Einige Fragen zur Zeitarbeit

Hallo,
vielleicht kann ich hier ein paar Antworten finden…

  • Gibt es eine Regelung, wieviel Stundenlohn ein Zeitarbeiter bekommt, gemessen an dem, was die Einsatzfirma der Zeitarbeitsfirma zahlt?

Beispiel 1:
Leiharbeiter 11 Euro/Std brutto. (Tarif)
Kunde zahlt für Leiharbeiter 26,50 Euro.
Anteil für ZAF also 15,50 Euro/Std.

Ist es normal, dass die ZAF fast 1/3 mehr kassiert als der Zeitarbeiter?

Angenommen die Einsatzfirma beschäftigt Leiharbeiter verschiedener Zeitarbeitsfirmen.

Beispiel 2.
Für die gleiche Tätigkeit zahlt der Kunde einer anderen ZAF nur 25 Euro/Std, wovon die Leiharbeiter aber einen Stundenlohn von 13 Euro brutto bekommen.

Ist die ZAF aus Beispiel 1 dann auffällig mies oder die aus Beispiel 2 übermäßig korrekt?

  • Wenn der Kunde plant, zukünftig einen sog. Master-Vendor einzusetzen, dürfen die Leiharbeiter dann ihre ZAF wechseln und über eine andere, die bereit ist mit dem Master-Vendor zusammenzuarbeiten weiterhin beim gleichen Kunden arbeiten, sofern die 2 Jahre bzw 3 Verängerungen noch nicht voll ausgereizt sind, oder ist das gesetzlich oder wie auch immer verboten?

Wirkt sich ein Master-Vendor nochmals auf den Verdienst der Arbeiter aus, wird der Sundenlohn nochmal gedrückt?

Danke.

Hallo,

  • Gibt es eine Regelung, wieviel Stundenlohn ein Zeitarbeiter bekommt, gemessen an dem, was die Einsatzfirma der Zeitarbeitsfirma zahlt?

Nein.

Beispiel 1:
Leiharbeiter 11 Euro/Std brutto. (Tarif)
Kunde zahlt für Leiharbeiter 26,50 Euro.
Anteil für ZAF also 15,50 Euro/Std.

Diese Wahrnehmung ist so nicht ganz richtig. Wenn der Kunde 26,50€/h zahlt, dann hat der Verleiher schonmal mindestens 11€ + 20% AG-Anteil an der SV also 13,20€ an Kosten. Und das auch an Feiertagen, im Urlaub, bei Krankheit. Der Kunde zahlt aber nur die „echten“ Stunden. Dann noch ein bißchen Pippifax wie Unfallversicherung, diverse Meldungen an SV usw. Vielelicht noch extra Urlaubsgeld, Fahrgeld/Auslöse und was es da immer geben mag. Für ZAF bleiben da also sicher nicht 30% mehr als für den AN übrig.

Ist es normal, dass die ZAF fast 1/3 mehr kassiert als der Zeitarbeiter?

Wenn man es so plakativ und undifferenziert sehen will, ja.

Angenommen die Einsatzfirma beschäftigt Leiharbeiter verschiedener Zeitarbeitsfirmen.

Beispiel 2.
Für die gleiche Tätigkeit zahlt der Kunde einer anderen ZAF nur 25 Euro/Std, wovon die Leiharbeiter aber einen Stundenlohn von 13 Euro brutto bekommen.

Ist die ZAF aus Beispiel 1 dann auffällig mies oder die aus
Beispiel 2 übermäßig korrekt?

Weder noch bzw. so pauschal nicht zu sagen. Kommt bestimmt auch darauf an, was es sonst noch für den AN der Zeitarbeitsfirmen gibt.

  • Wenn der Kunde plant, zukünftig einen sog. Master-Vendor einzusetzen, dürfen die Leiharbeiter dann ihre ZAF wechseln und über eine andere, die bereit ist mit dem Master-Vendor zusammenzuarbeiten weiterhin beim gleichen Kunden arbeiten, sofern die 2 Jahre bzw 3 Verängerungen noch nicht voll ausgereizt sind, oder ist das gesetzlich oder wie auch immer verboten?

