Einigungsgebühr - wie oft darf diese berechnet werden?

  1. Ich habe eine Inkasso-Forderungsaufstellung bekommen mit der ich nicht ganz einig bin. Dort werden Kosten im Laufe des Verfahrens mehrfach berechnet, also es handelt sich hierbei um eine Inkassoforderung über die Creditreform … in ein und denselben Fall:

27.06.2017 Ratengebühr| 104,00 €
16.10.2017 Ratengebühr 104,00 €
17.04.2019 Einigungsgebühr 172,50 €
20.02.2020 Einigungsgebühr 225,00 €

Zwischen diesen Gebührerhebungen wurden keine Zahlungen vom Schudner geleistet.

  1. Unter anderem werden auch mehrfach Telefongebühren berechnet - ist das eigentlich in Ordnung?

Danke für Eure Hilfe.

Vielleicht ist das das Problem ? :blush:

Was ist denn 2019 und 2020 „geeinigt“ worden ?
Du oder das Unternehmen haben miteinander etwas neu vereinbart ?
Neuer Zahlungsplan oder so etwas ?

MfG
duck313

Das weiß ich ich - ist nicht mein eigener Inkassofall.

D.h. jedesmal wenn ich mich mit dem Inkassobüro auf einen Zahlungsplan einige wird diese Gebühr fällig? D.h. wenn ich eine Ratenvereinbarung nicht einhalte und neu abspreche wird es wieder fällig?

Woher können dann diese Unterschiede kommen? Am Anfang 104 € dann 172,50 € und dann 225 €?

Danke im Voraus.

Dann frag doch denjenigen, der dir das vorgelegt hat.

Von der (durch Zinsen?) in der Zwischenzeit gestiegenen geschuldeten Summe? Der Anwalt rechnet ja auch nach „Streitwert“ ab.

Eher durch die ausgebliebenen Raten.

Ich meinte, dass die Summe gestiegen ist, weil durch die ausgebliebenen Raten noch Zinsen angefallen sind. Sonst wäre doch die Summe gleich geblieben.

Aber geschuldet werden doch nur die bis zum jeweiligen Zeitpunkt fälligen Raten?