Guten Tag,
Folgender Sachverhalt: SWIM will sich selbstständig machen und einen eigenen Online-Shop eröffnen. Im Shop will er u. a. Schwarzlicht- und Zubehör, Piercings, Poster und und eigene Kunstartikel verkaufen. Benötigt SWIM hierfür eine Gewerbeerlaubnis oder ist ein Gewerbeschein ausreichend?
Desweiteren will SWIM selbstgemachte Collagen zum Verkauf anbieten auf welchen aber zum Teil die Schriftzüge urheberrechtlich geschützter Marken zu sehen sind (Zigarettenschachteln, Kaugummiverpackung). Greift das Copyright in diesem Fall jeweils nur bei Genuss- bzw. Lebensmitteln oder allgemein für alle Produktkategorien?
SWIM hat seinem Freund das Unternehmenskonzept gezeigt. Jetzt ist dieser davon so begeistert, dass er unbedingt miteinsteigen will. Leider jedoch hat SWIMs Freund schon eine Ausbildung angefangen, welche er jetzt auch nicht einfach hinschmeissen will. Gibt es juristisch gesehen irgend eine Möglichkeit, wie man SWIMs Freund legal im Unternehmen unterbringen kann?
SWIM ist volljährig, sein Freund wird es nächstes Jahr.
So. Fragen über Fragen. Ich bedanke mich für jeden Beitrag schon mal im Vorraus und hoffe auf zahlreiche Antworten.
Und SWIM steht für „someone who is not me“ um das vorneweg schon zu klären
. Der Text wurde ursprünglich für das Juraforum verfasst und ich bin zu faul ihn umzuschreiben.