Hallo zusammen,
ich hab Anfang des Jahres ein Unternehmen gegründet und es haben sich jetzt einige Fragen bei mir aufgetan. Hoffe durch euch etwas schlauer zu werden!
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Kann ich ein Laptop das im Oktober 2003 gekauft wurde (finanziert) in mein im Januar 2004 gegründetes Unternehmen aufnehmen?
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Bewirtungskosten:ich habe gelesen, dass nur 80% davon als Betriebsausgabe abziehbar sind. -Okay.- Dann stand weiter, dass für nicht abziehbare Aufwendungen keine Vorsteuer geltend gemacht werden darf. -versteh ich net.-
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Gutscheine: angenommen man verschenkt Gutscheine für eine Tombola. Wie sind die zu verbuchen? Werden die Beträge so behandelt, als ob der Kunde den Betrag tatsächlich bezahlt hat? Gibt es eine Grenze bzgl. solcher „Geschenke“?
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PKW: ist es möglich unseren 4 Jahre alten PKW, der auf meinen Mann läuft (das Unternehmen aber auf mich) ins Geschäft aufzunehmen? Das Auto ist noch nicht abbezahlt. Wie gehe ich am besten vor? Kann ich Sprit, Reparaturen usw. angeben? Muss ich ein Fahrtenbuch führen, da der PKW natürlich auch privat genutzt wird.
Wenn ich das so mache, dann ist das Auto doch eine Einlage ins Betriebsvermögen. Wie wirkt sich das dann am Jahresende aus? Sorry, ich bin mit dem ganzen Steuer- und Verbuchungskram noch nicht so vertraut. Aber ich geb mir Mühe und bin lernwillig
)
Ich danke schonmal allen für ihre Antworten!
Tanja
Hallo Tanja,
- Kann ich ein Laptop das im Oktober 2003 gekauft wurde
(finanziert) in mein im Januar 2004 gegründetes Unternehmen
aufnehmen?
Ja, kannst man. Nennt sich Privateinlage. Man bucht den derzeitigen Wert des Gegenstands auf ein Anlagekonto gegen Privat.
- Bewirtungskosten:ich habe gelesen, dass nur 80% davon als
Betriebsausgabe abziehbar sind. -Okay.- Dann stand weiter,
dass für nicht abziehbare Aufwendungen keine Vorsteuer geltend
gemacht werden darf. -versteh ich net.-
Wenn Du hundert EUR für eine Bewirtung ausgegeben hast, sind davon zunächst mal 80% als Betriebsausgabe abziehbar, 20% nicht. Natürlich zahlst Du sie trotzdem komplett aus der Kasse oder Bank und buchst auch den gesamten Betrag als Betriebsausgabe, aber die 20% mindern nicht den Gewinn. D.h. 80% landen auf dem Bewirtungskonto, 20% auf dem Konto „nicht abzugsfähige Betriebsausgabe“. Von den 80% darfst Du die Vorsteuer herausrechnen und als Guthaben in Deiner nächsten Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, für die 20% darfst Du das nicht.
Im Unterschied dazu gibt es noch die Bürobewirtung, das sind z.B. Kaffee, Säfte, Kekse, die Du den Kunden im Rahmen eines Besuch anbietest. Diese Kosten sind voll abzugsfähig.
- PKW: ist es möglich unseren 4 Jahre alten PKW, der auf
meinen Mann läuft (das Unternehmen aber auf mich) ins Geschäft
aufzunehmen? Das Auto ist noch nicht abbezahlt. Wie gehe ich
am besten vor? Kann ich Sprit, Reparaturen usw. angeben? Muss
ich ein Fahrtenbuch führen, da der PKW natürlich auch privat
genutzt wird.
Wenn ich das so mache, dann ist das Auto doch eine Einlage ins
Betriebsvermögen. Wie wirkt sich das dann am Jahresende aus?
Wenn das Auto Deinem Mann gehört, das Gewerbe aber Dir, musst Du das Auto wohl kaufen. Rechnung enthält keine USt, da Verkauf von Privat. Wie der obige Laptop wird das Auto mit dem derzeitigen Wert in Deinem Anlagevermögen aktiviert und über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben. Davon rate ich aber ohne nähere Prüfung ab, weil mittlerweile sehr hohe pauschale Eigenverbräuche gelten. Besser wäre es, Du „zahlst“ Deinem Mann für jeden von Dir betrieblich gefahrenen Kilometer Kilometergeld von 0,30 EUR. Das ist dann vollständig Betriebsausgabe. Voraussetzung: Auflistung der Fahrten, z.B. Fahrtenbuch oder gleichwertiger Nachweise der betrieblichen Fahrten.
Viele Grüße
Jens
Hallo Tanja Hallo Jens,
Nur noch ein paar kleine Korrekturen:
Wenn Du hundert EUR für eine Bewirtung ausgegeben hast, sind
davon zunächst mal 80% als Betriebsausgabe abziehbar, 20%
nicht.
Aus den 80% machen wir mal ab 2004 70% und aus den 20% werden somit 30% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. (Diese %-Sätze gelten auch für andere Beträge als EUR 100,- *g)
Von den 80% darfst Du die
Vorsteuer herausrechnen und als Guthaben in Deiner nächsten
Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, für die 20% darfst Du
das nicht.
