Einige Fragen zu einer möblierten Wohnung

Ich bin Vermieter einer 1 1/2 Zimmer Wohnung. Diese ist komplett möbliert. Der Mietvertrag ist Standard ohne besondere Regelungen. 
Nun meine Fragen:

  1. Gibt es eine Regelung wann und ob die Möbel erneuert werden müssen? Was ist wenn etwas abgewohnt ist oder einfach schon älter? Hat man Anspruch auf regelmäßige Erneuerung?
  2. Der Parkettboden wurde vor 10 Jahren abgeschliffen und geölt. Nun weist er Laufwege auf. Wie oft muss ich diesen als Vermieter abschleifen oder muss die Mieterin diesen selbst pflegen/einölen?
  3. Wie sieht es mit Schönheitsreparaturen aus? Z.B. weisen die Fliesen auf dem Balkon teilweisekleine Abplatzungen auf. Bin ich verpflichtet, diese zu beheben?
  4. Ist eine Änderung des Vetrages von möblierter Wohnung in unmöblierte Wohnung möglich? 
  5. Was ist mit Malern und tapezieren? Wer muss dies erledigen?

Ich würde mich über Hilfe zu diesen Fragen sehr freuen!

Ich würde mich über Hilfe zu diesen Fragen sehr freuen!

Dann würde ich mich an die hier im Forum gültigen Regeln halten FAQ1129

vnA

Moin, Vermieterfragen beantworte ich nicht, da ich auf der anderen Seite stehe.

Gruß connection

Also, generell ist es dem Vermieter überlassen, in welchem Zustand er renoviert. Und es ist Sache des Mieters, was er denn mieten will. Wenn etwas kaputt geht, dann muß der Vermieter es ersetzen. Wnn der Mieter was kaputt macht, muß er bezahlen. Es gibt unterschiedliche Vertragsvorlagen und die können ergänzt werden. Auch das kann man dann mit dem Mieter aushandeln.

Normalerweise kosten möblierte Wohnungen mehr Geld, Sie bekommen ja geld für die Möbel, und wenn diese nach 10 Jahren abgewohnt sind, müssen Sie diese auch ersetzen. Da gibt es keine Regelungen, nur so einen Mieter würde ich nicht loßwerden wollen wegen Möbel. Parketboden darf sich abnutzen(Vermietersache). Schönheitsreparaturen sind auch Vermietersache wenn nichts anderes in Vertrag geregelt ist. Änderung des Vertrages ist nur mit Einverständniß des Mieters möglich.