Einigung nach Güteverhandlung möglich?

Hallo,

ein Arbeitnehmer, welcher ca. 14 Monate bei einem Unternehmen tätig war, hat gegen eine betriebsbedingte Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht und es kam nun zu einer Güteverhandlung! Der Arbeitgeber wollte im Höchstfall 700€ an den Arbeitnehmer zahlen… der Richter jedoch meint das wäre absolut zu wenig und hält 2.000€ Abfindung für gerecht!

Der Arbeitnehmer war sich nicht sicher und wollte lieber den Arbeitsplatz behalten, denn 2.000€ erscheinen ihm zu wenig!

Ist es nach der Güteverhandlung dem Arbeitnehmer möglich, zu sagen, die 2.000€ nehme ich doch lieber, oder ist es ihm nicht mehr möglich und er muss auf die eigentliche Verhandlung warten!

Danke für die Antworten!

Hallo,

Hallo,

ein Arbeitnehmer, welcher ca. 14 Monate bei einem Unternehmen
tätig war, hat gegen eine betriebsbedingte Kündigung eine
Kündigungsschutzklage eingereicht und es kam nun zu einer
Güteverhandlung! Der Arbeitgeber wollte im Höchstfall 700€ an
den Arbeitnehmer zahlen… der Richter jedoch meint das wäre
absolut zu wenig und hält 2.000€ Abfindung für gerecht!

Der Arbeitnehmer war sich nicht sicher und wollte lieber den
Arbeitsplatz behalten, denn 2.000€ erscheinen ihm zu wenig!

Man muss es immer in Relation zum Monatsgehalt sehen. Wenn ich richtig informiert bin muss die Abfindung auch versteuert werden, es gibt wohl einen Freibetrag, der aber sehr gering ist.

Ist es nach der Güteverhandlung dem Arbeitnehmer möglich, zu
sagen, die 2.000€ nehme ich doch lieber, oder ist es ihm nicht
mehr möglich und er muss auf die eigentliche Verhandlung
warten!

Verhandeln kann man immer. Sollte man sich einigen so ist das Schriftlich festzuahlten, weil es nicht im Gerichtbeschluss steht, und dann kann man die Klage zurück ziehen…

Danke für die Antworten!

Grüße