Arbeitnehmer dürfen sich natürlich ihren Arbeitgeber aussuchen. Für bestimmte Jobs mag es zeitlich begrenzte Wettbewerbsverbote nach einer Kündigung geben. Die werden dann aber auch finanziell vergütet. Aber grundsätzlich sind Arbeitnehmer bei der Wahl genauso frei, wie der Arbeitgeber seinerseits.

Wirkt sich ein Master-Vendor nochmals auf den Verdienst der Arbeiter aus, wird der Sundenlohn nochmal gedrückt?

Wesentlicher Faktor für den Stundenlohn ist das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Es gibt aber zweifellos Breiche, wo dieses an sich freie Zusammenspiel behindert wird. Beispiele wären Mindestlöhne, Tarifverträge oder mangelnder Überblick. Wenn z.B. alle AN von o.g. ZAF wüssten, wo sie mehr bekämen, dann hätte eine von beiden relativ schnell das Problem ausreichend geeignete Bewerber zu finden.

Grüße

Danke für die Antwort.

Wenn der Kunde
26,50€/h zahlt, dann hat der Verleiher schonmal mindestens 11€

  • 20% AG-Anteil an der SV also 13,20€ an Kosten.

Also bleiben der ZAF 13,30€/h und somit doch um einiges mehr als dem Leiharbeiter - wenn ichs richtig verstanden hab.
Feiertage gibts ja selten, Urlaub wenig, also machen die durchaus einen guten Schnitt.

Der Kunde zahlt aber
nur die „echten“ Stunden.

Die Verträge laufen i.d.R. aber nur über 35 Std/Woche, tatsächlicher Einsatz sind aber meist 40 Std.
Somit werden Urlaubs- u. Feiertage nur mit 7 Std. vergütet, was den ZAFs ja auch nochmal eine Menge einspart…

Dann noch ein bißchen Pippifax wie
Unfallversicherung, diverse Meldungen an SV usw. Vielelicht
noch extra Urlaubsgeld, Fahrgeld/Auslöse und was es da immer
geben mag.

Oft wird statt Fahrgeld eine Verpflegungspauschale gezahlt, natürlich nur für die geleisteten Arbeitstage. Das ist nicht viel, höchstens der Reingewinn der ZAF für 1,5 Arbeitstage.

Extra Urlaubsgeld scheint mir eher von den wenigsten ZAFs gezahlt zu werden, bestenfalls nach einem Jahr mal Weihnachtsgeld in Höhe von 100 Euro, nach 2 Jahren dann 200 Euro etc.

Da heutzutage aber großteils befristete, an einen speziellen Kunden gebundene Verträge gemacht werden, kommt man aber meist nicht über die 100 Euro hinaus.

Arbeitnehmer dürfen sich natürlich ihren Arbeitgeber
aussuchen. Für bestimmte Jobs mag es zeitlich begrenzte
Wettbewerbsverbote nach einer Kündigung geben. Die werden dann
aber auch finanziell vergütet. Aber grundsätzlich sind
Arbeitnehmer bei der Wahl genauso frei, wie der Arbeitgeber
seinerseits.

Wenn z.B. alle AN von o.g. ZAF wüssten, wo sie mehr bekämen,
dann hätte eine von beiden relativ schnell das Problem
ausreichend geeignete Bewerber zu finden.

Demnach könnte die derzeitige ZAF dem Arbeitnehmer nicht verbieten, zu einer anderen ZAF zu wechseln, die für den gleichen Kunden arbeitet und der Arbeitnehmer könnte die gleiche Tätigkeit beim gleichen Kunden über eine andere ZAF weiterführen?
Vorausgesetzt, es bedarf keiner Kündigung, weil der Vertrag eh befristet ist und ausläuft?

Hallo,

Wenn der Kunde 26,50€/h zahlt, dann hat der Verleiher schonmal mindestens 11€ + 20% AG-Anteil an der SV also 13,20€ an Kosten.

