Hi, habe 2007 in einem Bauernhaus - Ferienhaus - (Standort: Bayrischer Wald) von 1823, den Scheunenanteil für Wohnzwecke ausbauen lassen. Wir zahlen seit dem Erwerb des Hauses(2003) eine Grundsteuer an die zuständige Gemeinde - die auch über das Ausbauvorhaben informiert war. Jetzt bekommen wir vom dortigen Finanzamt eine Mitteilung, daß wir uns erklären sollen, seit wann das Haus nach dem Ausbau bezugsfertig wurde. Es geht bei diesem Vorgang um eine „Einheitswertfeststellung“. Mit welchen Tücken muß ich bei der Beantwortung rechnen? Muß ich möglicherweise, rückwirkend Gebühren nachzahlen? Wer kann mir, mit „schmalem“ Budget, eine detaillierte Auskunft geben? Fragen über Fragen - aber vielleicht hat der eine oder andere schon einmal etwas mit diesem Thema zu tun gehabt?! Grüße - chevalier
Hallo,
tut mir leid, mit Steuern kenne ich mich nicht aus. Habe ich auch nicht als Fachgebiet angegeben.
Sicher kann dir da jemand mit dem Themengebiet Steuer
oder Baurecht weiterhelfen.
Gruß
Meerkatze
Da bin ich leider keine Hilfe
Gruß