Einigung ohne gericht.... wer bekommt recht ?

hallo

folgender fiktiver fall :

eine person A verklagt person B auf rückzahlung eines damals geliehenen kredites ( mit hilfe eines anwalts ).

die beweisse sind einduetig sodas person B auf jeden fall vor gericht verlieren wird.

nun meldet sich person B bei A und fragt ob man sich aussergerichtlich einiges könnte ( was aber nicht so einfach ist da person A bereits gerichtskosten und anwaltskosten gezahlt hat ).

nun kommt der gerichtstermin und person B erscheint nicht.

nach nachfrage behauptet B er habe sich mit person A am telefon geeinigt auf eine rückzahlung ohne gericht.

wer bekommt nun recht ? person A oder person B ?

und was passiert weiter im falle person B ?

B muss die Einigung vor Gericht behaupten und beweisen. Das wird er nicht können, also verliert er den Prozess. A kann dann vollstrecken.

Levay

… wenn der Anwalt von A nicht sowieso wegen der Säumnis des B ein Versäumnisurteil beantragt und bekommen hat, aus dem A jetzt schon munter vollstrecken kann, egal was B noch so alles behauptet.

VG
EK