Person A ist freiberuflich und arbeitet mit einem Institut zusammen. Person A schreibt die Rechnung mit dem Vermerk:Zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Nach 14 Tagen erfolgt eine Abschlagssumme von 1000 Euro.
Das Institut kürzt nun, ohne Absprache mit Person A, nach Erhalt der Rechnung (Zugang erfolgt vor 30 Tagen) die Rechnungssumme um 500 Euro.
Welche rechtliche Möglichkeiten hat Person A? Person A kann nachweisen, dass die komplette Rechnungsssumme an Leistung erbracht wurde.
Vielen Dank.
hoffentlich hat Person A auch eine ordentliche Auftragsbestätigung, dann geht es den normalen Weg -> Anruf (bitte um Restzahlung)->Mahnung->Inkasso->gerichtl. Mahnverfahren.
Hallo, ist das ein Uni-Institut? da ist nach einem langen Verwantungsschwanz das Land der Geldgeber, drum kann das Inst. evtl gar nichts dafür.
Ansonsten würde ich als erstes mal da anrufen und fragen, warum die nur die Hälfte überwiesen haben, vielleicht weil die zweite Hälfte nach Abschluß des Projektes kommt oder weil sie grad nicht flüssig sind, oder der etat aufgebraucht ist (sprich das als erste rate zu sehen ist.)
ansonsten wenn die meinen du hättest nicht die volle Leistung gebracht, und es gibt nichts zum Nachbessern oder auch keine Vertragsschlupflöcher (zB. bei Dozenten gibts das, wenn die Teilnehmerbefragung zu negativ ausfällt, das dann das honorar gekürzt wird) DANN kannst du immer noch einen Rechtsanwalt suchen.
Gruß Susanne
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Hallo, ist das ein Uni-Institut? da ist nach einem langen
Verwantungsschwanz das Land der Geldgeber, drum kann das Inst.
evtl gar nichts dafür.
Ansonsten würde ich als erstes mal da anrufen und fragen,
warum die nur die Hälfte überwiesen haben, vielleicht weil die
zweite Hälfte nach Abschluß des Projektes kommt oder weil sie
grad nicht flüssig sind, oder der etat aufgebraucht ist
(sprich das als erste rate zu sehen ist.)
ansonsten wenn die meinen du hättest nicht die volle Leistung
gebracht, und es gibt nichts zum Nachbessern oder auch keine
Vertragsschlupflöcher (zB. bei Dozenten gibts das, wenn die
Teilnehmerbefragung zu negativ ausfällt, das dann das honorar
gekürzt wird) DANN kannst du immer noch einen Rechtsanwalt
suchen.
Gruß Susanne
Hallo,
ja ich würde das auch so machen… .bis auf eine Ausnahme: ich würde das direkt von Anfang an schriftlich machen, ansonsten erinnert sich eventuell hinterher niemand an eine gegebene Zahlungszusage…
ich weiss, das hilft jetzt nicht mehr, aber für die Zukunft: der vollständige Satz lautet:
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Da gibt es irgendein Gesetz, welches einem Skonto einräumt, wenn man innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist zahlt. Das wird bestimmt nicht 50% sein, aber es gibt sowas. Die gesetzliche Zahlungsfrist für Rechnungen ohne Angabe lautet wohl 30 Tage und wenn man das dann schneller macht, gibt einen einvernehmlichen Rabatt.
Über den Punkt solltest du dich vielleicht noch informieren, bevor du in Kontakt trittst, dass du weisst, wie die gesetzliche Regelung lautet und ihnen damit entgegen trittst.
Wie funktioniert das mit den Verzugszinsen, wie muss man das mitteilen?Ab wann sind diese fällig? Wie schreibt man das auf eine Rechnung. Wie funktioniert ein Mahnbescheid und was kostet das?
Vielen Dank.
Lara
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Das wird bestimmt nicht 50% sein, aber es gibt sowas. Die
gesetzliche Zahlungsfrist für Rechnungen ohne Angabe lautet
wohl 30 Tage und wenn man das dann schneller macht, gibt einen
einvernehmlichen Rabatt.
Nein! Jeder kann mit seinen Lieferanten oder Kunden frei die Zahlungsbedingungen aushandeln. Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung einer Zahlungsfrist oder Skonto oder was auch immer.