Hi Leute…
Ich hab mal einige Fragen bezüglich des studierens…
Ich habe schon einige Zusagen bekommen, leider habe ich von der FH wo ich eigentlich sehr gerne hin wollte eine Absage bekommen…
Es sind 87 Plätze zu vergeben gewesen und ich bin leider nur Nr. 116…
Jetzt kommt die Frage auf, ob ich mich für ein Zulassungsfreies Fach dort bewerbe oder aufs Nachrückverfahren vertraue…
Hat schonmal einer sowas gehabt, oder ist es möglich das 29 Leute vor einem den Platz nicht wollen?
Meine Schwester studiert auch… Jedoch an einer Uni… Sie zahlt auch kräftig die Gebühren… Ich hatte mal gelesen, dass Geschwister von den Studiengebühren befreit werden, sofern ein Geschwisterteil schon zahlt… Stimmt das?
Meine Schwester bekommt kein Bafög… Habe ich Anrecht darauf?
Meine Schwester studiert in Niedersachsen und ich werde das auch…
Hi Leute…
Ich hab mal einige Fragen bezüglich des studierens…
Ich habe schon einige Zusagen bekommen, leider habe ich von
der FH wo ich eigentlich sehr gerne hin wollte eine Absage
bekommen…
Es sind 87 Plätze zu vergeben gewesen und ich bin leider nur
Nr. 116…
Jetzt kommt die Frage auf, ob ich mich für ein
Zulassungsfreies Fach dort bewerbe oder aufs Nachrückverfahren
vertraue…
Hat schonmal einer sowas gehabt, oder ist es möglich das 29
Leute vor einem den Platz nicht wollen?
Das ist durchaus möglich, dass 29 Leute nicht wollen, zumal sich die Mehrfachbewerbungen in den letzten Jahren häufen. Ein Beispiel: Bei uns an der Fakultät gibt es im Fach Pädagogik 45 Studienplätze. Es werden aber dreimal so viele zugelassen und am Ende treten 35-40 ihr Studium an.
Verlassen würde ich mich darauf aber nicht.
Meine Schwester studiert auch… Jedoch an einer Uni… Sie
zahlt auch kräftig die Gebühren… Ich hatte mal gelesen, dass
Geschwister von den Studiengebühren befreit werden, sofern ein
Geschwisterteil schon zahlt… Stimmt das?
Nein. Eine Studiengebührenbefreiung gibt es erst, wenn schon zwei deiner Geschwister studieren und Studiengebühren bezahlen. Es kann aber sein, dass zwischen Bawü (mein Bundesland) und Niedersachsen Unterschiede bestehen. Hier hilft ein Blick in das jeweilige Landeshochschulgebührengesetz, zu finden online unter http://www.rechtliches.de
Meine Schwester bekommt kein Bafög… Habe ich Anrecht
darauf?
Es kann sein, dass ihr beide plötzlich BAFöG-berechtigt seid, weil eure Eltern nun für zwei Kinder den Lebensunterhalt aufbringen müssen. Es gibt im Netz BAFöG-Rechner, dort kannst du dir ausrechnen, ob du berechtigt bist.