Guten Tag,
ich werde mich 1-2 Monaten voll Selbstständig machen haben aber noch ein paar Dinge die mich speziell zum Einzelunternhemer interessieren.
So z.B. ob es beim Einzelunternehmer verschiedene Formen gibt
wie zum Beispiel Einzelunternhemer nach xy Recht oder ist Einzelunternehmer einfach Einzelunternehmer und es gibt keine Unterteilung.
Wie steht es beim Einzelunternehmer um Mitarbeiter?
Beispiel ich bekomme mehrere Aufträge rein und schaff es nicht allein.
Kann ich mir als Einzelunternhemer jemand einstellen?
Mfg Hendrik
wie zum Beispiel Einzelunternhemer nach xy Recht oder ist
Was meinst Du damit ?
Einzelunternehmer einfach Einzelunternehmer und es gibt keine
Unterteilung.
So ist es. Du kannst aber auch eine Kaptialgesellschaft (z.B. GmbH) gründen.
Kann ich mir als Einzelunternhemer jemand einstellen?
Natürlich.
wie zum Beispiel Einzelunternhemer nach xy Recht oder ist
Was meinst Du damit ?
Jemand sagte mir es würde da noch unterteilungen geben,
ich habs auch nicht ganz verstanden da ich davon noch nie
was gehört habe daher fragte ich hier nochmal.
Wie sieht es bei einem Einzelunternehmer mit IHK Beiträgen aus?
Mein Aufgabengebiet ist Internetdienstleistung (Grafik Webdesign SEO).
Gruß Hendrik
wie zum Beispiel Einzelunternhemer nach xy Recht oder ist
Was meinst Du damit ?
Jemand sagte mir es würde da noch unterteilungen geben,
Einzige Sonderform:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann
ich habs auch nicht ganz verstanden da ich davon noch nie
was gehört habe daher fragte ich hier nochmal.
Das Problem ist, wenn man von einem Unkundigen etwas hört, muß das noch lange nicht stimmen, und wenn man dann wiederum andere fragt, wissen die oftmals gar nicht, was der Unkundige eigentlich meinte. Tatsache ist, daß man als Einzelperson Unternehmen mit folgenden Rechtsformen betreiben kann:
Einzelkaufmann (eingetragen oder nicht)
GmbH, GmbH & Co. KG
AG
Gruß
Christian
Wie sieht es bei einem Einzelunternehmer mit IHK Beiträgen aus?
Vermutlich wirst Du welche bezahlen müssen.
Wie sieht es bei einem Einzelunternehmer mit IHK Beiträgen aus?
Vermutlich wirst Du welche bezahlen müssen.
Wonach staffeln sich diese Beiträge?
Das Problem ist, wenn man von einem Unkundigen etwas hört, muß
das noch lange nicht stimmen, und wenn man dann wiederum
andere fragt, wissen die oftmals gar nicht, was der Unkundige
eigentlich meinte. Tatsache ist, daß man als
Einzelperson Unternehmen mit folgenden Rechtsformen
betreiben kann:
Einzelkaufmann (eingetragen oder nicht)
GmbH, GmbH & Co. KG
AG
Kann muss aber nicht oder?
D.h. ich kann auch ganz normal als Einzelunternehmer
fungieren ohne irgendein Zusatz.
Gruß Hendrik
Wonach staffeln sich diese Beiträge?
Nach dem Betriebsergebnis.
D.h. ich kann auch ganz normal als Einzelunternehmer
fungieren ohne irgendein Zusatz.
Genau das, du bist dann Einzelunternehmer. Die Unterteilung die du vielleicht meinen könntest, wäre die zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem. Da du aber meintest, das Webdesign und SEO zu deinen Bereichen gehört, kann es zwar sein, wenn du beim Finanzamt reines Webdesign angibst, das du vorerst als Freiberufler durchgehst (das hat den Vorteil, das du nicht an die IHK zahlen musst und die Gewerbesteuer dich nicht betrifft), früher oder später wirst du aber eh ein Gewerbe anmelden müssen und ich würde empfehlen, das von Anfang an zu machen.
Welche Beiträge die IHK erhebt ist je nach Stadt unterschiedlich, in der Regel haben sie aber am Anfang eine Beitragsfreiheit wenn man unter einem bestimmten Umsatz bleibt, die Infos müssten sich aber auf der entsprechenden Website finden. Bei unserer stand es im Jahresfinanzbericht, da muss man erstmal drauf kommen.
Eine andere Unterscheidung bei Einzelunternehmern ist wie bei allen Existenzgründern noch, ob du als Kleinunternehmer laufen willst am Anfang, dann kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen, du stellst keine in Rechnung, kannst aber natürlich auch keine absetzen. Ob sich das lohnt hängt davon ab, ob du in erster Linie mit Privatkunden oder Geschäftskunden zu tun hast und ob du am Anfang grössere Investitionen tätigen willst.