Also bleiben der ZAF 13,30€/h und somit doch um einiges mehr als dem Leiharbeiter - wenn ichs richtig verstanden hab. Feiertage gibts ja selten,

Naja so ca. 10 gibt es. Aber darauf hat der AG auch kaum Einfluss.

Urlaub wenig,

Mindestens 24 Tage.
Insgesamt also 34 Tage, die man bezahlt bekommt, für die das leihende Unternehmer aber nichts an die ZAF zahlt.

also machen die durchaus einen guten Schnitt.

Wenn sie keinen angemessenen Schnitt machen würden, würden sie es nicht machen. Das ist im Wirtschaftsleben ganz normal. Dieser ist aber aufgrund der angeführten Gründe nicht annähernd so hoch wie vermutet.

Der Kunde zahlt aber nur die „echten“ Stunden.

Die Verträge laufen i.d.R. aber nur über 35 Std/Woche, tatsächlicher Einsatz sind aber meist 40 Std.

Und diese 5h Stunden mehr werden nicht bezahlt oder abgebummelt?

Somit werden Urlaubs- u. Feiertage nur mit 7 Std. vergütet, was den ZAFs ja auch nochmal eine Menge einspart…

Naja,wären immernoch 7 x 34 x 13,20 = 3141,60€, die die ZAF bezahlt ohne dafür einen Cent von einem Entleiher zu bekommen.

Oft wird statt Fahrgeld eine Verpflegungspauschale gezahlt, natürlich nur für die geleisteten Arbeitstage.

Macht Sinn.

Das ist nicht viel, höchstens der Reingewinn der ZAF für 1,5 Arbeitstage.

Also Verpflegungspauschale pro Tag wird der Reingewinns für 1,5 Arbeitstage bezahlt? Ergibt keinen Sinn. Du meinst das Verpflegungsgeld für einen Monat insgesamt? Also nach Deiner Rechnung dann ungefähr 6€ pro Tag? Auf jeden Fall mindert auch das den Gewinn.

Extra Urlaubsgeld scheint mir eher von den wenigsten ZAFs gezahlt zu werden, bestenfalls nach einem Jahr mal Weihnachtsgeld in Höhe von 100 Euro, nach 2 Jahren dann 200 Euro etc.

Da heutzutage aber großteils befristete, an einen speziellen Kunden gebundene Verträge gemacht werden, kommt man aber meist nicht über die 100 Euro hinaus.

Wie auch immer, auch das mindert den Gewinn, so dass die Formel Stundensatz des entleihenden Unternehmens minus Bruttostundenlohn des AN nicht funktioniert. Richtig ist aber zweiffellos, dass sowohl ZAF und leihende Firma damit keinen Verlust machen.
ZAF sind die Folge starrer gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen. Die Grenze verläuft hier nicht zwischen ZAF und Zeitarbeiter sondern zwischen Festangestellten und Zeitarbeitern.

Demnach könnte die derzeitige ZAF dem Arbeitnehmer nicht verbieten, zu einer anderen ZAF zu wechseln, die für den gleichen Kunden arbeitet und der Arbeitnehmer könnte die gleiche Tätigkeit beim gleichen Kunden über eine andere ZAF weiterführen?

Mit welcher Begründung denn?

Vorausgesetzt, es bedarf keiner Kündigung, weil der Vertrag eh befristet ist und ausläuft?

Wenn er ausläuft, läuft er eben aus. Dann bewirbt man sich, wo man will und wird dort genommen oder nicht. Das ist dann im zweifel eben auch das Risiko der alten ZAF. Das ist doch keine einseitige Geschichte. Und je nach dem wie die Marktverhältnisse sind, profitiert davon mal der eine und mal der andere mehr.

