Hallo, Hallo,
gerade habe ich einen Brief von unserem Finanzamt erhalten, indem es um die Feststellung des Einheitswertes geht. Da wir bereits seit 1998 in diesem neu gebauten Haus wohnen, gehe ich nun davon aus, dass die daraus ermittelte Grundsteuer rückwirkend zu leisten ist. Stimmt das? Wie lange darf sich das Finanzamt dafür Zeit lassen? Und mit welchem Betrag muß ich rechnen, wenn unsere Grundfläche ca. 110m² und das Grundstück 620m² groß ist? (Postleitzahl 31860) Für jeden Hinweis bin ich dankbar!!!
Hallo,
im Einheitswertbescheid wird nur eine Berechnungsgrundlage festgestellt. Eine erhebung der Grundsteuer ist damit nicht direkt verbunden.
Du müsstest entweder direkt oder in ein paar Tagen einen Bescheid über den „Steuermessbetrag“ erhalten (haben), der eine weitere Berechnungsgrundlage darstellt.
Später erhältst du dann von deiner Gemeinde (die ist für die Grundsteuer zuständig) einen Bescheid über die Höhe der Grundsteuer und bis wann sie zu zahlen ist.
Die Höhe der Grundsteuer kannst du berechnen, wenn du den Hebesatz der Gemeinde kennst - wird in der Haushaltssatzung veröffentlicht.
Nimm diesen Hebesatz mal dem Grundsteuermessbetrag dann bekommst du die Höhe der Steuer berechnet.
Zahlung erfolgt vier mal jährlich in der Mitte des Quartals.
Gruß
HaWeThie
O.K., vielen Dank für die Info, das habe ich verstanden. Aber ich frage mich immer noch, ob wir diesen Betrag dann rückwirkend, für die ganze Zeit und dann alles auf einen Schlag bezahlen müssen? Das wird ja vermutlich nicht gerade wenig sein!?
Hi,
tja, du musstest damit rechnen und hättest schon mal entsprechend vorsorgen können. Insofern wird dir nicht anderes übrig bleiben, als nachzuzahlen, wenn der Bescheid kommt.
Du kannst jedoch Ratenzahlung beantragen - vielleicht, aus Billigkeitsgründen, eine zinslose.
Gruß
HaWeThie
(immer noch verwundert, bei mir hat es nach dem Kauf zwei Monate, nach dem Hausbau 1,5 Monate gebraucht, bis die Einheitswertfeststellung da war - du scheinst nicht das schnellste Finanzamt zu haben )
Hallo noch mal,
ich habe jetzt mal rumgehört, in unserem Baugebiet haben alle so ca. 1 Jahr nach Fertigstellung ihre Aufforderung erhalten. Hätte uns ja auch mal jemand sagen können. 
Also, nützt nichts, ich hoffe wir werden uns mit denen auf eine Ratenzahlung einigen können. Denn verschlafen haben die das ja eigentlich. Danke für die Infos!
Gruß Michaela