Einige Fragen zur Gründung einer GmbH - Wichtig

Hallo,

ich hätte einige Fragen zur Gründung einer Ein Mann GmbH. Ich habe mich schon ins GmbH Recht eingelesen und auch die Tücken einer GmbH mir angelesen.

Leider werde oftmals die einfachsten Dinge nicht erklärt:

  1. Ich wollte am Anfang erstmal 12500 einzahlen und mein Vater soll über 12500 Euro für mich bürgen. Sprich ich will nicht die vollen 25000 einzahlen. Bei der Bank wußte leider keiner wie das geht. Wie kann man Vater für meine GmbH über 12500 Euro bürgen?

  2. Das eingezahlte Geld von 12500 Euro. Kann ich dieses Geld zum arbeiten sprich für Investitionen für meine Firma verwenden? z.B. mir davon PCs kaufen, Steuerberater bezahlen usw.? Ich nehme ja mal an, dass das Geld nicht als totes Kapital einfach rumliegen soll.

  3. Die nicht eingezahlten 12500 Euro, wie verbuche ich die in meiner Anfangsbilanz? Meine GmbH hat ja praktisch eine Art Forderung von 12500 Euro.

  4. Wenn ich zum Notar gehe, zeige ich diesem dann einfach mein Kontoauszug? Ich habe ja bisher noch kein Geschäftskonto, weil ich ja noch keines eröffnen konnte. Also muß ich ihm doch mein Privatkonto zeigen, auf dem die 12500 Euro liegen, oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Beste Grüße

Auch hallo.

Alle Fragen kann ich leider nicht beantworten. Da wird wohl jemand anders ran müssen :wink:

  1. Ich wollte am Anfang erstmal 12500 einzahlen und mein Vater
    soll über 12500 Euro für mich bürgen. Sprich ich will nicht
    die vollen 25000 einzahlen. Bei der Bank wußte leider keiner
    wie das geht. Wie kann man Vater für meine GmbH über 12500
    Euro bürgen?

Via Vertrag bei einer Bank „Ich, Name des Vaters, bürge hiermit für eine Summe in Höhe von 12500 Euro für Herrn XYZ“. So in etwa.
Oder er tritt als (erster) Investor auf…

  1. Das eingezahlte Geld von 12500 Euro. Kann ich dieses Geld
    zum arbeiten sprich für Investitionen für meine Firma
    verwenden? z.B. mir davon PCs kaufen, Steuerberater bezahlen
    usw.? Ich nehme ja mal an, dass das Geld nicht als totes
    Kapital einfach rumliegen soll.

…und wovon soll die GmbH denn sonst Werte schaffen ? Das Geld muss investiert werden um Arbeit und Ergebnisse zu schaffen.

  1. Die nicht eingezahlten 12500 Euro, wie verbuche ich die in
    meiner Anfangsbilanz? Meine GmbH hat ja praktisch eine Art
    Forderung von 12500 Euro.

Das gehört wohl auf die Soll-Seite…

  1. Wenn ich zum Notar gehe, zeige ich diesem dann einfach mein
    Kontoauszug? Ich habe ja bisher noch kein Geschäftskonto, weil
    ich ja noch keines eröffnen konnte. Also muß ich ihm doch mein
    Privatkonto zeigen, auf dem die 12500 Euro liegen, oder sehe
    ich das falsch?

Das wird wohl empfehlenswert sein. Schliesslich will auch ein Notar sehen, was ein Kunde finanziell zu bieten hat.

HTH
mfg M.L.

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Hallo Felix,

auf die Schnelle und ohne Quellen ein paar Ergänzungen:

  1. Ich wollte am Anfang erstmal 12500 einzahlen und mein Vater
    soll über 12500 Euro für mich bürgen. Sprich ich will nicht
    die vollen 25000 einzahlen.

Es täte mich sehr wundern, wenn dieses Vorgehen bei der GmbH mit bloß einem Gesellschafter möglich wäre. Meines Erachtens geht das bloß ab zwei Gesellschaftern, und im Fall der Einmann-GmbH ist die Gründung bloß möglich, wenn der Geschäftsanteil vollständig eingezahlt der GmbH zur Verfügung steht.

  1. Das eingezahlte Geld von 12500 Euro.

Es geht dabei nicht um totes Kapital, sondern schlicht um Kapital der GmbH. Sie kann das Geld selbstverständlich vollständig ausgeben. Nicht bloß für Investitionen, sondern auch z.B. für Anlaufverluste, solang der Fehlbetrag durch EK gedeckt bleibt.