So steht es im Gesetz. Aber da das Bundesrecht nicht EU-konform ist (Art. 17 der 6. EG-Richtlinie), sollte sich jeder Unternehmer auf das günstigere EU-Recht berufen und die Vorsteuer zu 100% geltend machen. Das wird in der Praxis so gehandhabt und wird auch nicht von der Finanzverwaltung bemängelt. Sollte das doch mal der Fall sein, sollte der entsprechende Bescheid offen gehalten werden. Ggf ist eine AdV ratsam.
Zu dem Pkw kann ich nur sagen…kommt drauf an. Auf was? Z.B. Wie viel Km betrieblich gefahren werden, wie viel Kosten der Pkw verursacht, die Höhe der AK etc
Eine andere Möglichkeit wäre eine vertragliche Vereinbarung mit dem Ehemann über die Nutzung des Pkw gegen ein monatliches Entgelt bei kompletter oder anteiliger Übernahme der „Kfz-Fixkosten“ wie KfzSt, Versicherung etc. Aber wie gesagt man kann schlecht ohne weitere Fakten beurteilen, welche Lösung die günstigste ist.
greez sheriff
Hallo Jens,
- Kann ich ein Laptop das im Oktober 2003 gekauft wurde
(finanziert) in mein im Januar 2004 gegründetes Unternehmen
aufnehmen?
Ja, kannst man. Nennt sich Privateinlage. Man bucht den
derzeitigen Wert des Gegenstands auf ein Anlagekonto gegen
Privat.
Woher weiß ich was das Ding wert ist? Versteh den Buchungsvorgang nicht. Sorry. Wie buch ich was „gegen“? Die USt. der einzelnen Finanzierungsraten kann ich monatlich einrechnen oder? Wie siehts mit den Raten aus. Wie schreib ich das Ding ab?
- PKW: ist es möglich unseren 4 Jahre alten PKW, der auf
meinen Mann läuft (das Unternehmen aber auf mich) ins Geschäft
aufzunehmen? Das Auto ist noch nicht abbezahlt. Wie gehe ich
am besten vor? Kann ich Sprit, Reparaturen usw. angeben? Muss
ich ein Fahrtenbuch führen, da der PKW natürlich auch privat
genutzt wird.
Wenn ich das so mache, dann ist das Auto doch eine Einlage ins
Betriebsvermögen. Wie wirkt sich das dann am Jahresende aus?
Wenn das Auto Deinem Mann gehört, das Gewerbe aber Dir, musst
Du das Auto wohl kaufen. Rechnung enthält keine USt, da
Verkauf von Privat. Wie der obige Laptop wird das Auto mit dem
derzeitigen Wert in Deinem Anlagevermögen aktiviert und über
die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben. Davon rate ich
aber ohne nähere Prüfung ab, weil mittlerweile sehr hohe
pauschale Eigenverbräuche gelten. Besser wäre es, Du „zahlst“
Deinem Mann für jeden von Dir betrieblich gefahrenen Kilometer
Kilometergeld von 0,30 EUR. Das ist dann vollständig
Betriebsausgabe. Voraussetzung: Auflistung der Fahrten, z.B.
Fahrtenbuch oder gleichwertiger Nachweise der betrieblichen
Fahrten.
Das mit dem Kilometergeld is ne gute Idee. Die Fahrten aufzulisten ist kein Problem. Interessant wäre nur, wenn ich anfallende Kosten übers Geschäft hätte laufen lassen können, aber kaufen will ich unser privates Auto nicht.
Vielen Dank dir!
LG Tanja
Woher weiß ich was das Ding wert ist?
So ein Notebook dürfte eine Nutzungsdauer von drei Jahren haben. Also rechnet man ab dem Zeitpunkt der Anschaffung drei Jahre lang 1/3 des Kaufpreises pro Jahr als Verbrauch („Betriebsausgabe“), bis das Notebook am Ende des dritten Jahres einen Wert von 0,00 EUR hat. Bei einer Anschaffung im Oktober 2003 könnte man das Jahr 2003 z.B. aus Vereinfachungsgründen zur Hälfte berücksichtigen, so dass die Nutzungsdauer des Notebooks sich auf den Zeitraum 01.07.2003 - 30.06.2006 erstreckt. Für den Zeitpunkt der Einlage kannst Du Dir den Wert dann selbst errechnen. Idealerweise wäre eine betriebliche Berücksichtigung von Anfang an sinnvoll. Dann ist die USt abzugsfähig und die zur Finanzierung aufgewendeten Zinsen sind Betriebsausgaben.
Die Umsatzsteuer hast Du ansonsten zum Zeitpunkt des Erwerbs gezahlt, in den monatlichen Raten dürfte eigentlich keine USt enthalten sein. Zu diesem Zeitpunkt warst Du aber (noch nicht?) gewerblich tätig, sondern hast das Notebook privat erworben, so dass die USt nicht abzugsfähig ist.
Dass das Notebook finanziert ist („Teilzahlungsvereinbarung“), dürfte in diesem Fall unerheblich sein. Als Betriebsausgabe wird die AfA angesetzt.
Das mit dem Kilometergeld is ne gute Idee. Die Fahrten
aufzulisten ist kein Problem. Interessant wäre nur, wenn ich
anfallende Kosten übers Geschäft hätte laufen lassen können,
aber kaufen will ich unser privates Auto nicht.
Das Kilometergeld dürfte bei einer gewissen Nutzungsintensität vorteilhafter sein als die tatsächlichen Kosten. Denn neben dem lästigen Eigenverbrauch gibt es ja auch noch das Risiko, dass der spätere Verkauf eines betrieblichen Fahrzeugs in Höhe des Verkaufspreises zu einer Betriebseinnahme führt.
Viele Grüße
Jens