Einige Mängel

Hallo,

angenommen, ein Mieter ist im sommer in eine neue wohnung gezogen. nun sind in der wohnung zwei nachtspeicheröfen. (küche und wohnzimmer). bad und flur sind komplett kalt, da unter der wohnung nur eine durchfahrt ist. kann er dagegen etwas unternehmen? auch blättert an der wand im bad durch feuchtigkeit die farbe ab und es bildet sich eine „beule“ in der wand. vermieter ist informiert. wie geht er weiter vor? zudem heizt der nachtspeicherofen im wohnzimmer nur ungenügend , da sehr alt und es werden höchstens mal 20 grad (im höchstfall!)
danke im voraus für die infos.

Hallo,

angenommen, ein Mieter ist im sommer in eine neue wohnung
gezogen. nun sind in der wohnung zwei nachtspeicheröfen.
(küche und wohnzimmer).

bad und flur sind komplett kalt, da
unter der wohnung nur eine durchfahrt ist.

Dass in Bad und Flur keine Heizmöglichkeit vorhanden war und auch die Durchfahrt unter der Wohnung hat der Mieter bei der Besichtigung vor Vertragsbeginn gesehen bzw sehen müssen und stellt somit keinen Mangel dar.

ann er dagegen
etwas unternehmen? auch blättert an der wand im bad durch
feuchtigkeit die farbe ab und es bildet sich eine „beule“ in
der wand. vermieter ist informiert. wie geht er weiter vor?

Kommt auf die Ursache an. Hat der Mieter den VM schriftlich evtl. unter Fristsetzung informiert und Beseitigung verlangt?
Bestünde in dem Beispiel schon Schimmelbefall?

zudem heizt der nachtspeicherofen im wohnzimmer nur ungenügend
, da sehr alt und es werden höchstens mal 20 grad (im
höchstfall!)

Schwierig zu sagen 20°C ist ein Grenzwert der von einigen Gerichten als ok fürs WZ angesehen wird. Der Mieter könnte sich mal individuell beim Mieterverein beraten lassen.

Gruß
Maja

nachts hat die wohnung nur 16 grad, was der mieter für zu kalt hält.
und woher soll der mieter wissen, dass der boden in diesem masse kalt ist ?(sogar die kleidung im untersten fach des kleiderschranks ist eiskalt)

nachts hat die wohnung nur 16 grad, was der mieter für zu kalt
hält.
und woher soll der mieter wissen, dass der boden in diesem
masse kalt ist ?(sogar die kleidung im untersten fach des
kleiderschranks ist eiskalt)

Die Unterbeheizung hat der Mieter zu beweisen.
Der Mieter möchte sich mal beim Mieterverein beraten lassen