  1. Die nicht eingezahlten 12500 Euro, wie verbuche ich die in
    meiner Anfangsbilanz? Meine GmbH hat ja praktisch eine Art
    Forderung von 12500 Euro.

12.500 per nicht eingezahlte Anteile an Stammkapital

  1. Wenn ich zum Notar gehe, zeige ich diesem dann einfach mein
    Kontoauszug? Ich habe ja bisher noch kein Geschäftskonto, weil
    ich ja noch keines eröffnen konnte. Also muß ich ihm doch mein
    Privatkonto zeigen, auf dem die 12500 Euro liegen, oder sehe
    ich das falsch?

Ja. Es hilft der GmbH nichts, wenn Du das Geld hast. Sie muss es haben. Sie ist jemand anders als Du, auch wenn Du der einzige Gesellschafter bist. Ohne Konto, das der GmbH gehört, mit dem Geld als Guthaben drauf, gibt es keine Bargründung.

Es ist sinnvoll, sich das dauerhaft in den Kopf zu bimsen: Was der GmbH gehört, gehört nicht Dir. Was Dir gehört, gehört nicht der GmbH. Der Geldbeutel in Deiner Tasche ist nicht die Kasse der GmbH. Usw.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

man kann eine Ein Mann GmbH mit 12500 Euro gründen. Die restlichen 12500 Euro müssen durch eine Bürgschaft gesichert sein.

Nochmal ne dumme Frage zum Konto:

Muß ich also vorher bei der Bank ein Geschäftskonto eröffnen. Die GmbH existiert ja eigentlich noch gar nicht. Kann ich dann trotzdem einfach ein Konto eröffnen? Für mich ist das nicht ganz logisch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Noch ne Anmerkung
„Es geht dabei nicht um totes Kapital, sondern schlicht um Kapital der GmbH. Sie kann das Geld selbstverständlich vollständig ausgeben. Nicht bloß für Investitionen, sondern auch z.B. für Anlaufverluste, solang der Fehlbetrag durch EK gedeckt bleibt.“

Eigenkapital ist die Differnz zwischen Vermögen und Fremdkapital. Wenn ich dich jetzt richtig verstehe meinst du, wenn ich nicht mehr ausgeben als die GmbH an Vermögen hat, dann liegt keine Überschuldung vor. Darauf wolltest du doch hinaus, oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal,

Darauf wolltest du doch hinaus, oder?

Mir gehts vor allem darum, dass das Geld, das der GmbH aus Bargründung zur Verfügung steht, genauso verwendet werden kann wie irgendein Geld, welches die GmbH hat: Für Investitionen, für laufende Aufwendungen, wie auch immer. Es gibt keine besondere Beschränkung dafür.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

man kann eine Ein Mann GmbH mit 12500 Euro gründen. Die
restlichen 12500 Euro müssen durch eine Bürgschaft gesichert
sein.

Richtig, hab ich jetzt auch nachgeblättert. Bei dem Wort „selbstschuldnerische Bürgschaft“ jaulen bei mir alle Alarmsirenen, daher hatte ich diese Möglichkeit leichtsinnigerweise ausgeblendet. Aber gehen tuts schon, das ist wahr.

Nochmal ne Frage zum Konto:

Muß ich also vorher bei der Bank ein Geschäftskonto eröffnen.
Die GmbH existiert ja eigentlich noch gar nicht.

Sie existiert als Vorgründungsgesellschaft, sobald eine oder mehrere Personen den Entschluss gefasst haben, sie zu gründen: D.h. sogar schon vor Beurkundung der Gründung. Diese Vorgründungsgesellschaft unterliegt nicht dem GmbH-Recht, sie ist bei mehreren Gesellschaftern zu behandeln wie eine GbR bzw. eine OHG. Im Sonderfall der Ein-Mann-GmbH wie ein Einzelunternehmen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich möchte Dir den Gang zu einem Steuerberater nahelegen, da der Jahresabschluss einer GmbH strengeren Voraussetzungen unterliegt.
Und das Steuerrecht ist auch nicht ohne.

Noch ein kleiner Tipp: Den Einzahlungsbeleg über die Einlage für immer und ewig aufheben. Es soll schon Fälle gegeben haben, bei denen die Einzahlung der Einlage nicht mehr nachgewiesen werden konnte und dieser dann die Einlage noch mal bringen mußte.

Grüßle Soni