, dass die vorherigen Bescheide
bereits rechtskräftig sein müssten und nur der Mehrwert durch
die Garage berücksichtigt werden dürfte?
Oder kann das komplette Anwesen neu bewertet werden.
Angeblich wurden beim Kauf in 2001 die Werte vom Vorbesitzer
ohne Neubewertung direkt übernommen und nun die deutliche
Erhöhung durch die komplett neue Bewertung.

Könnte hier ein Einspruch erfolgversprechend sein?

Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Sascha

Hallo Sascha,

ob die Erhöhung „angemessen“ ist kann ich nicht beurteilen.
Aber was mich wundert, warum rechnet das Finanzamt auf den 01.01.2003 zu, wenn die Garage erst im Dezember 2003 errichtet wurde.
Normalerweise rechnet das Finanzamt immer auf den nächsten 01.01. zu, in diesem Fall wäre das also der 01.01.2004. Dieses Vorgehen kenne ich aus meinem Job (arbeite bei ner Stadtverwaltung in der Steuerabteilung).

Gruss
Sueh