Wie sieht es aus wenn ich als Inhaber einer englischen Ltd. Waren an Kunden über eBay verkaufe und erst bei Geldeingang die Ware bestelle.
Wenn dann z.B. der Lieferrant die Ware nicht rausschickt oder irgendwie
mich reinlegt und das Geld einsackt und verschwindet.
Wie sieht es dann für mich aus??? Werde ich dann gezwungen das Geld selbst aus eigener Tasche zu zahlen oder ist man bei der Ltd. nur mit dem Stammkapital haftbar???
Wie sieht es aus wenn ich als Inhaber einer englischen Ltd.
Waren an Kunden über eBay verkaufe und erst bei Geldeingang
die Ware bestelle.
Bei Ebay ist das nicht erlaubt. Du darfst nur Waren verkaufen, die Du
am Lager hast.
Wenn dann z.B. der Lieferrant die Ware nicht rausschickt oder
irgendwie
mich reinlegt und das Geld einsackt und verschwindet.
Dann guckst Du blöd aus der Wäsche.
Wie sieht es dann für mich aus??? Werde ich dann gezwungen das
Geld selbst aus eigener Tasche zu zahlen oder ist man bei der
Ltd. nur mit dem Stammkapital haftbar???
Welches Geld? Wenn Du den Lieferanten bezahlt hast, bevor er die Ware
liefert (oder nicht liefert), trägst Du das Risiko, so er Dich
betrügen will. Das hat mit Haftung nichts zu tun, aber viel mit
Vorsicht bei der Auswahl der Geschäftspartner.
Wenn dann z.B. der Lieferrant die Ware nicht rausschickt oder
irgendwie mich reinlegt und das Geld einsackt und verschwindet.
Das ist üblicherweise dein Problem, solange du mit dem Kunden keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen und ihn über diese Form der Abwicklung informiert hast.
Wie sieht es dann für mich aus??? Werde ich dann gezwungen das
Geld selbst aus eigener Tasche zu zahlen oder ist man bei der
Ltd. nur mit dem Stammkapital haftbar???
Deine Mailadresse läßt den Schluß zu, daß du schon eine Ltd. gegründet hast und dann hast du keine Ahnung, wie das abläuft?
Die Ltd. haftet mit ihrem gesamten Vermögen.
der beschriebene Umgang mit dem Vermögen der Gesellschaft würde im Fall der Einmann-GmbH je nach Umfang der Regressforderungen vielleicht nur zur Durchgriffshaftung des Geschäftsführers führen. Im Fall der Ltd ist er nach UK-Recht strafbar; auch so ein Aspekt der billigen Ltd…
hast Du einen Quelle für die Strafbarkeit nach UK-Recht?
es gab irgendwann in den zurückliegenden sechs Wochen eine recht scharmante Zusammenfassung einiger Aspekte des Ltd-Unwesens in NWB. Genaue Angaben dazu nicht parat, wenn ich die fragliche Nummer in die Finger kriege, genaueres.
Insgesamt fand ichs ganz spannend, dass in der Ltd zum Ausgleich für das unter Umständen sehr dünne haftende Kapital sehr hohe Ansprüche an die Sorgfalt des Geschäftsführers gestellt werden: Solche, die unsre Helden von der Fraktion Einmann-Ltd bloß in seltenen Glücksfällen erfüllen können.
Nun, nach UK-Recht vor einem UK-Gericht wird nicht von D aus so ohne weiteres jemand klagen, wenns mal wieder zu einer e-bay-Flowerpower-Pleite gekommen ist - in der Regel ist beim Geschäftsführer eh nichts zu holen als maximal ein schöner Titel. Aber gehen täte da einiges.
auch wieder was gelernt, kannte die NWB noch gar nicht. Mal sehen, wo ich die auftreiben kann.
Als ich Deine Ausführungen zu den potentiell Sorgfalt missenden „Helden“ las mußte ich schmunzeln… und an die aktuelle GmbHR denken: dort äußert Westhoff die Meinung, daß lediglich 3% der Ltd.s mit Sitz in Deutschland ihren Jahresabschluß ordnungsgemäß publizieren. Da werden sich einige Jung-Direktoren noch umschauen, wenn Cardiff sich meldet!
Viele Grüße,
Josef
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