Grüße

Gäbe es eine grobe 50/50 „Regel“, könnte man zumindest versuchen, bei der ZAF einen höheren Stundenlohn auszuhandeln, eben mit dem Argument, dass es „üblicherweise“ so läuft.
(In Beispiel 1 wäre der Stundenlohn dann über 2 Euro höher, was sich monatlich mit 200-300 Euro plus -wie in Beispiel 2- für den Arbeitnehmer auszahlen würde.)
Aber dem scheint ja leider nicht so zu sein, da kocht wohl jede ZAF ihr eigenes Süppchen…

Was den problemlosen Wechsel zu einer anderen ZAF betrifft, bin ich mir da nicht so sicher - immerhin geht es in diesem Beispiel um den Einsatz beim gleichen Kunden in gleicher Position.
Wenn die aktuelle ZAF dann noch behauptet, solch ein Wechsel wäre rechtlich untersagt, ist man als unwissender AN doch verunsichert… Was hätte die ZAF davon, sowas zu behaupten, wenn sie ihren Angestellten eh per kundengebundenem und befristetem Vertrag los ist?

Sollte vom Kunden ein Master-Vendor gefunden und eingesetzt werden und die aktuelle ZAF ist -aus welchen Gründen auch immer- nicht bereit, mit diesem zusammenzuarbeiten, ginge das auf Kosten des AN, der dann sehn kann, wo er bleibt (erstmal wohl beim Arbeitsamt und aufgrund des geringen, letzten Verdienstes als Zeitarbeiter auch direkt noch mit Hartz4-Aufstocke!)
Wird dieser MV nicht gefunden, wäre eine weitere Verlängerung und die Ausreizung der maximal 2 Jahre möglich.

Andererseits wäre es doch auch zu einfach für die Einsatz-Firmen, wenn sie qualifizierte und angesehene Leih-Mitarbeiter wegen ihrer schrägen Personalpolitik nicht fest einstellen können, Personal aber dringend benöntigt wird und sie dann mit den entsprechenden „ach so geschätzten“ Leiharbeitern so eine Art „Zeitarbeitsfirmen-Hopping“ veranstalten, sofern diese dazu bereit sind.
Ansonsten werden halt neue Leiharbeiter angefordert.
Generell finde ich es sehr heftig, dass in manchen Firmen darauf hingesteuert wird, nur noch 30% des benötigten Personals mit festen Mitarbeitern zu besetzen und die restlichen 70% sollen über ZAF abgedeckt werden - aber anderes Thema…

Hallo,

könnte man zumindest versuchen, bei der ZAF einen höheren Stundenlohn auszuhandeln, eben mit dem Argument, dass es „üblicherweise“ so läuft.

Vrhandeln kann man immer, wobei vielleicht der Verweis auf die Löhne bei Unternehmen XY durchaus auch ein Argument hätte.

Aber dem scheint ja leider nicht so zu sein, da kocht wohl jede ZAF ihr eigenes Süppchen…

Ja, wie überall in der Wirtschaft.

Was den problemlosen Wechsel zu einer anderen ZAF betrifft, bin ich mir da nicht so sicher - immerhin geht es in diesem Beispiel um den Einsatz beim gleichen Kunden in gleicher Position.

Na und. Man dürfte sogar direkt in die Firma wechseln, wenn die einen fest haben wollte. Dann zahlt das Unternehmen vielleicht noch eine Prämie an die ZAF und gut ist. Ist aber der Vertrag ausgelaufen, kann jeder tun was er will. Das ist ja gerade Sinn und Zweck des Ganzen. Als leihendes Unternehmen muss ich auch damit rechnen, dass der geliehene ZA morgen bei der Konkurrenz arbeitet. Das wäre auch nichts anders und nicht verboten.

Wenn die aktuelle ZAF dann noch behauptet, solch ein Wechsel wäre rechtlich untersagt, ist man als unwissender AN doch verunsichert… Was hätte die ZAF davon, sowas zu behaupten, wenn sie ihren Angestellten eh per kundengebundenem und befristetem Vertrag los ist?

