Einigungen per Individualabrede

Hallo,

wie man an meinem vorangegangenen Post schon sieht, befasse ich mich gerade mit dem Thema Formularmietvertrag und Individualabrede.

Ich wüsste jetzt also gern, ob man sich mit einer Individualabrede über so ziemlich alles einigen darf oder nicht?

Z.B. kann der Vermieter die Haltung von Kleintieren nicht verbieten.
Zumindestens nicht in einem Formularmietvertrag. Setzt der Vermieter jetzt aber mit seinem Mieter einen selbst geschriebenen Mietvertrag auf und in diesem ist die Haltung sämtlicher Tiere (auch Kleintiere) verboten, ist das dann gültig?

Ich komme darauf weil der starre Fristenplan in einem Formularmietvertrag laut BGH ja ungültig ist. Dies bedeutet doch dann aber, dass der Vermieter per Individualabrede sehr wohl mit seinem Mieter absprechen kann, dass er nach einem starren Fristenplan renoviert.

Daher frage ich mich, ob das grundsätzlich immer so ist, oder ob andere Dinge, wie eben z.B. Tierhaltung auch in einer individuellen Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden dürfen.

Sollte es nämlich so einfach sein (vor allem im Zusammenhang mit meinem unteren Post), dann könnte ja jeder Vermieter einfach einen x-beliebigen Passus im MV streichen um daraus einen Individualvereinbarung zu machen und dann so ziemlich alles festsetzen was ihm so vorschwebt. Und das halte ich doch für ein wenig seltsam.

Über Antworten (am besten bitte mit geeigneten Hintergrundinfos, Beschlüsse, Urteile o.ä.) freue ich mich sehr.

Grüße

Fonz

Hallo,

in Deutschland herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Siehe hierzu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit. Im Artikel findest du auch einige Paragraphen, Urteile etc.

Im Prinzip ist es also tatsächlich so, dass ein Mieter und sein Vermieter einen völlig frei gestalteten Mietvertrag aufsetzen und unterschreiben können und dieser dann gültig ist.

Voraussetzung ist lediglich die Einhaltung geltender Gesetze (und natürlich dürfen die Regelungen nicht sittenwidrig sein).

Da wäre zum Beispiel auch die ganze Geschichte mit Schönheitsreparaturen zu nennen, die per Gesetz eigentlich Sache des Vermieters ist, aber auf den Mieter übertragen werden können. Die Rechtsprechung grenzt die Möglichkeiten des VM aber inzwischen stark ein. Ein Individualvertrag wäre aber durchaus geeignet, um die Schönheitsreparaturen wie von dir beschrieben wieder rechtsgültig umzusetzen.

Genauso mit der Tierhaltung. Diese könnte individualrechtlich völlig untersagt werden, oder vollumfänglich erlaubt bis hin zu Tigern und Bären. :smile: (Scherz! Das wird wahrscheinlich woanders verboten sein.)

Gruß
Nita

Hallo FonzieMacFonz,

das Wesentliche hat nita ja schon beantwortet, vielleicht noch ein Link zu Wikipedia: Abdingbares Recht http://de.wikipedia.org/wiki/Abdingbares_Recht

Werden Vertragsbestandteile nicht individuell ausgehandelt, so unterliegen sie noch zusätzlich den §§ 305ff BGB.

Gruß

Joschi

Wobei allerdings weder ein Individualvertrag noch ein Formularvertrag formabhängig sind. Bedeutet, dass auch ein handschriftlich verfasster Vertrag als Formularvertrag gelten kann, wenn die Formulierungen mehrfach zur Anwendung kommen und die Vertragsparteien letztendlich nicht individuell vereinbaren, sondern immer wieder verwendete Vertragsklauseln nur unterschrieben werden.

vnA

Dankeschön!!!
Habs kapiert :smiley:

Vielen Dank und liebe Grüße

Fonz