Liebe Wissenden,
ich schreibe morgen im Fach Recht eine Klausur und bin gerade die Übungsfälle durchgegangen und hänge gerade bei einer Teilaufgabe:
Jule ist mit Anja seit Jahren befreundet. Sie leiht Anja für einen Wochenendtrip ihr neues Bike. Anja ist in finanziellen Schwierigkeiten, was Jule nicht weiß, und verkauft das Bike an Kevin, der hierfür 600,00 € zahlt und nicht weiß, dass das Fahrrad Jule gehört…
Als Jule hiervon erfährt, verlangt sie von Kevin das Fahrrad heraus. Kann sie das?
Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn Kevin das Bike an Hans weiterverkauft und Hans bekannt ist, dass es sich um Jules Fahrrad handelt?
Der erste Teil ist einfach, durch den Gutglauben wird Kevin Eigentümer des Fahrrades und Jule kann die Herausgabe nicht verlangen… aber wie schaut der zweite Teil aus? Handelt es sich hierbei um einen normalen Kaufvertrag da K. Eigentümer ist oder ist hier der ‚Bösglauben‘ von besonderer Bedeutung?