Angst und Gier sind sehr starke Motive. Also kann man doch mal seinen Angestellten Angst machen. Die machen mit einem Gewinn und wollen das natürlich auch weiter machen. Geht man weg, muss man sich einen Neuen suchen. Gar nicht mal unbedingt so einfach, wie die behaupten. Wenn es im Arbeitsvertrag eine Regelung geben sollte, die sowas verbietet wäre zunächst fraglich, ob die rechtlich bestand hat. Und dann müsste natürlich auch eine Kompensation vereinbart und gezahlt werden.

Sollte vom Kunden ein Master-Vendor gefunden und eingesetzt werden und die aktuelle ZAF ist -aus welchen Gründen auch immer- nicht bereit, mit diesem zusammenzuarbeiten, ginge das auf Kosten des AN, der dann sehn kann, wo er bleibt (erstmal wohl beim Arbeitsamt und aufgrund des geringen, letzten Verdienstes als Zeitarbeiter auch direkt noch mit Hartz4-Aufstocke!)

Ich komme nicht ganz mit. Bei der aktuellen ZAF liefe gerade der Vertrag aus? Wo ist das Problem, wenn man bei der anderen anfangen kann?

Wird dieser MV nicht gefunden, wäre eine weitere Verlängerung und die Ausreizung der maximal 2 Jahre möglich.

Andererseits wäre es doch auch zu einfach für die Einsatz-Firmen, wenn sie qualifizierte und angesehene Leih-Mitarbeiter wegen ihrer schrägen Personalpolitik nicht fest einstellen können,

Also ich würde das nicht so einseitig negativ sehen wollen. Schräg sind sicher auch diverse Gesetze, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.
Klar brauchen die Leute, weil es gerade gut läuft. Das Problem ist die Zeit danach und der Umstand, dass nichtbekannt ist, wann die kommt. Immer länger werdende Kündigungsschutzfristen, unabhängig von der Leistungsfähigkeit steigende Löhne usw. sind ganz sicher ganz gut gemeint. Sie nutzen aber nur denen, die drinnen sind. Für diejenigen, die draussen sind, stellen sie Einstellungshürden dar.

Personal aber dringend benöntigt wird und sie dann mit den entsprechenden „ach so geschätzten“ Leiharbeitern so eine Art „Zeitarbeitsfirmen-Hopping“ veranstalten, sofern diese dazu bereit sind.
Ansonsten werden halt neue Leiharbeiter angefordert.
Generell finde ich es sehr heftig, dass in manchen Firmen darauf hingesteuert wird, nur noch 30% des benötigten Personals mit festen Mitarbeitern zu besetzen

Mehr braucht man in der Regel auch gar nicht.

und die restlichen 70% sollen über ZAF abgedeckt werden - aber anderes Thema…

Da hast Du recht. Man will sich halt keine hohen Fixkosten ans Bein binden, sondern flexibel reagieren können. Gesetze und Tarifverträge behindern das, also wird nach Auswegen gesucht.
Eine andere Möglichkeit wäre eine hohe Flexibilität. Die Firmen würden dann die Leute direkt einstellen und die hätten dann auch mehr Lohn. Aber eben nur für die Zeit die Aufträge da sind. Danach werden sie wieder nach Hause geschickt.

Die Deutschen sind aber bei solchen Veränderungen generell sehr furchtsam. Die klammern sich da an irgendwelche vermeintlichen Sicherhheiten. Frag mal bei den Schlecker-, Quelle- und sonstwelchen Mitarbeiter pleitegegangenen Firmen, was ihnen ganz persönlich der Kündigungsschutz oder die Lohnsteigerungen fürs Älterwerden gebracht hat.

Grüße

Hallo,

Diese Wahrnehmung ist so nicht ganz richtig. Wenn der Kunde
26,50€/h zahlt, dann hat der Verleiher schonmal mindestens 11€

  • 20% AG-Anteil an der SV also 13,20€ an Kosten. Und das auch
    an Feiertagen, im Urlaub, bei Krankheit.

