Hallo lieber Experte.
Ich habe einige Fragen und danke schonmal im voraus für das lange lesen und hoffentlich auch Antworten.
Meine Situation: Gerade mit meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann fertig geworden und mit Note 2 abgeschlossen. Übernahme nicht möglicht weil -> zu wenig Umsatz im Betrieb.
Natürlich sieht es auch sonst schlecht…Teilzeitstellen ohne Ende aber was will ein junger Mann mit 18 Jahren mit Teilzeit ? Man möchte sich doch seine Zukunft aufbauen…
Im momment suche ich natürlich weiter und beziehe ein wenig Arbeitslosengeld.
Ich möchte aber neben den Bewerbungen auch anderweitig tätig werden.
Um genau zu sein hatte ich mir vorgestellt einen Gewerbeschein zu holen.
Mit diesem kann ich dann z.B auf My-Hammer Aufträge annehmen. Dachte da z.B an Reperaturen von Computern und anderen Elektrogeräten, Umzugshilfe etc. PKW, Führerschein und reichlich Kentniss im Elektrobereich und der Wille für viel Arbeit ist da.
Ich möchte nun also ein Gewerbe anmelden um erstmal auf My Hammer was dazu zu verdienen. Erstmal unter 17500€ pro Jahr als Kleinunternehmer also ohne das ich die Steuer absetzen kann. Heisst das dann ich muss bei einer Annahme eines Auftrags bei MyHammer vom Kunden die Mehrwertsteuer verlangen oder rein das Arbeitentgelt ?
Ausserdem möchte ich mit bei der Metro (quasi mein damaliger Arbeitgeber - real,- SB Warenhaus) eine Metro Card holen damit ich in den Großmärkten einkaufen kann.
Da wäre meine Idee bestimmte Produkte je nach Nachfrage dort günstig einzukaufen und z.B im Internet auf Amazon oder auf Ebay als Powerseller zu verkaufen.
Immernoch erstmal alles unter 17500 um das ganze erstmal ins laufen zu bekommen. Soviel werde ich ja wohl anfänglich eh nicht erreichen…steckt ja sehr viel Zeit und Arbeit dahinter.
Wenn ich nun bei der Metro ein Produkt kaufe als Kleinunternehmer der die Steuer nicht absetze bezahle ich ja bei der Metro die Mehrwertsteuer. Dannach kann ich diese Ware ja zu einem etwas teureren Preis an einen Kunden weiter verkaufen ohne dort die Mehrwertsteuer auf der Rechnung auszuweisen, oder ? Ich habe diese ja quasi schon bezahlt und schlage die dann auf den Kaufpreis für den Kunden mit rauf ohne diese extra zu berechnen.
Beispiel:
Metro Preis: 100€
Mehrwertsteuer: 19€
Ich bezahle 119€ bei der Metro.
Ich schlage noch etwas Gewinn drauf.
Und verkaufe das Produkt bei Ebay zum Preis von 149,95.
Nun schreibe ich eine Rechnung für den Kunden mit dem preis von 149,95 und weise am Ende der Rechnung darauf hin das ich als Kleinunternehmer handle und somit keine MwSt erhebt. Wäre das so rechtlich in Ordnung ?
Oder muss ich da mehr beachten ? Das ich Ende des Jahres eine Steuererklärung machen muss und meine Gewinne angeben muss ist mir klar.
Hoffe ihr könnt mir etwas helfen und danke bereits im voraus für die Antworten.
Liebe Grüße