Einige Fragen bez. Kündigung: Gibt es eine gute Quelle?

Guten Tag,

demnächst zieht irgendeiner um. :smile:

Nach 10 Jahren friedliches Leben ist alles ein bisschen anders geworden (der Mieter ist nicht Schuld dran) und er hat ein bisschen Angst, dass der Vermieter unangenehm werden könnte. Er möchte deshalb im Voraus ein paar Sachen klären, bevor er die Kündigung schreibt.

Gibt es eine verlässliche Quelle (ausser w-w-w :-)) wo man solche Information finden kann? Es gibt zwar viele Websites, aber man kann viel schreiben, wenn der Tag lang ist…

Wenn jemand hier bei w-w-w die Fragen beantworten kann, wäre der Mieter SEHR dankbar!

Seine Fragen:

  1. Kündigungsfrist (1)
    Im MV steht nichts (außer "Vertrag auf unbestimmte Zeit).
    Der Mieter wohnt seit 10 Jahren in der Wohnung.
    Beträgt seine Kündigungsfrist 3 Monate?

  2. Kündigungsfrist (2)
    Bis wann muss man Kündigen? Wenn der Mieter z.B. Ende Juni ausziehen will, müsste er (bei 3 Mon. KF) bis (Ende?) März kündigen.
    Reicht es denn, wenn er am 31. März kündigt? (Sorry, wenn das doof klingt, aber vielleicht gibt es sowas wie …zum Monatsende…)

  3. Im MV steht, dass die Räumlichkeiten alle 3/5/etc. Jahre (je nach Zimmer: Küche, Wohnzimmer, etc.) gestrichen werden müssen.
    Der Mieter hat jedoch jetzt gelesen, dass das nicht mehr gilt.
    Er wollte sowieso alles, was ausgebessert werden könnte, streichen.
    Aber wie „weit“ muss man gehen? Müssen alle Zimmer frisch gestrichen sein, oder reicht es wenn sie z.B. vor 1 Jahr angepinselt wurden?

  4. Auch bez. Wände & Co.: früher musste man alles weiß streichen. Heutzutage nicht. Angeblich. Der Mieter hat eine Wand im Schlafzimmer rot gestrichen. Muss die jetzt weiß oder zumindest „neutral“ gestrichen werden? Und was bedeutet eigentlich „neutral“ hier?
    (Kann natürlich sein, dass der nächste Mieter die Farbe toll findet und der Mieter nichts machen muss…)

  5. Im Flur liegt Teppich. War schon da. Äußerst billig. Nach 10 Jahren ist der Zustand nicht so schlecht, aber es sind Flecken drauf. Der Teppich lässt sich leider schwer reinigen.
    Muss der Teppich vom Mieter ersetzt werden?

  6. Wohnungsbesichtigungen: Natürlich muss der Vermieter einen Mieter suchen. Die Wohnung muss angeschaut werden. Wie oft pro Woche und für wie lange pro Tag ist eigentlich zumutbar? (Ist sowas eigentlich gesetzlich geregelt?!)

Sorry, wegen Unmengen Fragen. Aber wenn man nicht „von hier“ ist und selten umzieht (und das letzte Mal 10 Jahre her ist), braucht man ein bisschen Hilfe…

Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Hallo!

zu 1) Mieter haben immer 3 Monate Frist (außer in Sonderfällen, wo eine Mindestmietzeit vereinbart wurde)

zu 2) Am 31. März muss die Kündigung beim Vermieter eingetroffen sein !
Nicht bis zum letzten tag warten, Postlaufzeiten beachten und per Einwurfeinschreiben kündigen.

zu 3) Muss man rechtlich prüfen lassen (wichtig !) , starre Fristen können ungültig sein und dann müsste man gar nicht renovieren.

zu 4) Rot muss überstrichen werden. Das ist zu kräftig und nicht „allgemein üblich“… Weiß und leichte Tönungen
Hier hat es keinen Zweck auf einen Nachmieter zu hoffen, der ROT mag. Das bestimmt der Vermieter ja bereits vorher.

zu 5) Flecken sind doch vom Mieter drauf gekommen. Das muss grundsätzlich ersetzt werden wenn nicht zu reinigen.
10 Jahre kann aber bereits bedeuten, er ist verschlissen. Jedenfalls müsste man beim Ersatz „Neu für alt“ gegenrechnen.

zu 6) Das ist nicht so strikt geregelt. Es muss möglichst an einem Tag zusammmengefasst werden, immer nach Terminabsprache mit dem Mieter.

Es muss eben angemessen sein. 1 Std. ist schon reichlich und 1 x pro Woche ist gerade so zuzumuten.
Fotos vom Vermieter oder von Interessenten muss man nicht dulden ! Und das Wohnung in allen Ecken und Enden untersucht wird oder ausgemessen wird auch nicht.

MfG
duck313

Super! Vielen herzlichen Dank für die umfangreiche Hilfe!

Eine kleine Frage dazu, wenn ich darf:
Wenn Mieter und Vermieter im selben Haus wohnen, wäre es trotzdem eine gute Idee, die Kündigung per Einwurfeinschreiben zu senden, oder reicht es wenn man sich zusammensetzt und der Mieter draufbesteht, dass der VM eine Kopie mit „Erhalten“ unterschreibt und datiert?

Viele Grüße
MacD

Sicher reicht die Quittung des Vermieter . Es ist aber nicht gerade üblich.

Es würde auch reichen, wenn man die Kündigung in seinen Briefkasten steckt und möglichst einen Zeuge dabei hat.

Aber das Einschreiben (Einwurf, nicht Übergabe) hat den Vorteil, man bekommt vom Postboten die Quittung, dass das Schreiben ordnungsgemäß im Briefkasten gelandet ist.
Das ist rechtlich bedeutsam. Selbst wenn der Vermieter verreist wäre und erst nach 2 Wochen das Schreiben liest.

Aber nur, dass ein Breifumschlag eingeworfen wurde. Wirklich rechtssicher ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

In diesen Fall zum Vermieter gehen, Klingeln und eine Kopie des Schreibens quittieren lassen. Ist in der Regel der einfachste Weg.

Vielen herzlichen Dank an Euch beide!

Grüße
MacD