Hier sollte vorallem der Aspekt „Krankheit“ hervor gehoben werden. Per so braucht die Zeitarbeitsfirma ein Polster an „Guthaben“ für mindestens sechs Wochen. Häufig haben Zeitarbeitsfirmen auch mehr als 30 Arbeitnehmer, d.h. sie kommen auch nicht in den Genuss einer U1-Erstattung.

Und dann natürlich noch die Eventualität, dass man einen häufig Kranken hat, der unterschiedliche Krankheiten hervor bringt, so dass das u.U. auch im Jahr mehr als sechs Wochen Lohnfortzahlung geleistet werden müssen.

Sicherlich gleicht sich so etwas über alle Leiharbeitnehmer aus, aus Viel kranke und wenig Kranke, aber dieser Punkt sollte zwingend mit einkalkuliert werden und das nicht zu knapp.

LG
S_E

Hi!

Die ganzen Fixkosten (Pacht, Verwaltungskosten, Rückstellungen, Abschreibungen, Insolvenzsicherung etc. pp.) sollte man vielleicht auch nicht so ganz unterschlagen :smile:

VG
Guido

Die ganzen Fixkosten (Pacht, Verwaltungskosten,
Rückstellungen, Abschreibungen, Insolvenzsicherung etc. pp.)
sollte man vielleicht auch nicht so ganz unterschlagen :smile:

Und noch die Verwaltungsmitarbeiter der Firma selbst, quasi die nicht zu Verleihenden.

Bleibt da überhaupt noch was übrig als Verdienst für die Firma?!

LG
S_E

Wenn man das hier so liest könnte man glatt meinen, die ganzen Z-Firmen wären karitative Einrichtungen.
Irgendwas kann da ja nicht stimmen! Wenn man sich deren Mitarbeiter und besonders die Chefs mal genau anschaut, sehen diese doch keineswegs aus, als müssten sie am Hungertuch nagen. Fahren dicke Autos, tragen teure Klamotten und irgendwer ist immer gerade im Urlaub. So schlimm kanns also nicht sein.

Wenn man das hier so liest könnte man glatt meinen, die ganzen
Z-Firmen wären karitative Einrichtungen.

Es ist eher anders - wenn man (sorry!) Deine Kalkulationsmodelle sieht, merkt man sehr schnell, dass Du mit Kostenkalkulation oder gar Budgetverantwortung noch nie etwas zu tun hattest.

Ich mache es mal etwas anschaulicher.
In der Gastronomie kalkuliert man vernünftig mit dem Faktor 1:4.
Das heißt:
Man gibt für ein Essen im Einkauf 2,50€ aus und verkauft das dann für 10,00€.
Damit mach man keine riesigen Sprünge, das ist eine einfach nur vernünftige Faustformel.

Wenn Du mal einen Kaffee bei Starbucks gekauft hast, dann hast Du erlebt, wie man das Ganze geradezu pervers nach oben schieben kann.

Irgendwas kann da ja nicht stimmen! Wenn man sich deren
Mitarbeiter und besonders die Chefs mal genau anschaut, sehen
diese doch keineswegs aus, als müssten sie am Hungertuch
nagen. Fahren dicke Autos, tragen teure Klamotten und
irgendwer ist immer gerade im Urlaub. So schlimm kanns also
nicht sein.

Und?

Abgesehen davon, dass die „Chefs“ nicht selten ebenfalls Arbeitnehmer Angestellte sind, die in dem Packen der Verwaltungskosten erscheinen (auch die „dicken“ Autos), tragen sie entweder die Verantwortung für das Unternehmensergebnis oder sogar das Risiko.

Dafür arbeiten diese Leute auch nur ausgesprochen selten 40 Std. in der Woche, und nicht wenige der arbeitsrechtlichen Grundsätze gelten für sie ganz einfach nicht.

Wenn es sich um Inhaber handelt: ass doch einfach mal 5% an Gewinn verbleiben - davon soll man ganz gut leben können, wenn das Unternehmensergebnis entsprechendgut ist.

Ist es das nicht, verschwinden die Unternehmen idR. recht zeitnah …

Gruß
Guido